{"id":749519,"date":"2024-06-24T09:44:45","date_gmt":"2024-06-24T07:44:45","guid":{"rendered":"https:\/\/www.albinfo.ch\/?p=749519"},"modified":"2024-06-24T09:44:45","modified_gmt":"2024-06-24T07:44:45","slug":"neue-arzttarife-ab-2026","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/neue-arzttarife-ab-2026\/","title":{"rendered":"Neue Arzttarife ab 2026"},"content":{"rendered":"<p><strong>Die seit 2004 geltende Tarifstruktur TARMED f\u00fcr ambulante \u00e4rztliche Leistungen wird per 1. Januar 2026 durch die neue Einzelleistungstarifstruktur TARDOC sowie durch eine Tarifstruktur f\u00fcr Pauschalen ersetzt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Juni 2024 beide Tarifstrukturen teilgenehmigt sowie Vorgaben f\u00fcr die Einf\u00fchrung der beiden Tarife festgelegt. In Bezug auf die von den Tarifpartnern unterbreiteten Antr\u00e4ge m\u00fcssen noch Anpassungen vorgenommen werden, damit die beiden Tarife, die separat entwickelt wurden, koordiniert werden k\u00f6nnen. Um TARDOC und die ersten Pauschalen zum vorgesehenen Zeitpunkt gleichzeitig einf\u00fchren zu k\u00f6nnen, m\u00fcssen die Tarifpartner dem Bundesrat bis zum 1. November 2024 einen Umsetzungsvertrag vorlegen. Dieser Vertrag wird unter der Federf\u00fchrung der neuen Organisation ambulante Arzttarife (OAAT AG) ausgearbeitet.<\/strong><\/p>\n<p>Das Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung sieht namentlich zwei Arten von Tarifen f\u00fcr ambulante \u00e4rztliche Leistungen vor: Einzelleistungstarife und Pauschaltarife. Die Einzelleistungstarifstruktur TARMED bildet heute die wichtigste Grundlage f\u00fcr die Abrechnung ambulanter \u00e4rztlicher Leistungen. Mit \u00fcber 4600 Positionen umfasst sie fast alle \u00e4rztlichen Leistungen, die in Arztpraxen und im ambulanten Spitalbereich erbracht werden. Die seit 2004 geltende TARMED wurde nie einer Totalrevision unterzogen und in den letzten Jahren auch nicht mehr aktualisiert. Nach allgemeiner Auffassung ist sie heute veraltet und muss ersetzt werden.<\/p>\n<p>Die Tarifpartner, die die Leistungserbringer (FMH und H+) und die Versicherer (curafutura und sant\u00e9suisse) vertreten, arbeiten seit Jahren an der Revision von TARMED. Im Jahr 2021 und 2022 konnte der Bundesrat die eingereichten Versionen der Einzelleistungstarifstruktur TARDOC nicht genehmigen, da sie die gesetzlich festgelegten Anforderungen, zum Beispiel hinsichtlich der Kostenneutralit\u00e4t, nicht erf\u00fcllten. Der Bundesrat hatte daraufhin die verschiedenen Akteure eingeladen, sich zu einigen und gleichzeitig ihre Arbeiten zur Einf\u00fchrung von Pauschalen f\u00fcr bestimmte ambulante \u00e4rztliche Leistungen fortzusetzen. Im Dezember 2023 erhielt der Bundesrat neue Genehmigungsgesuche f\u00fcr die Einzelleistungstarifstruktur TARDOC, die von der FMH und curafutura eingereicht wurde, und f\u00fcr die Pauschaltarifstruktur, die von H+ und sant\u00e9suisse eingereicht wurde.