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Dschihadi-Reisender: Verhaftung vor der Ausreise
Die Bundesanwaltschaft (BA) hat einen knapp 25jährigen Schweizer Staatsbürger unmittelbar vor der Ausreise in das syrisch-irakische Konfliktgebiet verhaftet.

Die verhaftete Person stammt aus dem Grossraum Zürich. Sie wurde gestern Dienstag, 07.April 2015, nachmittags aufgrund von polizeilichen Ermittlungen am Flughafen Zürich verhaftet. Die knapp 25jährige verhaftete Person wollte an Bord eines Flugzeuges von Zürich nach Istanbul reisen, um dann mutmasslich nach Syrien/Irak zu gelangen. Die Verhaftung fand in enger Zusammenarbeit mit der Bundeskriminalpolizei BKP und der Kantonspolizei Zürich statt.
Dem verhafteten Schweizer Staatsbürger wird vorgeworfen, sich an einer verbotenen Gruppierung zu beteiligen gemäss Art. 2 Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen «Al-Qaïda» und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen. Zudem wird sie der Unterstützung einer kriminellen Organisation gemäss Art. 260ter StGB beschuldigt.
Die Verhaftung dokumentiert die konsequente Strafverfolgung aller Personen in der Schweiz, die sich am dschihadistisch motivierten Terrorismus zu beteiligen versuchen. Die Verhaftung von Gestern Nachmittag reiht sich somit nahtlos in die Strafverfolgung von terroristischen Aktivitäten durch die Bundesanwaltschaft ein. 2014 wurden zwei Personen gestützt auf die Anklage der Bundesanwaltschaft vom Bundesstrafgericht wegen der Unterstützung einer kriminellen Organisation sowie öffentlichen Gewaltaufrufen zu unbedingten und bedingten Gefängnisstrafen verurteilt (Verbreitung von Propaganda für ein Terror-Netzwerk durch das Internet).
In einem aktuellen Verfahren des Themenkomplexes dschihadistisch motivierter Terrorismus wurde im März 2015 die Haft von drei irakischen Staatsbürgern um sechs Monate verlängert. Die drei Beschuldigten sind seit März 2014 wegen des Verdachts inhaftiert, als Elemente der Terrorgruppe Islamic State of Iraq and Levante (ISIL) in der Schweiz aktiv geworden zu sein. In diesem Strafverfahren soll im Lauf des Sommers 2015 die Anklage beim Bundesstrafgericht eingereicht werden. Zurzeit führt die Bundesanwaltschaft rund zwei Dutzend Strafverfahren im Bereich des radikalen Dschihadismus.
Weiterführende Informationen können zurzeit aus ermittlungstaktischen Gründen sowie mit Blick auf das Amts- und Untersuchungsgeheimnis keine gegeben werden. Die Bundesanwaltschaft wird zu gegebener Zeit über das Strafverfahren informieren.
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