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Kontingente für Erwerbstätige aus Drittstaaten für 2017 festgelegt
Auch 2017 sollen genug gut qualifizierte und spezialisierte Fachkräfte aus Ländern ausserhalb der EU/EFTA in der Schweiz arbeiten können. Der Bundesrat hat heute in einer Aussprache eine moderate Erhöhung der Höchstzahlen für gut qualifizierte Arbeitskräfte aus Ländern ausserhalb der EU/EFTA für 2017 entschieden. Das EJPD wird bis Ende November die Revision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) ausarbeiten. Ergänzend zum Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU/EFTA soll die Schweizer Wirtschaft auch im kommenden Jahr die benötigten Fachkräfte aus Ländern ausserhalb der EU/EFTA rekrutieren können. Der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen, die Höchstzahlen für gut qualifizierte Arbeitskräfte moderat zu erhöhen. Damit trägt der Bundesrat dem anhaltenden Bedarf der Wirtschaft an Spezialisten aus Drittstaaten Rechnung und berücksichtigt die Resultate der Anhörung von Kantonen und Sozialpartnern. Gleichzeitig hat der Bundesrat seinen Entscheid im Lichte der Vorgaben des seit 9. Februar 2014 in der Bundesverfassung verankerten Zuwanderungsartikels (Art. 121a BV) und den laufenden Diskussionen im Parlament getroffen. Die Zulassung von Drittstaatsangehörigen erfolgt im gesamtwirtschaftlichen Interesse der Schweiz und hilft dabei Arbeitsplätze in der Schweiz zu sichern. Der Vorrang des inländischen Arbeitskräftepotenzials ist sichergestellt. Im kommenden Jahr sollen insgesamt 7500 (+1000) Spezialistinnen und Spezialisten aus Drittstaaten rekrutiert werden können: 3000 Aufenthaltsbewilligungen (B) und 4500 Kurzaufenthaltsbewilligungen (L). In den Jahren 2015 und 2016 waren es 2500 Aufenthaltsbewilligungen (B) und 4000 Kurzaufenthaltsbewilligungen (L). Die 1000 zusätzlichen Bewilligungen (500 B, 500 L) gehen in die Bundesreserve. Daraus werden auf Antrag die zusätzlichen Bedürfnisse der Kantone erfüllt. Die Bundesreserve erlaubt es somit, flexibler und auf unterschiedliche wirtschaftliche Entwicklungen in den Kantonen zu reagieren. Im laufenden Jahr sind noch rund 1000 Bewilligungen bei den Kantonen vorrätig (Stand 6. Oktober: 406 B, 661 L). Kontingente für Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat auch die Höchstzahlen für Dienstleistungserbringer aus EU/EFTA-Staaten mit einer Einsatzdauer von über 90 respektive 120 Tagen pro Jahr besprochen. Die Anzahl bleibt für 2017 bei 2000 Einheiten für Kurzaufenthalter (L) und 250 Einheiten für Aufenthalter (B), wie im Jahr 2016. Dabei soll die quartalsweise Vergabe, die bis Ende August zu einer Ausschöpfung von 75 Prozent geführt hat, beibehalten werden. Das EJPD wird bis Ende November die notwendigen Arbeiten für die Revision der VZAE vornehmen und dem Bundesrat zum definitiven Entscheid vorlegen.

Auch 2017 sollen genug gut qualifizierte und spezialisierte Fachkräfte aus Ländern ausserhalb der EU/EFTA in der Schweiz arbeiten können. Der Bundesrat hat heute in einer Aussprache eine moderate Erhöhung der Höchstzahlen für gut qualifizierte Arbeitskräfte aus Ländern ausserhalb der EU/EFTA für 2017 entschieden. Das EJPD wird bis Ende November die Revision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) ausarbeiten.
Ergänzend zum Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU/EFTA soll die Schweizer Wirtschaft auch im kommenden Jahr die benötigten Fachkräfte aus Ländern ausserhalb der EU/EFTA rekrutieren können. Der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen, die Höchstzahlen für gut qualifizierte Arbeitskräfte moderat zu erhöhen.
Damit trägt der Bundesrat dem anhaltenden Bedarf der Wirtschaft an Spezialisten aus Drittstaaten Rechnung und berücksichtigt die Resultate der Anhörung von Kantonen und Sozialpartnern. Gleichzeitig hat der Bundesrat seinen Entscheid im Lichte der Vorgaben des seit 9. Februar 2014 in der Bundesverfassung verankerten Zuwanderungsartikels (Art. 121a BV) und den laufenden Diskussionen im Parlament getroffen. Die Zulassung von Drittstaatsangehörigen erfolgt im gesamtwirtschaftlichen Interesse der Schweiz und hilft dabei Arbeitsplätze in der Schweiz zu sichern. Der Vorrang des inländischen Arbeitskräftepotenzials ist sichergestellt.
Im kommenden Jahr sollen insgesamt 7500 (+1000) Spezialistinnen und Spezialisten aus Drittstaaten rekrutiert werden können: 3000 Aufenthaltsbewilligungen (B) und 4500 Kurzaufenthaltsbewilligungen (L). In den Jahren 2015 und 2016 waren es 2500 Aufenthaltsbewilligungen (B) und 4000 Kurzaufenthaltsbewilligungen (L).
Die 1000 zusätzlichen Bewilligungen (500 B, 500 L) gehen in die Bundesreserve. Daraus werden auf Antrag die zusätzlichen Bedürfnisse der Kantone erfüllt. Die Bundesreserve erlaubt es somit, flexibler und auf unterschiedliche wirtschaftliche Entwicklungen in den Kantonen zu reagieren. Im laufenden Jahr sind noch rund 1000 Bewilligungen bei den Kantonen vorrätig (Stand 6. Oktober: 406 B, 661 L).
Kontingente für Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA
In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat auch die Höchstzahlen für Dienstleistungserbringer aus EU/EFTA-Staaten mit einer Einsatzdauer von über 90 respektive 120 Tagen pro Jahr besprochen. Die Anzahl bleibt für 2017 bei 2000 Einheiten für Kurzaufenthalter (L) und 250 Einheiten für Aufenthalter (B), wie im Jahr 2016. Dabei soll die quartalsweise Vergabe, die bis Ende August zu einer Ausschöpfung von 75 Prozent geführt hat, beibehalten werden.
Das EJPD wird bis Ende November die notwendigen Arbeiten für die Revision der VZAE vornehmen und dem Bundesrat zum definitiven Entscheid vorlegen.
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