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Ost-Ukraine: Bundesrat verurteilt völkerrechtswidriges Vorgehen Russlands
Der Bundesrat will vermeiden, dass die Schweiz als Umgehungsplattform für die von der EU erlassenen Sanktionen benutzt werden kann, und analysiert deshalb die Sanktionen genau

Seit der Anerkennung der beiden nicht-regierungskontrollierten Gebiete Donetsk und Luhansk durch Russland als unabhängige Staaten haben die Spannungen im Osten der Ukraine massiv zugenommen. Der Bundesrat beobachtet die aktuelle Lage mit grosser Sorge, da die Gefahr erheblicher weiterer Eskalationen besteht. Er verurteilt das Vorgehen Russlands als völkerrechtswidrigen Akt und als Verstoss gegen die territoriale Integrität und Souveränität der Ukraine. Die Schweiz anerkennt die Unabhängigkeit dieser Gebiete nicht, sie sind nach wie vor Teil des ukrainischen Staatsgebiets.
Mit der Anerkennung der Unabhängigkeit dieser Gebiete hat Russland direkt gegen die Minsker Vereinbarungen, die es mitunterzeichnet hat, verstossen. Diese Vereinbarungen wurden 2014 zwischen der Ukraine, Russland, Frankreich und Deutschland ausgehandelt und dienen als Basis zur Deeskalation und Konfliktlösung in der Ostukraine. Als Mitglied der Trilateralen Kontaktgruppe hat Russland eine Verpflichtung, die Umsetzung der Vereinbarungen zu unterstützen.
Die Schweiz setzt sich weiterhin für eine friedliche Lösung des Konflikts im Osten der Ukraine ein. Sie unterstützt die Bemühungen der OSZE und des Sondergesandten des OSZE-Vorsitzenden in der Ukraine und in der Trilateralen Kontaktgruppe, eine friedliche Konfliktlösung zu fazilitieren.
Die Schweiz setzt sich im Rahmen der OSZE auch dafür ein, dass die zivile und unbewaffnete Sonderbeobachtungsmission (SMM) weiterhin ihr Mandat auf dem Territorium der Ukraine ausüben kann. Die Schweizer Mitglieder der SMM bleiben vor Ort im Einsatz. Gerade in einer Krisensituation ist es wichtig, dass die SMM als zivile und unbewaffnete Mission ihre Arbeit fortsetzen kann, da sie eine objektive Berichterstattung über die Sicherheitslage vor Ort sicherstellt.
Schweiz darf nicht zur Umgehungsplattform für EU-Sanktionen werden
Nach der Annexion der Krim durch Russland im Jahr 2014 hat der Bundesrat beschlossen, die Sanktionen der Europäischen Union (EU) gegenüber Russland nicht zu übernehmen, aber alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, damit die Schweiz nicht zur Umgehung dieser Sanktionen missbraucht wird.
Als Folge der Anerkennung der nicht-regierungskontrollierten Gebiete durch Russland als unabhängige Staaten haben verschiedene westliche Staaten zusätzliche Sanktionen erlassen. Der Bundesrat will vermeiden, dass die Schweiz als Umgehungsplattform für die von der EU erlassenen Sanktionen dienen kann. Er wird deshalb die erlassenen Sanktionen analysieren und anschliessend entscheiden. Die Schweizer Behörden stehen laufend mit mehreren Ländern in Kontakt, um Informationen zur aktuellen Situation auszutauschen.
Der Bund kann Zwangsmassnahmen erlassen, um Sanktionen durchzusetzen, die von der Organisation der Vereinten Nationen UNO, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa OSZE oder von den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz beschlossen worden sind und die der Einhaltung des Völkerrechts, namentlich der Respektierung der Menschenrechte, dienen. Grundlage ist das Embargogesetz. Für den Erlass dieser Zwangsmassnahmen in Form von Verordnungen ist der Bundesrat zuständig. Die Zwangsmassnahmen können in Form von Güterembargos, Dienstleistungsembargos, Finanzsanktionen, Ein- und Durchreiseverboten oder einer Kombination dieser und weiterer Massnahmen erfolgen.
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