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Zugehörigkeit zu einer terroristischen Organisation: SEM entzieht Doppelbürger das Schweizer Bürgerrecht
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) entzieht zum ersten Mal einem Doppelbürger die Schweizer Staatsbürgerschaft. Der Mann war zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden, weil er für eine islamistische Terrororganisation Propaganda betrieben und Kämpfer rekrutiert hatte
Das SEM kann einer Doppelbürgerin oder einem Doppelbürger das Schweizer Bürgerrecht entziehen, wenn diese Person den Interessen oder dem Ruf der Schweiz erheblichen Schaden zugefügt hat und damit die Sicherheit des Landes gefährdet (Artikel 42 des Bundesgesetzes über das Schweizer Bürgerrecht). Dies ist zum Bespiel dann der Fall, wenn sie ein schweres Verbrechen im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten oder gewalttätigem Extremismus begangen hat (Artikel 30 der Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht). Diese Voraussetzungen sind aus Sicht des SEM in diesem Fall erfüllt. Die betreffende Person ist zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden, weil sie Propaganda für eine verbotene islamistische Organisation betrieben und für diese Kämpfer rekrutiert hatte. Neben dem Schweizer Bürgerrecht wird dem Mann auch das Bürgerrecht des Kantons und der Gemeinde entzogen.
Der Entscheid des SEM ist noch nicht rechtskräftig. Die betreffende Person kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.
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