Leben in der Schweiz
Neue Verordnung des EJPD über den Betrieb von Asylzentren des Bundes
Am 1. März 2019 werden die neuen beschleunigten Asylverfahren schweizweit eingeführt. Die Mehrzahl der Verfahren findet in Asylzentren des Bundes statt, die Asylsuchenden werden sich deshalb neu während maximal 140 Tagen in diesen Zentren aufhalten. Aus diesem Grund wurde die Verordnung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) über den Betrieb von Zentren des Bundes und Unterkünften an den Flughäfen grundlegend überarbeitet
Am 1. März 2019 werden die beschleunigten Asylverfahren schweizweit eingeführt. Diese grundlegende Reform wurde von der Bevölkerung im Juni 2016 mit über 66 Prozent gutgeheissen. In den beschleunigten Verfahren gelten kurze Fristen und Asylsuchende erhalten vom ersten Tag an die Unterstützung von unentgeltlichen Rechtsvertretern. Deshalb sind die Asylsuchenden für die ganze Verfahrens- und Vollzugsdauer in Zentren des Bundes untergebracht.
Alltag in den Bundesasylzentren regeln
In den Bundesasylzentren wird grosser Wert gelegt auf einen gegenseitig respektvollen Umgang zwischen Bewohnerinnen und Bewohnern und dem Personal. Dazu und damit auch die Sicherheit gewährleistet werden kann, regelt die Verordnung den Alltag in den Zentren des Bundes. Durch die beschleunigten Asylverfahren musste die Verordnung des EJPD über den Betrieb von Zentren des Bundes und Unterkünften an den Flughäfen im Hinblick auf die Inbetriebnahme der Bundeszentren auf den 1. März grundlegend überarbeitet werden.
Angepasst wurden insbesondere die Bestimmungen zur Registrierung, zur Aufnahme, zur Unterbringung und Betreuung, sowie die Zutritts-, Besuchs- und die Ausgangsregegelungen. Dabei sind auch die Erkenntnisse aus dem Testbetrieb Zürich einbezogen worden. Die Änderungen sind in einer Anhörung bei den interessierten Kreisen wie den Standortgemeinden, den Kantonen und den Vertretern der Zivilgesellschaft mehrheitlich auf Zustimmung gestossen.
Neu sind längere Öffnungszeiten möglich
Neu werden beispielsweise die Modalitäten der Öffnungs- und Ausgangszeiten angepasst: Generell wird in Absprache mit den Kantonen an der heutigen Regelung festgehalten, wonach die Zentren täglich von 9 bis 17 Uhr geöffnet sind. Das SEM kann nun aber mit den Standortgemeinden der Zentren auch längere Öffnungszeiten vereinbaren. Im Bundeszentrum Bern wurden so die Öffnungszeiten bereits angepasst und auch in Boudry ist dies ab 2019 geplant.
Mit der überarbeiteten Verordnung stellt der Bund zusammen mit den Standortkantonen zudem sicher, dass alle schulpflichtigen Asylsuchende auch in den Zentren des Bundes den Grundschulunterricht besuchen können.
Die totalrevidierte EJPD-Verordnung tritt zusammen mit den Gesetzes- und Verordnungsänderungen zur Neustrukturierung des Asylbereichs am 1. März 2019 in Kraft.
Weitere aus Leben in der Schweiz
E-Diaspora
-
Wenn ein Schweizer die Albaner verteidigt: Die starke Botschaft von Ueli Leuenberger "Die Albaner sind keine Bedrohung. Sie sind Teil der modernen Schweiz", schreibt er in seiner Reaktion... -
“Kino Kosova” hap edicionin e 5-të në Cyrih me filma, diskutime dhe muzikë -
Gjermani
Kosovo strebt deutsche Investitionen an, “Future Industry Minds” stärkt die wirtschaftlichen Beziehungen -
Suedi
Granit Maqedonci, der professionelle Schiedsrichter kosovarischer Herkunft in der Elite des schwedischen Fußballs -
Budapest
Fjolla Zhubi verteidigt ihre Doktorarbeit an der Semmelweis Universität in Budapest
Leben in Österreich
-
Der Eurovision Song Contest 2026 beginnt heute Abend in Wien 15 Künstler treten im ersten Halbfinale an, während das Festival unter strengen Sicherheitsmassnahmen und inmitten politischer... -
Ministerin Spiropali als Ehrengast beim Wiener Opernball -
„In Between“ – Die Ausstellung von Albana Ejupi, wo Malerei auf Skulptur trifft. -
Der “Albanische Kulturtag” kehrt nach Graz zurück, die Albaner versammeln sich am 28. September. -
Edona Bilali bringt zwei österreichische Doktoratsprogramme nach Shkodra.












