{"id":761567,"date":"2024-08-14T23:33:48","date_gmt":"2024-08-14T21:33:48","guid":{"rendered":"https:\/\/www.albinfo.ch\/?p=761567"},"modified":"2024-08-14T23:33:48","modified_gmt":"2024-08-14T21:33:48","slug":"bundesrat-will-13-ahv-rente-nur-ueber-mehrwertsteuer-finanzieren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/bundesrat-will-13-ahv-rente-nur-ueber-mehrwertsteuer-finanzieren\/","title":{"rendered":"Bundesrat will 13. AHV-Rente nur \u00fcber Mehrwertsteuer finanzieren"},"content":{"rendered":"<p><strong>Der Bundesrat hat nach der Vernehmlassung die Eckwerte f\u00fcr die Umsetzung und Finanzierung der 13. AHV-Rente an seiner Sitzung vom 14. August 2024 festgelegt. Die 13. AHV-Altersrente soll ab 2026 ausbezahlt und von Beginn an nachhaltig finanziert werden. Die zus\u00e4tzlichen Ausgaben steigen bis 2030 auf knapp 5 Milliarden Franken j\u00e4hrlich. Um den AHV-Ausgleichsfonds bis 2030 im Gleichgewicht zu halten, soll die Mehrwertsteuer erh\u00f6ht werden. Das effektive Ausmass der Erh\u00f6hung wird der Bundesrat im Herbst 2024 auf der Basis der neuen AHV-Finanzperspektiven festlegen. Im Herbst wird er die Botschaft verabschieden, sodass das Parlament die Beratung in der Wintersession 2024 aufnehmen kann.<\/strong><\/p>\n<p>Die Kosten der 13. Altersrente liegen 2026 bei rund 4.2 Milliarden und 2030 bei knapp 5 Milliarden Franken. Die am 6. August mitgeteilte Korrektur der AHV-Finanzperspektiven hat auf sie nur einen geringen Einfluss. Das Umlageergebnis der AHV wird mit der Einf\u00fchrung der 13. Rente wie schon zuvor kommuniziert ab 2026 negativ, wobei das Defizit nach neuen Berechnungen des BSV in den Folgejahren weniger schnell ansteigt.<\/p>\n<p>Auch unter diesen neuen Rahmenbedingungen kommt der Bundesrat in seinen Erw\u00e4gungen zum Ergebnis, dass gleichzeitig mit der Umsetzung der 13. Altersrente auch ihre Finanzierung sichergestellt werden soll. Je l\u00e4nger eine Zusatzfinanzierung hinausgez\u00f6gert wird, desto rascher sinkt der Stand des AHV-Ausgleichsfonds.<\/p>\n<p>Eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden unterst\u00fctzte die Finanzierungsvariante, die h\u00f6here Lohnbeitr\u00e4ge und h\u00f6here Mehrwertsteuer kombiniert. Weil der Finanzierungsbedarf aufgrund der angepassten AHV-Finanzperspektiven nun aber geringer ausf\u00e4llt als erwartet, erachtet der Bundesrat eine alleinige Erh\u00f6hung der Mehrwertsteuer als die angemessenere L\u00f6sung. Sie soll die Zusatzkosten der 13.\u00a0AHV-Rente zusammen mit dem auf 19.5 Prozent der AHV-Ausgaben angepassten Bundesbeitrag soweit decken, dass im Jahr 2030 ein Fondsstand von 100% der AHV-Ausgaben erreicht wird. Den effektiven Satz wird der Bundesrat im Herbst 2024 auf der Basis der neuen AHV-Finanzperspektiven festlegen.<\/p>\n<h3>Bundesanteil an AHV-Ausgaben soll auf 19.5 Prozent sinken<\/h3>\n<p>Heute finanziert der Bund einen Anteil von 20.2 Prozent der j\u00e4hrlichen AHV-Ausgaben. Trotz der mehrheitlichen Ablehnung in der Vernehmlassung h\u00e4lt der Bundesrat angesichts der finanziellen Lage des Bundes an der Senkung des Bundesanteils fest. Der Beitrag des Bundes soll auf 19.5 Prozent reduziert werden. Damit tr\u00e4gt der Bundeshaushalt 2030 rund 500\u00a0Mio.\u00a0Fr. an die 13.\u00a0AHV-Rente bei.<\/p>\n<h3>J\u00e4hrliche Auszahlung der 13. Rente im Dezember<\/h3>\n<p>Die 13. Altersrente soll j\u00e4hrlich im Dezember an alle Bez\u00fcgerinnen und Bez\u00fcger einer Altersrente ausbezahlt werden. Die j\u00e4hrliche Auszahlung respektiert den in der Abstimmung ausgedr\u00fcckten Volkswillen und wird von einer deutlichen Mehrheit in der Vernehmlassung unterst\u00fctzt.<\/p>\n<h3>Botschaft zuhanden des Parlaments folgt im Herbst<\/h3>\n<p>Der Bundesrat verfolgt einen straffen Zeitplan, um die Umsetzung und Finanzierung der 13. Altersrente bis 2026 sicherzustellen. Er wird im Herbst 2024 die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschieden. So kann dieses in der Wintersession 2024 und in der Fr\u00fchjahrssession 2025 \u00fcber die Vorlage beraten.<\/p>\n<p>Die Gesetzes\u00e4nderungen f\u00fcr die Umsetzung der 13. Rente und f\u00fcr deren Finanzierung bilden ein Paket mit zwei separaten Vorlagen. Dadurch stellt der Bundesrat sicher, dass die Gesetzesanpassungen zur Umsetzung des Volksentscheids in Kraft treten k\u00f6nnen, auch wenn es bei der Finanzierung zu Verz\u00f6gerungen kommen sollte. \u00dcber eine \u00c4nderung der Mehrwertsteuer muss zwingend das Stimmvolk befinden, gegen die Gesetzes\u00e4nderungen kann das Referendum ergriffen werden.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.admin.ch\/gov\/de\/start\/dokumentation\/medienmitteilungen.msg-id-102074.html\">\/admin.ch\/<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Bundesrat hat nach der Vernehmlassung die Eckwerte f\u00fcr die Umsetzung und Finanzierung der 13. AHV-Rente an seiner Sitzung vom 14. August 2024 festgelegt. Die 13. AHV-Altersrente soll ab 2026 ausbezahlt und von Beginn an nachhaltig finanziert werden. Die zus\u00e4tzlichen Ausgaben steigen bis 2030 auf knapp 5 Milliarden Franken j\u00e4hrlich. 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