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Bundesrat will bei Notlage im Asylbereich weiterhin Nutzung von Zivilschutzanlagen ermöglichen
Bund und Kantone können auch weiterhin rasch auf die Zivilschutzanlagen der Gemeinden zurückgreifen, wenn dies zur Bewältigung einer hohen Anzahl Asylgesuche notwendig ist. Die entsprechende Verordnung hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 27. Februar 2019 verlängert.
Die Kapazitäten des Bundes und der Kantone für die Unterbringung von neu ankommenden Asylsuchenden reichen aus, um eine übliche Anzahl Asylgesuche abzuwickeln. Als in den Jahren 2015 und 2016 die Gesuchszahlen rasch und unvorhergesehen anstiegen, waren die Kapazitäten aber zum Teil ausgelastet und temporär überlastet. Deshalb hat der Bundesrat damals eine Verordnung erlassen, mit welcher Bund und Kantone zur Bewältigung von Notlagen im Asylbereich auf die Zivilschutzanlagen der Gemeinden zurückgreifen können. Es handelte sich dabei um eine rein vorsorgliche Massnahme.
Wichtig, um schutzsuchenden Menschen sicher unterzubringen
Nun hat der Bundesrat diese Verordnung, die bis Ende März 2019 befristet war, bis Ende 2023 verlängert. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Anzahl Asylgesuche in Zukunft wieder sprunghaft zunimmt. Auch in einem solchen Fall müssen Bund und Kantone jederzeit sicherstellen, dass Asylsuchende untergebracht werden können. Der Bundesrat will, dass die zuständigen Behörden für diesen Fall gewappnet sind.
Der Inhalt der «Verordnung über die Requisition von Schutzanlagen und Liegestellen zur Bewältigung von Notlagen im Asylbereich (VRSL)» bleibt unverändert. Insbesondere regelt sie, unter welchen Voraussetzungen die Massnahmen überhaupt ergriffen werden können. Dazu gehört zwingend ein Beschluss des Bundesrates bzw. einer Kantonsregierung, der das Vorliegen einer nationalen bzw. kantonalen Notlage feststellt und den Zivilschutz zu ihrer Bewältigung aufbietet.
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