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Der Bund unterzeichnet einen Vertrag zur Beschaffung von Arzneimitteln zur Prävention von Covid-19

Die Medikamente sind für Risikogruppen mit geschwächtem Immunsystem vorgesehen. Diese Personen können sich nicht mit einer Impfung vor einer Covid-19-Erkrankung schützen

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat mit dem Unternehmen AstraZeneca Schweiz einen Vertrag für die Beschaffung von Arzneimitteln zur Prävention von Covid-19 abgeschlossen. Es handelt sich um eine kombinierte Antikörperbehandlung mit Tixagevimab und Cilgavimab. Die Medikamente sind für Risikogruppen mit geschwächtem Immunsystem vorgesehen. Diese Personen können sich nicht mit einer Impfung vor einer Covid-19-Erkrankung schützen.

Gewisse Risikogruppen mit geschwächtem Immunsystem sprechen nicht auf die Impfung gegen das Coronavirus an und können so keinen genügenden Immunschutz aufbauen. Sie weisen damit ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf auf. Dies betrifft zum Beispiel Personen nach einer Organ- oder Stammzelltransplantation, Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen, die Medikamente einnehmen müssen, die das Immunsystem dämpfen, oder auch Personen mit angeborenen Immundefekten. Aus diesem Grund hat der Bund entschieden, Medikamente zu beschaffen, die präventiv eingesetzt werden können.

Das BAG hat nun einen Vertrag mit AstraZeneca zur Beschaffung der Antikörperkombination mit Tixagevimab und Cilgavimab für einige Tausend Patientinnen und Patienten abgeschlossen. Die beiden langwirksamen Antikörper werden in Kombination für die Prävention von COVID-19 eingesetzt. Dieses Arzneimittel bietet einen Schutz vor Infektion mit Covid-19 von mindestens sechs Monaten. Der Bund übernimmt die Kosten dieser Prävention, solange sie nicht von der obligatorischen Krankenversicherung vergütet wird. Die ersten Arzneimittel werden ab Mai 2022 für bestimmte Risikopatientinnen und
-patienten verfügbar sein.

Dieses Arzneimittel hat noch keine Zulassung erhalten und können nur ausnahmsweise verschrieben werden. Die Covid-19-Verordnung 3 sieht Ausnahmen vom üblichen Zulassungsverfahren vor, sofern das betreffende Arzneimittel gemäss den verfügbaren Daten die Verhütung und Bekämpfung von Covid-19 ermöglicht. Das Zulassungsgesuch wurde Anfang Februar bei Swissmedic eingereicht.