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Zusätzliche Mittel für den Asylbereich aufgrund grosser Zahl von Gesuchen
Der Bundesrat am Freitag zusätzliche Mittel im Umfang von gut 11 Millionen Schweizer Franken bewilligt, damit die zusätzlichen Schutzsuchenden untergebracht

Im Jahr 2015 sind so viele Menschen auf der Flucht, wie seit dem zweiten Weltkrieg nicht mehr. Auch die Schweiz verzeichnete im zweiten Halbjahr 2015 anhaltend hohe Asylgesuchseingänge. Aus diesem Grund hat der Bundesrat am Freitag zusätzliche Mittel im Umfang von gut 11 Millionen Schweizer Franken bewilligt, damit die zusätzlichen Schutzsuchenden untergebracht, alle prioritären Verfahren zeitnah durchgeführt und Rückstände abgebaut werden können.
Seit Juni 2015 sind die Asylgesuche in ganz Europa markant gestiegen. Auch die Schweiz verzeichnete eine bedeutende Zunahme der Gesuche bis auf rund 5700 Gesuche im November. Im Vergleich zu Gesamteuropa verlief der Anstieg der Asylgesuchszahlen allerdings moderat. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) erwartet bis Ende Jahr gesamthaft rund 39 000 Gesuche..
Unterbringung und Registrierung sicherstellen
Bundesrat und Parlament hatten im Voranschlag 2016 die personellen Ressourcen für die Bearbeitung von rund 30 000 Gesuchen bewilligt. Die zusätzlich notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen für die laufende Gesuchsbewältigung und den Pendenzenabbau müssen deshalb zusätzlich eingestellt werden. Zudem hat das SEM die Unterkunftsplätze des Bundes von 2300 Anfang 2015 auf rund 5000 Plätze Ende Jahr erhöht, was zu einem Mehrbedarf für die Zumiete und den Betrieb von Unterkünften im zivilen Bereich führt.
Der Bundesrat ermächtigt deshalb das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zur Bewältigung der steigenden Asylgesuche sein Personal befristet bis Ende 2016 um zusätzliche 75 Stellen aufzustocken. Die Finanzierung dieser Stellen kann durch Kredit-Verschiebungen innerhalb des Voranschlags 2016 abgedeckt werden. Im Rahmen eines dringlichen Nachtragskredit beantragt der Bundesrat der parlamentarischen Finanzdelegation zusätzlich insgesamt rund 11,1 Millionen Franken für weitere Dolmetscherinnen und Dolmetscher, für die Informatikausstattung zusätzlicher Arbeitsplätze sowie für die Zumiete von Unterkünften und deren Betriebskosten.
Im Anschluss an den heutigen Entscheid muss die Gutheissung der Finanzdelegation zu den dringlichen Nachtragsbegehren eingeholt werden.
(Mitteilung, SEM)
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