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Anpassungen bei der Sozialhilfe für Personen aus Drittstaaten
(Letzte Änderung 15.01.2020)

Im Auftrag des Bundesrates hat das EJPD zahlreiche Handlungsoptionen zur Einschränkung der Sozialhilfe bei Ausländerinnen und Ausländern aus Drittstaaten mit einer Gruppe von Experten geprüft. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Januar 2020 die Ergebnisse zur Kenntnis genommen. Er hat das EJPD beauftragt, sechs Massnahmen umzusetzen und zwei vertieft zu prüfen.
Am 8. Juni 2017 hat der Ständerat das Postulat “Kompetenzen des Bundes im Bereich der Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten” (17.3260) seiner Staatspolitischen Kommission (SPK-S) angenommen. Das Postulat beauftragt den Bundesrat zu untersuchen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, damit der Bund die Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten einschränken oder ausschliessen kann. Der Bundesrat hat am 7. Juni 2019 den Bericht zu diesem Postulat verabschiedet. Darin wurde das EJPD beauftragt, die im Bericht enthaltenen 20 Handlungsoptionen mit einer Expertengruppe bezüglich ihrer Auswirkungen und Praktikabilität weiter zu vertiefen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Januar 2020 von den Einschätzungen der Expertengruppe Kenntnis genommen und über das weitere Vorgehen entschieden.
Umsetzung von sechs Massnahmen
Das EJPD wird für die folgenden drei geprüften Optionen bis Ende Februar 2021 eine Vernehmlassungsvorlage erarbeiten:
Präzisierung der Integrationsvoraussetzungen für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen an vorläufig Aufgenommene in Härtefällen.
Erleichterter Widerruf der Niederlassungsbewilligung bei Sozialhilfebezug.
Einschränkung der Sozialhilfe für Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung in den ersten drei Jahren ihres Aufenthalts in der Schweiz.
Drei weitere Massnahmen wird das EJPD direkt umsetzen, da keine Gesetzesänderungen nötig sind. So werden neu regelmässige Auswertungen des Bundesamtes für Statistik zum Sozialhilfebezug von Drittstaatsangehörigen durch die Verknüpfung bestehender Daten vorgenommen. Künftig wird bei der Verlängerung von Aufenthaltsbewilligungen von Drittstaatsangehörigen, welche erhebliche Sozialhilfekosten verursachen, die Zustimmung des Staatssekretariats für Migration (SEM) erforderlich sein. Schliesslich erarbeitet das EJPD zusammen mit den betroffenen Organisationen Empfehlungen, damit künftig in allen Kantonen ein einheitlicher Begriff der Sozialhilfekosten bei der Anordnung ausländerrechtlicher Massnahmen verwendet wird.
Erteilung von Prüfaufträgen
Zudem wurde das EJPD beauftragt, dem Bundesrat bis anfangs 2022 zu zwei Optionen, die Verbesserungen beim Datenaustausch zwischen den Behörden verfolgen, vertieft zu prüfen und Bericht zu erstatten.
Drei weitere Optionen im Bereich der Integrationsförderung sollen im Rahmen des Folgemandats zur Integrationsagenda Schweiz weiterverfolgt werden.
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