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Nichtbezahlte Krankenkassenprämien: Der Bundesrat will die Kinder schützen
Der Bundesrat begrüsst in seiner Stellungnahme die Vorschläge der Kommission, dass Minderjährige nicht mehr für die nichtbezahlten Prämien durch ihre Eltern haftbar gemacht werden
Der Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) erfüllt die 2016 eingereichte Standesinitiative des Kantons Thurgau, die eine Anpassung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) betreffend die Kostenübernahme der nichtbezahlten Prämien verlangt. Der Bundesrat begrüsst in seiner Stellungnahme die Vorschläge der Kommission, dass Minderjährige nicht mehr für die nichtbezahlten Prämien durch ihre Eltern haftbar gemacht werden und sie nicht mehr auf den Listen der säumigen Prämienzahler erscheinen sollen. Er schlägt zudem vor, im Gesetz zu verankern, dass Minderjährige für Krankenkassenprämien und Kostenbeteiligungen nicht mehr belangt werden können.
Der Bundesrat unterstützt auch den Vorschlag der Kommission, die Anzahl der Betreibungen auf zwei pro Jahr zu beschränken, um die Kosten zulasten der Versicherer und der Kantone zu senken. Er möchte zudem die Zahlungserinnerungs- und Mahngebühren der Versicherer auf deren effektive Kosten begrenzen.
Gegen Listen säumiger Versicherter
Im Gegensatz zur Kommissionsmehrheit möchte der Bundesrat die Listen säumiger Versicherter abschaffen. Er ist der Ansicht, dass solche Listen die medizinische Grundversorgung der Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen beeinträchtigen könnte und dass ihr Nutzen nie nachgewiesen werden konnte.
Derzeit kennen nur die Kantone Aargau, Luzern, Zug und Thurgau solche Listen säumiger Versicherter. Der St. Galler Kantonsrat hat kürzlich für ihre Abschaffung gestimmt. Seit Anfang 2021 hat kein Kanton mehr Minderjährige in die Listen aufgenommen.
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