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Bundesrat bestätigt bisherige Strategie und prüft gezielte Ausweitung der Unterstützungsleistungen
Das EFD (EFV) ist beauftragt worden, dem Bundesrat bis spätestens 3. April 2020 einen Zusatzkredit zur Erhöhung des Bürgschaftsvolumens zu unterbreiten

Der Bundesrat hat am 1. April 2020 seine bisherige Strategie bestätigt und beschlossen, rasch eine gezielte Verlängerung oder Ausweitung von Unterstützungsleistungen zu prüfen. Mit der Fortführung und der gezielten Optimierung der bisherigen Strategie sollen die Beschäftigung erhalten, Löhne gesichert, Selbstständige aufgefangen und Insolvenzen aufgrund von Liquiditätsengpässen verhindert werden.
Das EFD (EFV) ist beauftragt worden, dem Bundesrat bis spätestens 3. April 2020 einen Zusatzkredit zur Erhöhung des Bürgschaftsvolumens zu unterbreiten. Damit soll der grossen Nachfrage der Unternehmen nach COVID-19-Überbrückungskrediten Rechnung getragen werden. Gemeinsam mit dem WBF soll zudem ein Vorgehen entwickelt werden, um Missbräuche bei der Verwendung von Überbrückungskrediten zu verhindern. Das WBF (SECO) wird zudem gemeinsam mit dem EFD (SIF) ergänzende Instrumente prüfen, um zukunftsfähige Start-ups vor einer durch die Corona-Pandemie verursachten Insolvenz zu bewahren.
Weiter wird das EDI (BSV) beauftragt, zusammen mit dem EFD (EFV) und dem WBF (SECO) eine Unterstützung im Sinne einer Abfederung von Härtefällen für Selbständige bis zum 8. April 2020 zu prüfen, die sich durch den weitgehenden Stillstand der Wirtschaft mit Erwerbseinbussen konfrontiert sehen, obwohl ihre Erwerbstätigkeit nicht verboten ist. Diese Kreise haben jetzt keinen Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz. Weitere Aufträge betreffen Reisebüros, den Kultur- und den Sportbereich. Zudem sollen die mittel- und langfristigen volkswirtschaftlichen Auswirkungen analysiert und eine Strategie für die Zeit nach der Lockerung der gesundheitspolitischen Massnahmen erarbeitet werden.
Demgegenüber erachtet der Bundesrat eine flächendeckende Abdeckung aller geforderten Entschädigungen mittels A-fonds-perdu-Beiträgen als nicht erfüllbar. Ein solches Vorgehen überforderte einerseits die bereits ausgebauten Kapazitäten der Vollzugsstellen beim Bund und bei den Kantonen. Andererseits setzt eine zielgenaue Entschädigung den Nachweis und die Prüfung des eingetretenen Schadens voraus. Das wäre angesichts von hunderttausenden von möglichen Gesuchen kaum umsetzbar. Auch wären die finanziellen Risiken einer flächendeckenden Entschädigung ohne Nachweis eines eingetretenen Schadens für die öffentliche Hand enorm und würden die Nachhaltigkeit der Staatsfinanzen gefährden.
Der Bundesrat verfolgt zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus die Strategie, Härtefälle bei unmittelbar betroffenen Wirtschaftsbereichen sowie Arbeitnehmenden und Selbständigen rasch und gezielt abzufedern. Damit hat er bisher
explizit keine generelle Kompensation von Umsatz- oder Gewinneinbussen im Sinne von Schadenersatzzahlungen angestrebt. Dank dieser Strategie ist er in der Lage, eine mehrmonatige Krise zu überbrücken.
Der Bundesrat wird im Rahmen der laufenden Neubeurteilung der Gesundheitsversorgung auch weiterhin die wirtschaftliche Entwicklung laufend neu beurteilen. Bei Bedarf können bestehende Massnahmen verlängert oder die Mittel für bestehende Massnahmen aufgestockt werden. Damit ist auch eine längerfristige Fortführung der gezielten Abfederung von Härtefällen aufgrund behördlicher Massnahmen gesichert. Wichtig ist deshalb, dass der Bundesrat bei seinen Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen eine langfristig kohärente Unterstützungsstrategie hat, welche den richtigen Mix aus gezielter und wirksamer Unterstützung einerseits und Sicherung der finanziellen Nachhaltigkeit des Staatshaushaltes anderseits sicherstellt.
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