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Asylunterkunft in Bremgarten länger nutzen
Das Truppenlager Bremgarten dient seit August 2013 temporär als Asylunterkunft. Diese Nutzung soll nun in Absprache zwischen den Behörden des Bundes, des Kantons und der Stadt Bremgarten um maximal ein Jahr verlängert werden. Die Behörden des Bundes, des Kantons Aargau und der Stadt Bremgarten unterstützen die geplante Nutzungsverlängerung. Das erforderliche Gesuch hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) im Auftrag des Staatsekretariats für Migration (SEM) bei der Stadt Bremgarten eingereicht.

Gestützt auf das Asylgesetz betreibt das SEM seit Anfang August 2013 im Truppenlager Bremgarten ein Bundesasylzentrum. Gemäss Artikel 26a des Asylgesetzes können Bauten und Anlagen des Bundes während maximal drei Jahren ohne kantonale oder kommunale Bewilligung zur Unterbringung von Asylsuchenden genutzt werden. Diese Nutzungsphase endet in Bremgarten am 4. August 2016.
Gesuch für ein weiteres Jahr eingereicht
Da die Umsetzung der Weiterentwicklung der Armee (WEA) verschoben wurde, wird die Armee das Truppenlager Bremgarten bis zur Neustationierung der Armeeschulen nicht belegen. Im Truppenlager könnten deshalb während eines weiteren Jahres Asylsuchende untergebracht werden. Die bau- und planungsrechtlichen Vorschriften erfordern für die verlängerte Nutzung eine ordentliche Umnutzungsbewilligung. Zu diesem Zweck hat das VBS, vertreten durch armasuisse Immobilien, am 2. Mai 2016 bei der Bauverwaltung der Stadt Bremgarten das erforderliche Gesuch eingereicht. Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens findet eine öffentliche Auflage des Gesuchs statt. Die Behörden des Bundes, des Kantons Aargau und der Stadt Bremgarten unterstützen die geplante Nutzungsverlängerung.
Die Entwicklung in den Konfliktregionen und entlang der Migrationsrouten bleibt trotz des umfassenden internationalen und schweizerischen Engagements schwierig einzuschätzen. Auch wenn die Zahl der Asylgesuche in den letzten Monaten abgenommen hat, müssen sich die Schweizer Behörden auf alle Eventualitäten vorbereiten. Es ist nicht auszuschliessen, dass die Schweiz infolge veränderter Migrationsrouten im Laufe der nächsten Wochen oder Monate mit einer hohen Anzahl von Schutzsuchenden konfrontiert wird.
Bund, Kantone, Städte und Gemeinden haben sich deshalb am 14. April auf die Eckwerte ihrer gemeinsamen Notfallplanung festgelegt, der Bundesrat hat von den getroffenen und geplanten Massnahmen im Asylbereich Kenntnis genommen. Gemäss der Notfallplanung wird der Bund, auch zur Sicherstellung der Registrierung der Gesuchstellenden, künftig dauerhaft 6000 Unterkunftsplätze bereitstellen. Das SEM hat die Zahl dieser Plätze im letzten Jahr mit Unterstützung des VBS bereits von rund 2200 auf 4600 erhöht.
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