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Bundesrat genehmigt Umsetzung des Resettlement-Konzepts
Der Bundesrat hat heute die Umsetzung des Konzepts für die Jahre 2020 und 2021 genehmigt und dabei die Aufnahme von maximal 800 Flüchtlingen pro Jahr beschlossen

Der Bundesrat hatte am 30. November 2018 im Grundsatz entschieden, sich weiterhin am Resettlement-Programm des UNO-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR) zu beteiligen. In seiner Sitzung vom 29. Mai 2019 hat er die Umsetzung des Konzepts für die Aufnahme von anerkannten Flüchtlingsgruppen verabschiedet. Er hat unter anderem beschlossen, in den Jahren 2020 und 2021 jeweils maximal 800 besonders schutzbedürftige Flüchtlinge aufzunehmen, die sich in einer prekären Lage in Erstaufnahmeländern befinden.
Der Bundesrat hat heute die Umsetzung des Konzepts für die Jahre 2020 und 2021 genehmigt und dabei die Aufnahme von maximal 800 Flüchtlingen pro Jahr beschlossen. Mindestens 80 Prozent dieser Flüchtlinge sollen aus Krisenregionen im Nahen Osten und entlang der Migrationsroute über das zentrale Mittelmeer aufgenommen werden. Maximal 20 Prozent des Programms sollen für kurzfristige Notsituationen verwendet werden können.
Der Bundesrat entschied bereits im November 2018, dass sich die Schweiz weiterhin am Resettlement-Programm des UNHCR beteiligt. Das Konzept wurde von Bund, Kantonen, Städten, Gemeinden und weiteren Organisationen gemeinsam erarbeitet. Es sieht vor, dass der Bundesrat alle zwei Jahre ein Resettlement-Programm innerhalb der Bandbreite von 1500 bis maximal 2000 Flüchtlingen verabschiedet. Vorgängig sollen jeweils die Kantone konsultiert und die staatspolitischen Kommissionen informiert werden.
Resettlement ist seit vielen Jahrzehnten ein Bestandteil der Schweizer Flüchtlingspolitik. Neu ist die Einführung von Programmen im Zweijahresrhythmus. Dies erhöht insbesondere die Planbarkeit für die Kantone, die für die Unterbringung der Flüchtlinge zuständig sind.
Priorität Sicherheit und Integration
Für eine Aufnahme im Rahmen des Resettlements müssen eine Reihe von Bedingungen erfüllt sein. Dazu gehören die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch das UNHCR und eine erhöhte Schutzbedürftigkeit, welcher im Erstasylland nicht entsprochen werden kann. Eine weitere Voraussetzung ist die Bereitschaft zur Integration in der Schweiz, namentlich die Anerkennung der Werte der Bundesverfassung, Spracherwerb sowie Teilhabe am wirtschaftlichen und sozialen Leben.
Ein wichtiges Augenmerk gilt auch der Sicherheit. Das UNHCR unterzieht alle potentiellen Resettlement-Flüchtlinge einer eingehenden Sicherheitsüberprüfung. Nach Erhalt der Unterlagen leitet das SEM diese dem Nachrichtendienst des Bundes für eine zusätzliche Überprüfung weiter. Personen, die für die Schweiz ein Sicherheitsrisiko darstellen könnten, werden nicht aufgenommen.
Für die zweijährigen Resettlement-Programme ist das SEM zuständig. Das SEM überprüft in jedem Einzelfall, ob die Aufnahmekriterien erfüllt sind und allfällige Ausschlussgründe vorliegen und führt zu diesem Zweck mit jeder über 14-jährigen Person vor Ort eine Anhörung durch. Der Bundesrat kann ein laufendes Programm jederzeit sistieren, insbesondere wenn die Zahl der Asylgesuche stark ansteigt. Die Begleitgruppe aus Vertretern von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden wird zur Umsetzung regelmässig konsultiert.
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