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Wer mit und für Kinder arbeitet, soll die Kinderrechte kennen und anwenden
Richterinnen, Anwälte, Sozialarbeiterinnen, Sozialpädagogen, Polizistinnen, Lehrer, Migrationsfachpersonen und weitere Fachleute sollen den Kinderrechten in ihrem Berufsalltag Rechnung tragen können

Personen, die mit und für Kinder arbeiten, sollen besser über deren Rechte informiert sein und sich danach richten. Als besonders wichtig erachtet der Bundesrat das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Anhörung und Mitwirkung, etwa wenn sich die Eltern scheiden lassen oder ein Kind ausserfamiliär untergebracht werden soll. An seiner Sitzung vom 5. März 2021 hat der Bundesrat entschieden, Organisationen welche die Akteure der beruflichen Aus- und Weiterbildung für die Kinderrechte sensibilisieren, während fünf Jahren mit Finanzhilfen zu unterstützen. Der Bundesrat kommt damit auch Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses zur besseren Umsetzung der Kinderrechtskonvention nach.
Richterinnen, Anwälte, Sozialarbeiterinnen, Sozialpädagogen, Polizistinnen, Lehrer, Migrationsfachpersonen und weitere Fachleute sollen den Kinderrechten in ihrem Berufsalltag Rechnung tragen können. Deshalb sollen die verschiedenen Berufsgruppen angeregt werden, das Thema Kinderrechte in die Aus- und Weiterbildung aufzunehmen. Zudem werden Praxishilfen wie Merkblätter und Checklisten für die verschiedenen Berufsgruppen erarbeitet und verbreitet. Dafür sieht der Bundesrat während fünf Jahren Finanzhilfen von 200’000 Franken jährlich vor. Diese gehen an Organisationen, die entsprechende Massnahmen umsetzen. Die benötigten Mittel stammen aus dem Kredit «Kinderschutz / Kinderrechte», den das Parlament in der vergangenen Wintersession auf 2 Mio. Franken aufgestockt hat.
Wichtig ist insbesondere die altersgerechte Anhörung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen. Diese leistet bei Entscheiden des Gerichts oder der Kindesschutzbehörde einen wesentlichen Beitrag zu Lösungen, die dem Kindeswohl besser gerecht werden, als wenn allein aus der Erwachsenenperspektive entschieden wird. Im Fall von Scheidungen, Kindeswohlgefährdungen oder einer ausserfamiliären Unterbringung können Anhörung und Mitwirkung den betroffenen Kindern und Jugendlichen zudem helfen, besser mit der belastenden Situation umzugehen.
Mit diesen Massnahmen setzt der Bundesrat auch Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses um. Die Schweiz ist 1997 der Kinderrechtskonvention der UNO beigetreten. Damit verpflichtet sie sich, die internationalen Standards umzusetzen und dem UN-Kinderrechtsausschuss regelmässig – etwa alle fünf Jahre – Bericht zu erstatten.
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