Integration
Das Ausländer- und Integrationsgesetz wird modernisiert

Der Bundesrat will das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) an Entwicklungen im Migrationsbereich anpassen. Betroffen sind unter anderem Bestimmungen über die Erwerbstätigkeit sowie über die Erteilung und das Erlöschen von Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen. Diese sollen künftig gesetzlich an den Lebensmittelpunkt geknüpft sein. An seiner Sitzung vom 15. Dezember 2023 hat der Bundesrat die entsprechende Vernehmlassung eröffnet.
Das Ausländer- und Integrationsgesetz muss in verschiedenen Teilbereichen angepasst werden, die thematisch breit gestreut sind. Nebst kleineren, zum Teil rein sprachlichen Anpassungen, sieht die Vorlage folgende wichtige Änderungen vor.
Lebensmittelpunkt in der Schweiz
Im Gesetz soll neu explizit festgehalten werden, dass bei der Erteilung einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung der Lebensmittelpunkt in der Schweiz liegen muss und dass die Bewilligung bei dessen Verlegung ins Ausland erlischt. Damit wird die Motion 21.4076 Marchesi «Aufenthaltsbewilligungen für Ausländerinnen und Ausländer. Der Grundsatz des Lebensmittelpunkts soll wieder eindeutig anwendbar sein» umgesetzt.
Im Bereich Arbeit soll die Bewilligungspflicht für den Wechsel von einer unselbstständigen zu einer selbstständigen Erwerbstätigkeit von Inhaberinnen und Inhabern einer Aufenthaltsbewilligung aufgehoben werden.
Anwesenheitspflicht in der zugewiesenen Unterkunft
Mit der Vorlage soll zudem im Rahmen des Wegweisungsvollzugs eine rechtliche Grundlage für die Anwesenheitspflicht in der zugewiesenen Unterkunft geschaffen werden, wenn eine betroffene Person ihrer Ausreisepflicht in der angesetzten Ausreisefrist nicht nachgekommen ist. Aufgrund eines Bundesgerichtsentscheids soll zudem die Haftdauer der sogenannten «Dublin-Renitenzhaft» eingeschränkt werden. Sie wird künftig nur noch maximal sechs Wochen erlaubt sein und nicht mehr auf drei Monate verlängert werden können.
Im Luftverkehr schafft die Vorlage die rechtliche Grundlage für die Publikation der Verwaltungssanktionen des Staatssekretariats für Migration (SEM) gegen Luftverkehrsunternehmen, die gegen Sorgfalts- oder Meldepflichten verstossen haben. Zudem soll die Betreuungspflicht der Luftverkehrsunternehmen ausgeweitet werden. Sie haben künftig auch für Reisende, denen die Weiterreise durch die internationalen Transitzonen verweigert wird, eine Betreuungspflicht.
Erweiterte Zugriffsrechte im Vollzug
Zudem soll für die kantonalen Justizvollzugsbehörden eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit diese bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben auf besonders schützenswerte Daten im Zentralen Migrationsinformationssystem (ZEMIS) zugreifen können. Weiter sollen zusätzliche Mitarbeitende des SEM, die zuständigen Abteilungen des Bundesverwaltungsgerichts und die schweizerischen Auslandvertretungen und Missionen Zugriff auf die benötigten Personendaten im Informationssystem für die Rückkehr (eRetour) des SEM erhalten.
Weitere aus Integration
E-Diaspora
-
Bavari: Die Schüler der Diaspora bringen die albanische Kultur zum Kulturfest in Landshut. Die albanische Kultur auf der Bühne: Die Schüler der LAPSh Bayern bezaubern in Landshut...
-
Dardan Shabani debütiert als Autor in Genf mit der absurden Komödie “Carafes”
-
Der “Student” von Zürich bekräftigt die albanische Identität im akademischen Raum.
-
Heute wird in Den Haag für die ehemaligen Kämpfer der UÇK demonstriert.
-
Der neue Albanischkurs wird in Widnau, im Kanton St. Gallen, eröffnet.
Leben in Österreich
-
„In Between“ – Die Ausstellung von Albana Ejupi, wo Malerei auf Skulptur trifft. Der künstlerische Dialog von Albanien Ejupi zwischen zwei und drei Dimensionen...
-
Der “Albanische Kulturtag” kehrt nach Graz zurück, die Albaner versammeln sich am 28. September.
-
Edona Bilali bringt zwei österreichische Doktoratsprogramme nach Shkodra.
-
Literaturstunde mit der Übersetzerin Andrea Grill
-
Der Verein der albanischen Lehrer in Österreich, “Naim Frashëri”, wünscht einen guten Start ins neue Schuljahr.