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Keine Zustimmung zu einer Weitergabe von Schweizer Kriegsmaterial an die Ukraine

Bundesrat Guy Parmelin, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), hat am 3. November 2022 im Auftrag des Bundesrats ein Schreiben der deutschen Bundesministerin der Verteidigung, Christine Lambrecht, beantwortet.
Bei der Anfrage von Bundesministerin Christine Lambrecht vom 21. Oktober 2022 geht es um ca. 12’400 Patronen 35mm-Munition schweizerischen Ursprungs für den Flugabwehrpanzer GEPARD, welche Deutschland an die Ukraine weitergeben möchte.
Im Auftrag des Bundesrats wiederholte Bundesrat Guy Parmelin im Antwortschreiben die rechtliche Situation, wie er sie bereits in einem Schreiben vom 3. Juni 2022 erläutert hatte: Die Schweiz wendet im Verhältnis Russland-Ukraine das Neutralitätsrecht an, welches Teil des Völkergewohnheitsrechts ist. Aufgrund des neutralitätsrechtlichen Gleichbehandlungsgebots kann die Schweiz einer Anfrage um Weitergabe von Kriegsmaterial mit Schweizer Ursprung an die Ukraine nicht zustimmen, solange diese in einen internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist. Zudem schliessen auch die Bewilligungskriterien des Schweizer Kriegsmaterialgesetzes die Lieferung von Kriegsmaterial an Länder aus, die in einen internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt sind.
Da die rechtliche Situation unverändert ist, ist eine Zustimmung zu einer Weitergabe von Schweizer Kriegsmaterial durch Deutschland an die Ukraine weiterhin nicht möglich. Bundesrat Parmelin betonte in seiner Antwort, dass die Schweiz sich entschieden für Frieden und Sicherheit engagiert, jedoch stets unter der strikten Einhaltung des Neutralitätsrechts, wie dies ihrer humanitären Tradition entspricht. So hat der Bundesrat am 2. November 2022 den Aktionsplan Winterhilfe beschlossen, um die Menschen in der Ukraine zu unterstützen. Damit stellt die Schweiz zusätzlich zu ihrem bestehenden humanitären Engagement in der Ukraine und der Region 100 Millionen Franken zur Verfügung.
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