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Bundesrat will Statistik über ausserfamiliär untergebrachte Kinder schaffen
In der Schweiz ist wenig bekannt über die Anzahl und die Situation von ausserfamiliär untergebrachten Kindern und Jugendlichen; es gibt keine Statistiken dazu

Der Bundesrat will eine nationale Statistik über die ausserfamiliäre Unterbringung von Kindern schaffen. An seiner Sitzung vom 23. Februar 2022 hat er das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, zusammen mit dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) und den betroffenen interkantonalen Konferenzen die nötigen Arbeiten an die Hand zu nehmen.
In der Schweiz ist wenig bekannt über die Anzahl und die Situation von ausserfamiliär untergebrachten Kindern und Jugendlichen; es gibt keine Statistiken dazu. Für die Weiterentwicklung von Angeboten für Kinder, Jugendliche und Familien in schwierigen Lebenslagen sind einheitliche statistische Daten jedoch notwendig. Im Zusammenhang mit einer entsprechenden Empfehlung des Ausschusses der Vereinten Nationen über die Rechte der Kinder hat der Bundesrat das EJPD und das EDI zunächst beauftragt zu prüfen, ob die Datenbank Casadata des Bundesamtes für Justiz (BJ) zu einer nationalen Statistik über ausserfamiliär untergebrachte Kinder weiterentwickelt werden könnte. Die Datenbank wird vom BJ im Rahmen der Subventionierung der Erziehungseinrichtungen geführt.
Der Bericht, den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 23. Februar 2022 zur Kenntnis genommen hat, hält fest, dass die aktuelle Datenlage in den Kantonen für eine Zusammenführung auf nationaler Ebene zu heterogen ist und dass die Kantone eine Weiterentwicklung von Casadata als zu aufwändig und zu kostspielig beurteilen.
Für die Schaffung einer nationalen Statistik hat der Bundesrat das EJPD deshalb beauftragt, zusammen mit dem EDI, der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) und der Konferenz des Kindes- und Erwachsenenschutzes (KOKES) eine vertiefte Analyse der Datenlage in den Kantonen vorzunehmen sowie gestützt darauf Grundlagen und Vorgaben für die einheitliche Datenerfassung in den Kantonen zu definieren. Im Anschluss daran soll die Schaffung einer nationalen Statistik über ausserfamiliär untergebrachte Kinder in Angriff genommen werden.
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