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46.015 Wähler außerhalb des Kosovo, die sich online zur Briefabstimmung bei den Kommunalwahlen registriert haben.

Die Zentrale Wahlkommission (ZWK) hat bekannt gegeben, dass am 29. August 2025 die Frist für die Registrierung der Wähler außerhalb des Kosovo für die Kommunalwahlen der Bürgermeister und Gemeinderäte abgelaufen ist, die am 12. Oktober 2025 stattfinden werden, berichtet albinfo.ch.
Im Zeitraum vom 23. Juli bis zum 29. August 2025 gingen über die elektronische Plattform der ZWK für die Diaspora 56 778 Registrierungsanträge für die Briefwahl ein. Davon wurden 46 015 genehmigt und 10 094 abgelehnt. Die endgültigen Daten werden in der ersten Septemberwoche veröffentlicht, wenn die Wählerliste für die Kommunalwahlen 2025 zertifiziert wird.
Nur die Bürger des Kosovo, die sich in diesem 38-tägigen Zeitraum registriert haben, können vom 17. September bis zum 11. Oktober 2025 per Briefwahl abstimmen.
Die ZWK betont, dass es eine gesetzliche Verpflichtung ist, registrierte Briefwähler aus der internen Wählerliste im Kosovo zu streichen, die am Wahltag in den Wahllokalen aufliegt. Das bedeutet, dass ein Bürger, der aus dem Ausland abstimmt, nicht in der internen Wählerliste erscheinen wird.
Bürger, die im Ausland leben, sich jedoch nicht für die Briefwahl registriert haben, werden in die Wählerliste innerhalb des Kosovo aufgenommen und können die Adresse ihres Wahllokals über die Plattform der ZWK überprüfen: https://qv.kqz-ks.org , berichtet albinfo.ch.
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