Leben in der Schweiz
5962 Asylgesuche im zweiten Quartal in der Schweiz

Im zweiten Quartal 2016 wurden 5962 Asylgesuche gestellt, gut einen Viertel weniger als im ersten Quartal 2016.
Vergleicht man das zweite Quartal 2016 mit demselben Vorjahresquartal, zeigt sich eine Abnahme von knapp 20 Prozent (–1422 Gesuche). Im Juni 2016 wurden 2329 Asylgesuche registriert, etwa einen Viertel mehr als im Mai. Dies sind knapp 40 Prozent weniger als im Vorjahresmonat (Juni 2015: 3805 Gesuche). Die wichtigsten Herkunftsländer von Asylsuchenden waren Eritrea, Somalia und Syrien.
Die Entwicklung in den Konfliktregionen bleibt unsicher und die Migrationslage sehr volatil und schwer voraussehbar. Eine Prognose für das Jahr 2016 kann aufgrund von kaum beeinflussbaren Faktoren entlang der Migrationsrouten nicht erstellt werden. Bund und Kantone müssen somit in Betracht ziehen, dass es im weiteren Verlauf des Jahres eine erneute Zunahme der Asylgesuchseingänge geben könnte. In den ersten sechs Monaten 2016 wurden insgesamt 14 277 Asylgesuche gestellt. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2015 ist dies eine Zunahme von etwa 20 Prozent.
Die wichtigsten Herkunftsländer von Asylsuchenden im Juni waren Eritrea mit 512 Gesuchen (+218 gegenüber Mai), Somalia mit 255 Gesuchen (+20), Syrien mit 149 Gesuchen (+49), Nigeria mit 133 Gesuchen (+17), Äthiopien mit 132 Gesuchen (+24) und Sri Lanka mit 129 Gesuchen (+14).
Das Staatssekretariat für Migration erledigte im Juni 2728 Asylgesuche in erster Instanz. Dabei wurden 585 Nichteintretensentscheide auf Grundlage des Dublin-Abkommens gefällt, 549 Personen erhielten Asyl und 588 Personen wurden vorläufig aufgenommen. Die Zahl der erstinstanzlich hängigen Fälle ging im Vergleich zum Vormonat um 254 zurück.
Im Juni sind 778 Personen aus der Schweiz ausgereist oder wurden rückgeführt. Die Schweiz hat bei 1193 Personen einen anderen Dublin-Staat um Übernahme angefragt, 300 Personen konnten in den zuständigen Dublin-Staat überführt werden. Gleichzeitig wurde die Schweiz von anderen Dublin-Staaten um Übernahme von 338 Personen ersucht, 33 Personen wurden der Schweiz überstellt.
Resettlement- und Relocation-Programm
Im zweiten Quartal sind 231 Flüchtlinge im Rahmen des Resettlement-Programms des UNO-Hochkommissariats für Flüchtlinge in die Schweiz gekommen. Diese Gruppe umfasst 207 syrische Flüchtlinge aus dem Libanon sowie 24 Iraker und irakische Palästinenser, die in Syrien stark gefährdet waren. Ausserdem sind im Mai die ersten 34 Schutzsuchenden im Rahmen des Relocation-Programms der Europäischen Union aus Italien in der Schweiz eingetroffen.
Neues Monitoring Wegweisungsvollzug im Asylbereich
Die Asylstatistik zum zweiten Quartal 2016 enthält erstmals das Monitoring Wegweisungsvollzug im Asylbereich. Dieses Monitoring gibt unter anderem Auskunft über den prozentualen Anteil der Vollzugsfälle nach Kanton sowie die Entwicklung der Vollzugsfälle nach Herkunftsstaat. Das Monitoring soll beim Wegweisungsvollzug Transparenz schaffen. Dies entspricht einem neuen Gesetzesartikel (Art. 46 Abs. 3 nAsylG), der im Rahmen der Umsetzung der Asylgesetzrevision zur Beschleunigung der Asylverfahren in Kraft treten wird. Das Monitoring erscheint bis zur Einführung der neuen Informatikapplikation eRetour einmal jährlich.
Weitere Vorbereitungsarbeiten im Rahmen der Notfallplanung werden umgesetzt
Bund, Kantone, Städte und Gemeinden haben sich auf eine mögliche erneute Zunahme der Asylgesuchseingänge im weiteren Verlauf des Jahres vorbereitet und im April die Eckwerte der Notfallplanung im Asylbereich festgelegt. Im Rahmen dieser gemeinsamen Notfallplanung werden schweizweit an strategischen Orten in Grenznähe Anlaufstellen geschaffen. Diese werden für die Bewältigung der aktuellen Situation nicht benötigt. Sie werden jedoch bereitgehalten für den Fall eines aussergewöhnlich hohen Zustroms von Asylsuchenden. Dann sind sie nötig, um zu gewährleisten, dass alle asylsuchenden Personen in der Schweiz registriert und einer Sicherheits- und Gesundheitskontrolle unterzogen werden. Falls eine solche Anlage in Betrieb käme, würden sich die Asylsuchenden bis zu 36 Stunden dort aufhalten.
Eine dieser Anlaufstellen wird nun im Kanton Schaffhausen für eine allfällige Notlage bereitgehalten. Der Kanton Schaffhausen stellt dem Bund hierfür zwei Zivilschutzanlagen zur Verfügung, der Schutzraum Dreifachhalle in Schaffhausen sowie die Zivilschutzanlage Zelg in Beringen. Das SEM mietet die beiden Anlagen für die Dauer vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2017.
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