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Bundesrat verabschiedet Botschaften zu den Änderungen der DBA mit Japan und Nordmazedonien
Bevor die Protokolle in Kraft treten können, müssen sie von den gesetzgebenden Organen der betreffenden Länder genehmigt werden
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. November 2021 die Botschaften zu den Änderungsprotokollen der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Japan und Nordmazedonien verabschiedet. Die Protokolle setzen insbesondere die DBA-Mindeststandards um.
Das Protokoll mit Nordmazedonien enthält eine Umsetzung der BEPS-Mindeststandards, eine Missbrauchsklausel sowie die Anpassung der Bestimmung zum Informationsaustausch nach internationalem Standard über den Informationsaustausch auf Ersuchen.
Das Protokoll mit Japan sieht ebenfalls eine Umsetzung der BEPS-Mindeststandards sowie eine Missbrauchsklausel vor. Es enthält zudem die Revision einiger Bestimmungen (z. B. Dividenden, Zinsen, internationaler Verkehr und Unternehmensgewinne) unter Einbezug der aktuellen Abkommenspolitik der beiden Vertragsparteien.
Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise haben den Abschluss der Änderungsprotokolle positiv aufgenommen. Bevor die Protokolle in Kraft treten können, müssen sie von den gesetzgebenden Organen der betreffenden Länder genehmigt werden.
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