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Bundesrat verabschiedet Nachtrag II zum Voranschlag 2020

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. September 2020 den zweiten ordentlichen Nachtrag zum Budget 2020 verabschiedet. Er unterbreitet dem Parlament 10 Nachtragskredite in der Höhe von 98,2 Millionen Franken. Sie betreffen vor allem die Bundesbeiträge an die Ergänzungsleistungen zur AHV und zur IV, die höher als budgetiert ausfallen. Der vorliegende Nachtrag enthält keine weiteren Massnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie, da diese bereits mit den Sonderbotschaften für die Nachträge IIa und IIb beantragt und bewilligt wurden.
Die Nachträge entfallen grösstenteils auf die Bundesbeiträge an die Ergänzungsleistungen zur AHV (53,0 Mio.) und zur IV (25,0 Mio.). Der Bund trägt jeweils einen Anteil von 5/8 an den Kosten für die Existenzsicherung im engeren Sinn. Die Schätzungen für 2020 zeigen, dass die Bezüge von Ergänzungsleistungen stärker zunehmen, als im Voranschlag 2020 erwartet wurde. Entsprechend erhöhen sich die Bundesbeiträge. Die Nachtragskredite sind notwendig, damit der Bund seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen kann.
Weitere Nachtragskredite entfallen auf den Mitgliedsbeitrag an die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Aussengrenzen (FRONTEX; 7,1 Mio.), da deren Budget voraussichtlich erhöht wird. Auch im Bereich Hochseeschifffahrt (4,0 Mio.), wo der Bund für eine weitere Bürgschaftsziehung einstehen muss, werden Nachtragskredite benötigt. Letztlich steigt auch der Finanzaufwand der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV; 3 Mio.), weil aufgrund eines Bundesgerichtsentscheids nebst der Tabaksteuer auf Cannabis-Zigaretten auch Zinsen zurückerstattet werden müssen.
Der vorliegende Nachtrag enthält keine weiteren Massnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie, da diese mit den Sonderbotschaften für die Nachträge IIa und IIb beantragt und bewilligt (total 31,2 Mrd. inkl. Nachtrag I und Kompensationen) wurden.
Was sind Nachtragskredite?
Nachtragskredite ergänzen das Budget des laufenden Jahres mit unvermeidlichen Aufwendungen oder Investitionsausgaben und müssen vom Parlament bewilligt werden. Nachtragskredite können beantragt werden, wenn der Mittelbedarf nicht rechtzeitig vorhergesehen werden konnte, ein verzögerter Leistungsbezug zu erheblichen Nachteilen führen würde und nicht bis zum nächsten Voranschlag zugewartet werden kann. Die Verwaltungseinheiten müssen den zusätzlichen Mittelbedarf eingehend begründen.
Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament die Nachtragskredite normalerweise zweimal jährlich mit einer Botschaft. Aufgrund der ausserordentlichen Lage werden im laufenden Jahr voraussichtlich insgesamt vier Nachträge nötig sein, die in der jeweils nächsten Session vom Parlament beraten werden.
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