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Moderne Technologie zur Kontrolle an den Schengen-Aussengrenzen
Bern, 10.11.2021 – Ab 2022 werden die Daten von Drittstaatangehörigen elektronisch erfasst, die für einen Kurzaufenthalt in den Schengen-Raum einreisen. Dazu wird ein europaweites Informationssystem eingeführt (Entry/Exit-System, EES). Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. November 2021 die Inkraftsetzung der notwendigen Änderungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes auf den 1. Mai 2022 beschlossen.
Das EES trägt dazu bei, die Kontrollen an den Aussengrenzen weiter zu verstärken und erhöht damit die Sicherheit im Schengen-Raum. Mit der Automatisierung zahlreicher Prozesse durch den Einsatz moderner Technologien soll die Grenzkontrolle zudem effizienter gestaltet werden. Das EES wird in der Schweiz sowohl an den Flughäfen, wie auch bei den Migrations- und Polizeibehörden zum Einsatz kommen. Die meisten Bestimmungen zum EES sind direkt anwendbar und setzen keine Umsetzung ins schweizerische Recht voraus. Gewisse Bestimmungen mussten hingegen konkretisiert werden und bedingten Anpassungen im Ausländer- und Integrationsgesetz. Das Parlament hat die Änderungen auf Gesetzstufe bereits im Juni 2019 verabschiedet, die anschliessende Referendumsfrist ist unbenutzt verstrichen.
Für die Umsetzung der EU-Rechtsgrundlagen zum EES sind auch auf Verordnungsebene Anpassungen erforderlich. So wird eine neue Verordnung über das Ein- und Ausreisesystem (EESV) geschaffen. Diese regelt hauptsächlich die Eingabe-, Bearbeitungs- und Abfragerechte der schweizerischen Behörden sowie das Verfahren für die Abfrage und Zugang zu den Daten des EES. Der Bundesrat hat die Inkraftsetzung der notwendigen Änderungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes sowie die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen auf den 1. Mai 2022 beschlossen.
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