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Integrationsagenda Schweiz: SEM und Kantone haben Zusatzvereinbarungen unterzeichnet
Im Frühling 2019 hatten die Kantone ihre Umsetzungskonzepte beim SEM eingereicht. Das SEM stellt fest, dass in vielen Kantonen grosse Anstrengungen unternommen weden, um die Integrationsförderung wirksamer zu gestalten.

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat mit allen Kantonen eine Zusatzvereinbarung zur Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz abgeschlossen. Diese verfolgt das Ziel, Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene rascher in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Das SEM hat den Kantonen neu die erhöhte Integrationspauschale von CHF 18 000.- ausgerichtet.
Das SEM hat die Konzepte der Kantone zur Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz genehmigt. Diese werden im Rahmen der Kantonalen Integrationsprogramme 2018-2021 umgesetzt. In den Umsetzungskonzepten konkretisieren die Kantone, wie sie die Ziele erreichen wollen, die in der Integrationsagenda Schweiz (IAS) formuliert wurden. Auf diese Ziele hatten sich Bund und Kantone im Frühjahr 2018 geeinigt, um Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene rascher in den Arbeitsmarkt, in die Bildung und in die Gesellschaft zu integrieren. Im Gegenzug beschloss der Bundesrat, die Integrationspauschale an die Kantone von 6000 Franken auf 18 000 Franken zu erhöhen. Von Anfang Mai bis Ende November 2019 wurden den Kantonen Integrationspauschalen im Umfang von insgesamt CHF 121,4 Mio. ausbezahlt.
Im Frühling 2019 hatten die Kantone ihre Umsetzungskonzepte beim SEM eingereicht. Das SEM stellt fest, dass in vielen Kantonen grosse Anstrengungen unternommen werden, um die Integrationsförderung wirksamer zu gestalten. Die Konzepteingaben sind grundsätzlich von guter Qualität und setzen die gemeinsam von der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) und dem SEM festgelegten Ziele und Eckwerte um.
In einigen Kantonen stehen nun noch weitere Entwicklungsarbeiten an, insbesondere um für alle vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlinge eine verbindliche und durchgehende Fallführung zu gewährleisten. Diese hat die Aufgabe, Leerläufe und Wartezeiten zu vermeiden und die Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen durch passgenaue Integrationsmassnahmen auf dem Weg in eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Zu diesen Massnahmen gehören beispielsweise Informationsangebote zu Rechten und Pflichten in der Schweiz wie auch Kurse zum Erwerb von beruflichen Grundkompetenzen, um junge vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge auf den Einstieg in die berufliche Grundbildung vorzubereiten. In diesem Bereich ist die Integrationsagenda in vielen Kantonen bereits zu grossen Teilen umgesetzt.
Ein weiteres Handlungsfeld ist die sprachliche Förderung von Kindern vor deren Eintritt in die obligatorische Schule. Durch die Lancierung der Integrationsagenda Schweiz wurde das Sprachförderangebot für die entsprechende Zielgruppe ausgeweitet. Es braucht jedoch noch zusätzliche Anstrengungen, damit alle Kinder erreicht werden.
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