{"id":694775,"date":"2023-11-29T16:29:35","date_gmt":"2023-11-29T15:29:35","guid":{"rendered":"https:\/\/www.albinfo.ch\/?p=694775"},"modified":"2023-11-29T16:29:35","modified_gmt":"2023-11-29T15:29:35","slug":"revision-des-epidemiengesetz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/revision-des-epidemiengesetz\/","title":{"rendered":"Revision des Epidemiengesetz"},"content":{"rendered":"<p><strong>Der Bundesrat m\u00f6chte die Rahmenbedingungen f\u00fcr die Bew\u00e4ltigung k\u00fcnftiger Pandemien verbessern. Zu diesem Zweck hat er an seiner Sitzung vom 29. November 2023 die Vernehmlassung zur Revision des Epidemiengesetzes (EpG) er\u00f6ffnet. Diese Teilrevision soll es Bund und Kantonen erm\u00f6glichen, in enger Zusammenarbeit die Gesundheit der Bev\u00f6lkerung vor k\u00fcnftigen Bedrohungen durch \u00fcbertragbare Krankheiten oder Antibiotikaresistenzen zu sch\u00fctzen und die entsprechenden Pr\u00e4ventionsmassnahmen rechtzeitig zu ergreifen. Die Vernehmlassung l\u00e4uft bis zum 22. M\u00e4rz 2024.<\/strong><\/p>\n<p>Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig Schl\u00fcsselelemente f\u00fcr die Pr\u00e4vention und Eind\u00e4mmung \u00fcbertragbarer Krankheiten sind. Das 2016 in Kraft getretene Epidemiengesetz (EpG) erwies sich als wirksames Instrument. Versorgung mit wichtigen medizinischen G\u00fctern, \u00dcberwachung, Einf\u00fchrung geeigneter Massnahmen und Koordination zwischen Bund und Kantonen: Viele Elemente haben w\u00e4hrend der Krise gut funktioniert, aber andere erfordern gewisse punktuelle Anpassungen.<\/p>\n<p>Deshalb schl\u00e4gt der Bundesrat nach Anh\u00f6rung zahlreicher Akteure (Kantone, parlamentarische Kommissionen, Unternehmen, Institutionen und Verb\u00e4nde) sowie aufgrund mehrerer parlamentarischer Evaluationen und Vorst\u00f6sse eine Teilrevision des EpG vor, um zu verst\u00e4rken, was w\u00e4hrend der Covid-19-Krise funktioniert hat, und um die bestehenden Gesetzesl\u00fccken zu schliessen. Diese Revision ist im Hinblick auf weitere Pandemien und andere bedeutende Gesundheitsbedrohungen wie Antibiotikaresistenzen notwendig.<br \/>\n<strong><br \/>\nNotwendige Optimierungen<\/strong><br \/>\nDie neue Regelung sieht eine Optimierung des im EpG enthaltenen dreistufigen Eskalationsmodells (normale, besondere und ausserordentliche Lage) vor. Dieses Modell erm\u00f6glicht eine klare Kompetenzenverteilung zwischen Bund und Kantonen im Falle einer spezifischen Gesundheitsgef\u00e4hrdung durch eine \u00fcbertragbare Krankheit. Insbesondere sollen die bei der Beurteilung einer gesundheitlichen Gefahrenlage zu ber\u00fccksichtigenden Punkte und Bestimmungen pr\u00e4zisiert sowie eine bessere Einbindung der Kantone und des Parlaments vorgesehen werden.<\/p>\n<p>Der Entwurf zur Teilrevision erm\u00f6glicht es auch, die \u00dcberg\u00e4nge zwischen normaler, besonderer und ausserordentlicher Lage pr\u00e4ziser zu regeln und insbesondere den Begriff \u00abbesondere Gef\u00e4hrdung der \u00f6ffentlichen Gesundheit\u00bb besser zu definieren. Fixe Schwellenwerte werden jedoch nicht festgelegt, da diese je nach Pandemie variieren k\u00f6nnen. Der Revisionsentwurf regelt zudem, unter welchen Voraussetzungen der Bundesrat Aufgaben der Kantone \u00fcbernimmt und was er anordnen kann. Ausserdem sollen die Vorkehrungen im Hinblick auf k\u00fcnftige Pandemien verst\u00e4rkt und verbindlicher ausgestaltet werden. Bestimmte Massnahmen bez\u00fcglich Homeoffice, Maskenpflicht, Zertifikate oder Schutzkonzepte werden ebenfalls pr\u00e4zisiert.<\/p>\n<p><strong>Verst\u00e4rkte \u00dcberwachung<\/strong><br \/>\nDie neue Regelung beinhaltet auch die Verst\u00e4rkung, Digitalisierung und bessere Vernetzung der Systeme und Methoden zur \u00dcberwachung \u00fcbertragbarer Krankheiten. Dazu geh\u00f6ren beispielsweise das nationale Meldesystem, das Abwassermonitoring und die Durchf\u00fchrung der Gensequenzierung. Die Covid-19-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig diese Systeme sind, um die Entwicklung der Lage erfassen und rechtzeitig angemessene Massnahmen einleiten zu k\u00f6nnen. Durch die St\u00e4rkung der \u00dcberwachungssysteme k\u00f6nnen neue Bedrohungen in Zukunft besser erkannt werden.<\/p>\n<p><strong>Bek\u00e4mpfung von Antibiotikaresistenzen und nosokomialen Infektionen<\/strong><br \/>\nAntibiotikaresistenzen und nosokomiale Infektionen stellen zwei der bedeutendsten aktuellen und k\u00fcnftigen Herausforderungen in der \u00f6ffentlichen Gesundheit dar. Die Teilrevision des Gesetzes sieht auch die Einf\u00fchrung neuer Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung von Antibiotikaresistenzen und zur Pr\u00e4vention von therapieassoziierten Infektionen vor. Der One-Health-Aspekt, der sich auf die Wechselbeziehung zwischen menschlicher Gesundheit, Tiergesundheit und Umwelt konzentriert, wird ebenfalls verst\u00e4rkt. Die Gesetzesrevision sieht auch eine optimierte Finanzierung der vom Bund erworbenen Impfstoffe, Tests und Arzneimittel vor.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.admin.ch\/gov\/de\/start\/dokumentation\/medienmitteilungen.msg-id-99055.html\">\/admin.ch\/<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Bundesrat m\u00f6chte die Rahmenbedingungen f\u00fcr die Bew\u00e4ltigung k\u00fcnftiger Pandemien verbessern. Zu diesem Zweck hat er an seiner Sitzung vom 29. November 2023 die Vernehmlassung zur Revision des Epidemiengesetzes (EpG) er\u00f6ffnet. 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