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Gesamtgesundheitsausgaben 2019 bei 82,1 Mrd. Franken
Kosten und Finanzierung des Gesundheitswesens 2019: Provisorische Daten

Die gesamten Ausgaben für das Gesundheitswesen in der Schweiz betrugen 2019 gemäss internationalen Standards insgesamt 82,1 Milliarden Franken. Das Wachstum der Gesundheitsausgaben im Jahr 2019 liegt mit 2,3% unter dem durchschnittlichen Wert der letzten fünf Jahre, welcher bei 2,8% steht. Das Verhältnis der Gesundheitsausgaben zum Bruttoinlandprodukt (BIP) zu laufenden Preisen steigt im Vergleich zum Vorjahr von 11,2% auf 11,3%. Dies ergeben die neuesten Daten des Bundesamtes für Statistik (BFS) zu den Kosten und der Finanzierung des Gesundheitswesens.
Von den Mehrausgaben in Höhe von 1,8 Milliarden Franken gegenüber einem Total von 80,2 Milliarden in 2018 entfielen 82,2% (1,5 Mrd. Fr.) auf die Ausgabensteigerung bei Krankenhäusern (+0,8 Mrd. Fr.), Arztpraxen (+0,5 Mrd. Fr.) und Sozialmedizinischen Einrichtungen (+0,2 Mrd. Fr.).
Was das Wachstum der Gesundheitsausgaben im Fünfjahrestrend (+2,8%) betrifft, ergibt sich für die einzelnen Leistungskategorien ein differenzierteres Bild: Eine unterdurchschnittliche oder gar negative Wachstumsrate zeigten die stationäre Kurativbehandlung (+1,0%) und die Prävention (–0,5%). Eine überdurchschnittliche Wachstumsrate wiesen dagegen die Unterstützenden Dienstleistungen (+7,1%, z.B. Laboranalysen und Rettung), die Rehabilitation (+4,7%), die Verwaltung (+3,4%) und die Gesundheitsgüter (+3,1%) aus.
798 Franken pro Monat für das Gesundheitswesen
2019 wurden in der Schweiz monatlich 798 Franken pro Einwohnerin und Einwohner für das Gesundheitswesen ausgegeben, 12 Franken mehr als im Vorjahr. 302 Franken pro Person (+12 Fr.) konnten mit Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung gedeckt werden, 149 Franken (+2 Fr.) trug der Staat bei. 52 Franken (+2 Fr.) wurden durch Sozialversicherungen wie der AHV, IV und den Unfallversicherungen finanziert, 30 Franken (+/–0 Fr.) durch andere Träger der sozialen Sicherheit und bedarfsabhängige Sozialleistungen. 56 Franken (+3 Fr.) wurden durch Zusatzversicherungen und 11 Franken (–4 Fr.) durch die sonstige private Finanzierung beigesteuert.
So mussten die Haushalte, zusätzlich zu den Versicherungsprämien und Steuern, einen Restbetrag von 199 Franken (–3 Fr.) direkt bezahlen. Darunter fielen vor allem Leistungen für Pflegeheime, Zahnarztbehandlungen sowie ambulante und stationäre Kostenbeteiligungen an der Krankenversicherung.
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