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Zulassung von Ärztinnen und Ärzten

2020 haben die Kantone ein Instrument erhalten, um die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten zu beschränken. Diese Zulassungsbeschränkung soll sich künftig unter anderem am regionalen Versorgungsgrad orientieren. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat die entsprechende Verordnung auf den 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Mit diesem Schritt soll eine Überversorgung von Ärztinnen und Ärzten im ambulanten Bereich verhindert und das Kostenwachstum gedämpft werden.
In der Sommersession 2020 hat das Parlament eine neue und unbefristete gesetzliche Lösung für die Zulassungsbeschränkung von Ärztinnen und Ärzten geschaffen, die zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen. Seit Juli 2021 können die Kantone selbst bestimmen, für welche medizinischen Fachgebiete oder Regionen sie die Anzahl der Ärzte und Ärztinnen durch die Festlegung von sogenannten Höchstzahlen beschränken wollen. Bis Ende Juni 2023 ist eine Übergangsregelung in Kraft.
Der Bundesrat hat dazu die Kriterien und die methodischen Grundsätze festgelegt. Die Berechnung der Höchstzahlen obliegt den Kantonen. Sie basiert auf dem von den Kantonen ermittelten und tatsächlichen Angebot an Ärztinnen und Ärzten auf ihrem Gebiet, den vom EDI publizierten Versorgungsgrad sowie allfälligen von den Kantonen festgelegten Gewichtungsfaktoren nach medizinischem Fachgebiet und Region.
Die Herleitung der Versorgungsgrade beruht auf einer Analyse des Schweizerischen Gesundheitsobservatorium (Obsan) in Zusammenarbeit mit dem Institut für Volkswirtschaftliche Beratung (BBS). Die Versorgungsgrade erlauben keine direkte Aussage über eine allfälligen Unter- oder Überversorgung. Sie dienen dazu, Regionen hinsichtlich der Inanspruchnahme der medizinischen Leistungen im ambulanten Bereich unter Berücksichtigung der Bevölkerungsstruktur, bestimmter Morbiditätsindikatoren und der Patientenströme zu vergleichen. Weitere Informationen zur Versorgungsgrade finden sich auf die Website des BAG.
Obsan und BSS empfehlen eine erste Überprüfung des Modells ab 2024 und danach alle vier bis sechs Jahre. Die verwendeten Daten sollen alle zwei Jahre aktualisiert werden. Das Bundesamt für Gesundheit hat die Absicht, diese Empfehlung umzusetzen und prüft derzeit, wie diese umgesetzt werden kann.
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