{"id":703806,"date":"2024-01-02T23:02:31","date_gmt":"2024-01-02T22:02:31","guid":{"rendered":"https:\/\/www.albinfo.ch\/?p=703806"},"modified":"2024-01-02T23:02:31","modified_gmt":"2024-01-02T22:02:31","slug":"schweizer-zoelle-auf-industrieprodukte-sind-aufgehoben","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/schweizer-zoelle-auf-industrieprodukte-sind-aufgehoben\/","title":{"rendered":"Schweizer Z\u00f6lle auf Industrieprodukte sind aufgehoben"},"content":{"rendered":"<p><strong>Industrieprodukte k\u00f6nnen seit dem 1. Januar 2024 zollfrei in die Schweiz eingef\u00fchrt werden. Schweizer Importeure profitieren damit von direkten Zolleinsparungen wie auch administrativen Entlastungen und Konsumentinnen und Konsumenten k\u00fcnftig von tieferen Preisen. Der Gesamtwohlfahrtsgewinn f\u00fcr die Schweiz wird auf \u00fcber 860 Millionen Schweizerfranken gesch\u00e4tzt.<\/strong><\/p>\n<p>Seit dem 1. Januar 2024 erhebt die Schweiz unabh\u00e4ngig des Warenursprungs keine Z\u00f6lle mehr auf die Einfuhr von Industrieprodukten. Damit wird nach rund zehn Jahren Vorbereitungsarbeiten eine f\u00fcr die Schweizer Wirtschaft bedeutsame handelspolitische Massnahme umgesetzt, deren j\u00e4hrlicher Gesamtwohlfahrtsgewinn f\u00fcr die Schweiz auf \u00fcber CHF 860 Millionen gesch\u00e4tzt wird.<\/p>\n<p>Die Aufhebung der Industriez\u00f6lle st\u00e4rkt den Wirtschafts- und Industriestandort Schweiz, indem sie Unternehmen und Konsumenten finanziell und administrativ entlastet. Sie erleichtert die Beschaffung kompetitiver Vorleistungen, womit die Diversifikation gef\u00f6rdert und die Produktivit\u00e4t der Schweizer Unternehmen im In- und Ausland erh\u00f6ht wird. Die Handelsbeziehungen werden insgesamt effizienter und der Wettbewerb wird gest\u00e4rkt.<\/p>\n<p><strong>Konsumg\u00fcter sowie Vorleistungen f\u00fcr Produktionsbetriebe werden zollfrei<\/strong><br \/>\nZu den Industrieprodukten z\u00e4hlen in der Schweiz sowohl Vorleistungen f\u00fcr Produktionsprozesse, zum Beispiel Investitionsg\u00fcter, Rohstoffe, Salz, Halbfabrikate und Maschinen, als auch Konsumg\u00fcter wie Fahrr\u00e4der, Haushaltsger\u00e4te, Kleider oder Schuhe. Nicht als Industrieprodukte gelten dagegen alle Agrarprodukte (inkl. lebende Tiere und Pflanzen, Lebens- und Genussmittel, landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte, Saatgut und Futtermittel) und Fischereierzeugnisse. Bei der Einfuhr von Agrarprodukten in die Schweiz werden weiterhin Z\u00f6lle erhoben.<\/p>\n<p><strong>Administrative Entlastung der Unternehmen<\/strong><br \/>\nZusammen mit dem Wegfall der Industriez\u00f6lle f\u00fcr Schweizer Importeure erfolgen Vereinfachungen im Schweizer Zolltarif sowie im Bereich der Ursprungsnachweise, die zur administrativen Entlastung der Schweizer Unternehmen beitragen. Bei funktionierendem Wettbewerb ist davon auszugehen, dass auch Konsumentinnen und Konsumenten von den Kosteneinsparungen profitieren. Der Bund wird die Auswirkungen auf die Preise betroffener Produkte im Rahmen eines Monitorings \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n<p>Die Aufhebung der Industriez\u00f6lle zieht keine Anpassungen in den Verzollungsprozessen nach sich. Somit besteht weiterhin die Pflicht einer Einfuhrdeklaration sowie der Begleichung sonstiger bei der Einfuhr anfallender Geb\u00fchren und Abgaben, einschliesslich der Mehrwertsteuer.<\/p>\n<p>Das Parlament beschloss die Aufhebung der Industriez\u00f6lle am 1. Oktober 2021 mittels einer Anpassung des Zolltarifgesetzes. Der Bundesrat legte anschliessend an seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 das Inkrafttreten der Massnahme auf den 1.1.2024 fest. Mit dem Abbau von Zollh\u00fcrden setzt die Schweiz als kleine, hochintegrierte Volkswirtschaft im aktuell zunehmend protektionistischen, globalen Handelsumfeld ein klares Zeichen f\u00fcr den Erhalt und Ausbau hindernisfreier Handelsstr\u00f6me.<\/p>\n<p><strong>Exkurs: Volkswirtschaftliche Auswirkungen der Aufhebung der Industriez\u00f6lle<br \/>\n<\/strong>Der Bundesrat hatte zur Erarbeitung der Botschaft\u00a0 diverse Pr\u00fcfauftr\u00e4ge zu den Auswirkungen eines Industriezollabbaus erteilt. Daraus ergab sich, gest\u00fctzt auf die Handelszahlen von 2016, ein Gesamtwohlfahrtsgewinn von rund CHF 860 Mio. Dieser Effekt setzt sich zusammen aus den direkten Zolleinsparungen bei den Unternehmen im Umfang von damals ca. CHF 490 Mio. und Einsparungen von ca. CHF 100 Mio. aufgrund von administrativen Entlastungen. Hinzu kommen indirekte Effekte durch z.B. Produktivit\u00e4tssteigerungen bei den Unternehmen von rund CHF 270 Mio. Basierend auf den Schweizer Importen im Jahr 2022 belaufen sich die direkten Zolleinsparungen zwischenzeitlich sogar auf ca. CHF 600 Mio.<\/p>\n<p>F\u00fcr den Ausfall der Zolleinnahmen aufgrund der Aufhebung der Industriez\u00f6lle sieht der Bund keine direkten Kompensationsmassnahmen vor. Allerdings ist gem\u00e4ss der im Vorfeld durchgef\u00fchrten Studien davon auszugehen, dass der Industriezollabbau zu einer h\u00f6heren Wirtschaftsleistung und dadurch zu h\u00f6heren Steuereinnahmen beim Staat f\u00fchrt, was mittelfristig ca. 30 Prozent der wegfallenden Zolleinnahmen kompensieren d\u00fcrfte. Gesamtwirtschaftlich betrachtet \u00fcbersteigen die positiven Effekte deutlich die erwarteten Einkommensverluste des Bundes.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.admin.ch\/gov\/de\/start\/dokumentation\/medienmitteilungen.msg-id-99580.html\">\/admin.ch\/<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Industrieprodukte k\u00f6nnen seit dem 1. Januar 2024 zollfrei in die Schweiz eingef\u00fchrt werden. Schweizer Importeure profitieren damit von direkten Zolleinsparungen wie auch administrativen Entlastungen und Konsumentinnen und Konsumenten k\u00fcnftig von tieferen Preisen. 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