Leben in der Schweiz
Botschaft für ein neues Sozialversicherungsabkommen mit Kosovo
Die sozialversicherungsrechtlichen Beziehungen der Schweiz zu Kosovo sollen mit einem neuen Abkommen wieder geregelt werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. November 2018 die Botschaft zu diesem Vertrag zuhanden des Parlaments verabschiedet. Das Abkommen koordiniert insbesondere die Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge der Vertragsstaaten und regelt die Auszahlung von Renten ins Ausland

Mit diesem Abkommen wird die Koordination der Sozialversicherungen zwischen der Schweiz und Kosovo nach einem mehrjährigen Unterbruch wieder geregelt.
Inhaltlich entspricht die Vereinbarung den anderen von der Schweiz abgeschlossenen Sozialversicherungsabkommen und richtet sich nach den internationalen Standards. Das neue Abkommen koordiniert insbesondere die Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge der Vertragsstaaten, in der Schweiz also die AHV und IV, um mögliche Nachteile oder Diskriminierungen von Angehörigen des einen oder anderen Staates zu vermeiden. Entsprechend gewährleistet das Abkommen eine weitgehende Gleichbehandlung der Versicherten und regelt die Auszahlung von Renten ins Ausland. Das Abkommen enthält zudem eine Grundlage für die Bekämpfung von Missbräuchen.
Kosovo ist der einzige Nachfolgestaat Jugoslawiens, mit dem die Schweiz keine vertraglichen Beziehungen im Sozialversicherungsbereich unterhält. Das mit dem früheren Jugoslawien abgeschlossene Sozialversicherungsabkommen wird im Verhältnis zu Kosovo seit dem 1. April 2010 nicht mehr angewendet. Kosovarische Staatsangehörige erhalten daher derzeit schweizerische AHV- und IV-Renten nicht ins Ausland ausbezahlt. Anstelle von Alters- oder Hinterlassenenrenten konnte auf Wunsch die Rückvergütung der AHV-Beiträge verlangt werden.
Kosovarische Staatsangehörige im Rentenalter, welche die Rückvergütung der Beiträge nicht verlangt haben, können ab Inkrafttreten des Sozialversicherungsabkommens die Rentenzahlung ins Ausland beantragen. Es können jedoch keine rückwirkenden Ansprüche für die Zeit vor dem Abkommen geltend gemacht werden.
Das Abkommen wurde unter den Vertragsstaaten ausgehandelt und am 8. Juni 2018 unterzeichnet. Damit es in Kraft treten kann, muss es von den Parlamenten der Vertragsstaaten zunächst genehmigt werden.
E-Diaspora
-
Heute beginnt das Alba Festival im Herzen von Zürich Für heute Abend wird eine große Besucherzahl beim Alba Festival erwartet. ...
-
Die albanische Sprache wird Teil der offiziellen Kommunikation an New Yorker öffentlichen Schulen
-
Albanerin aus Amerika zur „Miss Globe USA 2025“ gekrönt”
-
USA: Vlora Gjeka mit der Medaille „Police Combat Cross“ ausgezeichnet
-
Dokumentarfilm „UDHA – Ein Blut, eine Sprache, ein Ehrenwort“ wird erstmals in der Schweiz im Riffraff-Kino in Zürich gezeigt
Leben in Österreich
-
Vienne : Plus de 190 professionnels albanophones venus de toute l’Europe réunis à l’événement d’Illyrian Brains Am 2. Mai in Wien versammelten sich über 190 albanischsprachige Fach und Führungskräfte aus ganz Europa...
-
Von Österreich zurück ins Kosovo: Leben und Arbeiten
-
Rekordgewinn im Lotto: Glückspilz in Österreich gewinnt 250 Millionen Euro
-
Europaabgeordnete-Kandidatin Kati Schneeberger eröffnet in Wien die Ausstellung „Gewaltfreier Widerstand im Kosovo 1990-1998“
-
Österreichische Persönlichkeiten gratulieren den Kosovaren zur Visaliberalisierung