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Der Bundesrat genehmigt Polizeikooperationsabkommen mit Montenegro
Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Genehmigung des Polizeikooperationsabkommens zwischen der Schweiz und Montenegro verabschiedet und an das Parlament überwiesen. Das Abkommen ergänzt das bilaterale Vertragsnetz der Schweiz mit den Staaten Südosteuropas.
Das Abkommen mit Montenegro gewährleistet einen besseren polizeilichen Informationsaustausch, verstärkt die Zusammenarbeit über den INTERPOL-Kanal, ermöglicht gemeinsame Polizeianalysen und fördert Treffen von Vertreterinnen und Vertretern der Polizeibehörden beider Länder. Das Abkommen soll in erster Linie der Bekämpfung der Schwerstkriminalität dienen, ist jedoch auf alle Kriminalitätsbereiche anwendbar. Schliesslich dient es auch der Arbeit des Polizeiattachés, der in Serbien stationiert ist und auch für Montenegro zuständig ist. Das Abkommen wurde von Slavko Stojanović, Direktor der montenegrinischen Polizei, und Nicoletta della Valle, Direktorin von fedpol, am 7. April 2016 in Podgorica im Auftrag des Bundesrats unterzeichnet.
Südosteuropa prioritäre Region für internationale Polizeikooperation
Die Schweiz hat bereits ähnliche Abkommen mit dem Kosovo, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien und Serbien abgeschlossen. Das Abkommen mit Montenegro ist Teil der vom Bundesrat verabschiedeten Strategie der internationalen Polizeikooperation. Südosteuropa stellt dabei eine prioritäre Region dar. Dieses Abkommen ist nicht nur für fedpol, sondern auch für die kantonalen Polizeibehörden von Bedeutung. Das Abkommen greift nicht in die bestehende Kompetenzverteilung zwischen den Justiz- und Polizeibehörden ein und benötigt keine Gesetzesänderung. Die Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Kantonen sowie unter den Kantonen wird nicht angetastet.
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