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Asylstatistik Oktober 2022
Gegenüber Oktober 2021 ist die Zahl der Asylgesuche um 1707 gestiegen. Wichtigste Herkunftsländer waren Afghanistan und die Türkei
Die wichtigsten Herkunftsländer der Personen, die im Oktober ein Asylgesuch in der Schweiz eingereicht haben, sind Afghanistan mit 1154 Gesuchen (330 mehr als im September), die Türkei (644 Gesuche; +100), Burundi (315 Gesuche; +179), Algerien (160 Gesuche; +19) und Eritrea (151 Gesuche; +2).
Von den 3208 im Oktober gestellten Gesuchen waren 2839 Primärgesuche (September 2022: 2273 Primärgesuche). Personen, die ein Primärgesuch stellen, tun dies unabhängig von anderen Personen, die bereits um Schutz ersucht haben. Die wichtigsten Herkunftsländer bei den Primärgesuchen im Oktober 2022 waren: Afghanistan (1119, +342), die Türkei (552, +79), Burundi (315, +180) sowie Algerien (157, +18) und Syrien (79, -38). Im Gegensatz dazu ist ein Sekundärgesuch die Folge eines bereits registrierten Asylgesuchs (beispielsweise Geburt, Familiennachzug oder Mehrfachgesuch).
Pendenzen nehmen zu
Das Staatssekretariat für Migration SEM erledigte im Oktober 2022 insgesamt 1675 Asylgesuche: Es wurden 522 Nichteintretensentscheide gefällt (davon 434 auf Grundlage des Dublin-Abkommens), 464 Personen erhielten Asyl und 384 wurden im Rahmen der erstinstanzlichen Erledigungen vorläufig aufgenommen. Die Zahl der erstinstanzlich hängigen Fälle nahm im Vergleich zum Vormonat um 1560 auf 9464 zu.
Im Oktober haben 1525 Personen die Schweiz kontrolliert verlassen oder wurden in ihr Herkunftsland oder einen Drittstaat rückgeführt. Die Schweiz hat bei 795 Personen einen anderen Dublin-Staat um Übernahme angefragt, 134 Personen konnten im selben Zeitraum in den zuständigen Dublin-Staat überführt werden. Gleichzeitig wurde die Schweiz von anderen Dublin-Staaten um Übernahme von 338 Personen ersucht und 21 Personen wurden in die Schweiz überstellt.
Aufnahme besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge
Im Rahmen des Resettlement-Programms sind im Oktober 2022 145 Personen in die Schweiz eingereist. Der Bundesrat entscheidet alle zwei Jahre über ein Resettlement-Programm. Für die Jahre 2022 und 2023 hat er beschlossen, insgesamt bis zu 1600 besonders schutzbedürftige Flüchtlinge aufzunehmen, die sich in einer prekären Lage in Erstaufnahmeländern befinden. Hinzu kommt ein Kontingent von 220 Flüchtlingen, die wegen der pandemiebedingten Verzögerung nicht im Rahmen des Programms 2020/2021 aufgenommen werden konnten.
Ukraine: Schutzstatus S (Sonderverfahren)
Für die Aufnahme schutzbedürftiger Menschen aus der Ukraine hatte der Bundesrat am 12. März 2022 erstmals den Schutzstatus S aktiviert.
Im Oktober stellten 2757 Personen ein Gesuch um Schutzstatus S in den Bundesasylzentren. Im gleichen Zeitraum wurde 2360 Personen der Schutzstatus S gewährt. Bei 110 schutzsuchenden Personen wurde er abgelehnt, weil die Kriterien nicht erfüllt waren.
In 5212 Fällen wurde der Schutzstatus S seit seiner Aktivierung beendet, in 1373 Fällen ist die Beendigung in Prüfung. Per Ende Oktober hatten insgesamt 60 601 Personen den Schutzstatus S.
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