<\/p>\n<p><strong>Entwicklung seit 2022<\/strong><br \/>\nNach Ansicht des Bundesrates hat sich die Situation seit 2022 weiterentwickelt. Am 1. Januar 2024 hat die neue Organisation ambulante Arzttarife (OAAT AG), in der die Leistungserbringer und die Versicherer vertreten sind, ihre Arbeit aufgenommen. Sie ist zust\u00e4ndig f\u00fcr die Erarbeitung und Weiterentwicklung von gesamtschweizerischen Tarifsystemen f\u00fcr ambulante \u00e4rztliche Leistungen. Das Parlament \u00e4nderte zudem das Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung und legte den Vorrang des Pauschaltarifs vor dem Einzelleistungstarif fest. Schliesslich wurden von den Tarifpartnern Fortschritte erzielt. So wurden beispielsweise Konzepte zur Schliessung der L\u00fccken in TARDOC erarbeitet und die Homogenit\u00e4t der Pauschalen verbessert. TARDOC erm\u00f6glicht eine genauere Abrechnung der Konsultationsdauer und tr\u00e4gt den Besonderheiten und Bed\u00fcrfnissen der Hausarztmedizin besser Rechnung. Die Pauschalen vereinfachen die Rechnungsstellung und begrenzen die Anreize zur Erh\u00f6hung der abgerechneten Leistungsmengen. Nach Auffassung des Bundesrates sind die beiden Tarifstrukturen bald bereit f\u00fcr die Einf\u00fchrung. Deshalb hat er beschlossen, TARDOC und die Pauschalen gleichzeitig zu genehmigen. Eine gleichzeitige Einf\u00fchrung erm\u00f6glichst es zudem, den administrativen Aufwand f\u00fcr die Akteure im Gesundheitswesen zu reduzieren, indem zwei aufeinanderfolgende Reformen vermieden werden.<br \/>\n<strong><br \/>\nTeilweise Genehmigung und notwendige Koordination<\/strong><br \/>\nDie Genehmigung des Bundesrates ist jedoch nur teilweise erfolgt, und es sind noch Anpassungen erforderlich, damit die beiden Tarife per 1. Januar 2026 in Kraft treten k\u00f6nnen. Die beiden Tarifstrukturen, die getrennt voneinander erarbeitet wurden, m\u00fcssen besser aufeinander abgestimmt werden \u2013 insbesondere in Bezug auf das Konzept der Kostenneutralit\u00e4t \u2013, damit ungerechtfertigte Kostensteigerungen vermieden werden k\u00f6nnen. Auch bei den Pauschalen m\u00fcssen Anpassungen vorgenommen werden. Derzeit beruht ihre Berechnung ausschliesslich auf Daten aus den Spit\u00e4lern. Ob diese sich auch f\u00fcr Arztpraxen eignen, muss noch vertiefter gepr\u00fcft werden. Deshalb verlangt der Bundesrat, dass die Anwendung der Pauschalen in den Arztpraxen deutlich reduziert wird.<\/p>\n<p>Der Bundesrat hat f\u00fcr die Tarifpartner einen pr\u00e4zisen Katalog der zu erf\u00fcllenden Kriterien erstellt. Die OAAT AG leitet die erforderlichen Arbeiten und steuert die Koordination zwischen den verschiedenen Akteuren. Um TARDOC und die Pauschalen zum vorgesehenen Zeitpunkt gleichzeitig einf\u00fchren zu k\u00f6nnen, m\u00fcssen die Tarifpartner dem Bundesrat bis zum 1. November 2024 einen Umsetzungsvertrag vorlegen. Sollte sich die Tarifpartner nicht einigen k\u00f6nnen, wird der Bundesrat die Koordinationsregeln festlegen, damit die beiden Strukturen in Kraft treten k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.admin.ch\/gov\/de\/start\/dokumentation\/medienmitteilungen\/bundesrat.msg-id-101498.html\">\/admin.ch\/<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die seit 2004 geltende Tarifstruktur TARMED f\u00fcr ambulante \u00e4rztliche Leistungen wird per 1. Januar 2026 durch die neue Einzelleistungstarifstruktur TARDOC sowie durch eine Tarifstruktur f\u00fcr Pauschalen ersetzt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Juni 2024 beide Tarifstrukturen teilgenehmigt sowie Vorgaben f\u00fcr die Einf\u00fchrung der beiden Tarife festgelegt. 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