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Bundesrat liegt Konzept für die Aufhebung des Schutzstatus S vor
Ein Ende des Kriegs in der Ukraine und eine sichere Rückkehr der Geflüchteten ist nicht absehbar. Gleichwohl hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) das Staatssekretariat für Migration (SEM) im Sinn einer vorausschauenden Planung beauftragt, gemeinsam mit den Kantonen die rechtlichen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Fragen im Zusammenhang mit einer allfälligen künftigen Aufhebung des Schutzstatus S zu prüfen. Der Bundesrat hat dieses provisorische Umsetzungskonzept an seiner Sitzung vom 29. September 2023 zur Kenntnis genommen.
Der Bundesrat hatte den Schutzstatus S am 12. März 2022 aktiviert, um den Geflüchteten aus der Ukraine rasch und unbürokratisch Schutz bieten zu können. Der Schutzstatus S ist rückkehrorientiert, er zielt nicht auf einen dauerhaften Aufenthalt in der Schweiz ab. Er gewährt nur vorübergehenden Schutz für die Dauer einer schweren allgemeinen Gefährdung.
Damit die zuständigen Behörden bei einer allfälligen Aufhebung des Schutzstatus S koordiniert handeln können, hat das SEM gemeinsam mit den Kantonen ein provisorisches Umsetzungskonzept erstellt. Dieses soll als Grundlage für künftige politische Entscheide dienen. Neben operativen Massnahmen beinhaltet das provisorische Konzept Empfehlungen zu Aspekten wie Ausreisefristen, Ausnahmeregelungen oder die Ausgestaltung der Rückkehrhilfe.
Anpassung an aktuelle Gegebenheiten
Das SEM hat dazu die einschlägigen Konferenzen, Kommissionen und Verbände der Kantone konsultiert. Diese unterstützten die Stossrichtung einhellig. Ebenso wurde begrüsst, dass die Überlegungen zu einer künftigen Rückkehr frühzeitig angegangen wurden. Sobald eine sichere Rückkehr und damit eine Aufhebung des Schutzstatus S absehbar sind, werden die Empfehlungen aus dem Konzept überprüft und bei Bedarf den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Erst dann entscheidet der Bundesrat in Abstimmung mit den europäischen Ländern definitiv über die Modalitäten für die Aufhebung.
Am 9. November 2022 hatte der Bundesrat entschieden, den Schutzstatus S bis mindestens am 4. März 2024 nicht aufzuheben, sofern sich die Lage in der Ukraine nicht nachhaltig stabilisiert.
Die Genehmigung des provisorischen Umsetzungskonzepts für die Rückkehr ist dabei kein Präjudiz über den Entscheid des Bundesrates, den Schutzstatus S im März 2024 aufzuheben. Darüber wird der Bundesrat in den nächsten Wochen entscheiden.
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