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Unbegleitete minderjährige Asylsuchende werden künftig von sozialpädagogischen Fachleuten betreut

UMA gehören zu den verletzlichen Personen im Asylverfahren und haben deshalb besondere Bedürfnisse bei der Unterbringung und Betreuung. Um diesen gerecht zu werden, hat das SEM ab 1. Juli 2017 in den Bundesasylzentren in Basel und Zürich im Rahmen eines Pilotprojektes neue und höhere Standards getestet. Von diesem Zeitpunkt an wurden alle UMA, die in der Schweiz um Schutz ersuchten, diesen beiden Bundesasylzentren zugewiesen. Dort wurden die UMA von den erwachsenen Asylsuchenden konsequent getrennt untergebracht. Für ihre Betreuung wurden zusätzlich zum regulären Betreuungspersonal Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen angestellt. Zudem waren die einzelnen Betreuungspersonen der ORS und der AOZ für weniger UMA zuständig als zuvor, was eine intensivere und gezieltere Betreuung ermöglichte.
Evaluation durch ZHAW
Das Pilotprojekt wurde von der ZHAW wissenschaftlich begleitet. In der Evaluation kamen ihre Fachleute zum Schluss, dass sich die neuen Standards grundsätzlich bewährt haben. Sie identifizierten jedoch weitere Handlungsfelder, in denen sie Verbesserungen als notwendig erachten und formulierten entsprechende Empfehlungen. Das SEM beurteilte die bereits umgesetzten Massnahmen seinerseits ebenfalls positiv, prüfte die Empfehlungen der ZHAW und setzt diese nun weitgehend um.
So wird zunächst eine externe Fachperson zur Erarbeitung eines umfassenden Schutz- und Notfallkonzepts beauftragt. Für alle Bundesasylzentren werden zusätzliche sozialpädagogische Fachpersonen rekrutiert. Neu werden bei allen relevanten Betreuungsgesprächen unabhängige Dolmetscher anwesend sein. Weiter wird eine Reihe organisatorischer Massnahmen ergriffen, um Schnittstellen und Arbeitsabläufe zu verbessern – namentlich bei der Zusammenarbeit des SEM mit der Rechtsvertretung, dem Betreuungsdienstleister und den Kindern- und Erwachsenenschutzbehörden sowie beim Übertritt der UMA von der Obhut des Bundes in die Kantone. Die kantonalen Behörden erhalten künftig zu jedem UMA ein Dossier, in dem die bis zu diesem Zeitpunkt zuständige sozialpädagogische Fachperson Empfehlungen für die weitere Betreuung festhält.
Das neue Betreuungs- und Unterbringungskonzept für UMA wird in allen sechs Asylregionen ab 1. Januar 2020 umgesetzt.
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