{"id":692581,"date":"2023-11-22T23:20:33","date_gmt":"2023-11-22T22:20:33","guid":{"rendered":"https:\/\/www.albinfo.ch\/?p=692581"},"modified":"2023-11-22T23:21:37","modified_gmt":"2023-11-22T22:21:37","slug":"neues-projekt-zur-elektronischen-identitaet-geht-ans-parlament","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/neues-projekt-zur-elektronischen-identitaet-geht-ans-parlament\/","title":{"rendered":"Neues Projekt zur elektronischen Identit\u00e4t geht ans Parlament"},"content":{"rendered":"<p><strong>Mit der neuen elektronischen Identit\u00e4t (E-ID) des Bundes sollen sich Nutzerinnen und Nutzer k\u00fcnftig sicher, schnell und unkompliziert digital ausweisen k\u00f6nnen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. November 2023 die Botschaft zum neuen Bundesgesetz \u00fcber den elektronischen Identit\u00e4tsnachweis und andere elektronische Nachweise (E ID-Gesetz, BGEID) verabschiedet. Die E-ID soll vom Bund herausgegeben werden, den gr\u00f6sstm\u00f6glichen Schutz der pers\u00f6nlichen Daten gew\u00e4hrleisten, kostenlos und freiwillig sein. Der Bundesrat schl\u00e4gt vor, dass die f\u00fcr den Betrieb der E-ID erforderliche Infrastruktur auch von kantonalen und kommunalen Beh\u00f6rden sowie von Privaten f\u00fcr die Ausstellung von elektronischen Nachweisen genutzt werden kann.<\/strong><\/p>\n<p>Alle Personen, die \u00fcber eine Schweizer Identit\u00e4tskarte, einen Schweizer Pass oder einen von der Schweiz ausgestellten Ausl\u00e4nderausweis verf\u00fcgen, sollen eine E-ID beantragen k\u00f6nnen. Aufgrund von R\u00fcckmeldungen aus der Vernehmlassung schl\u00e4gt der Bundesrat vor, dass die E-ID nicht nur online, sondern auch im Passb\u00fcro ausgestellt wird.<\/p>\n<p>Die Nutzung der E-ID ist freiwillig und kostenlos. Diese kann sowohl im Internet &#8211; zum Beispiel bei der elektronischen Bestellung eines Strafregisterauszugs &#8211; als auch in der physischen Welt &#8211; beispielsweise im Laden zum Altersnachweis beim Kauf von Alkohol &#8211; zum Einsatz kommen. S\u00e4mtliche Dienstleistungen des Bundes, bei denen die E-ID zum Einsatz kommen kann, werden weiterhin analog angeboten. Gleichzeitig m\u00fcssen alle Schweizer Beh\u00f6rden die E-ID als einen g\u00fcltigen Identit\u00e4tsnachweis akzeptieren, sofern sie elektronische Identit\u00e4tsnachweise im Grundsatz zulassen.<\/p>\n<h3><strong>Bund schafft Grundlage f\u00fcr die digitale Transformation<\/strong><\/h3>\n<p>Der Bund soll f\u00fcr die Herausgabe der E-ID verantwortlich sein und die f\u00fcr den Betrieb notwendige Infrastruktur anbieten. So stellt er die notwendige App bereit, damit die Nutzerinnen und Nutzer ihre E-ID auf ihrem Smartphone speichern k\u00f6nnen. Die App soll auch Menschen mit Behinderung ohne Einschr\u00e4nkung zug\u00e4nglich sein. Anders als in der Vernehmlassung vorgesehen, werden nicht die Kantone, sondern der Bund den Support f\u00fcr die Nutzerinnen und Nutzer erbringen.<\/p>\n<p>Der Bundesrat schl\u00e4gt weiter vor, dass die zum Zweck der E-ID geschaffene staatliche Infrastruktur auch kantonalen und kommunalen Beh\u00f6rden sowie Privaten zur Verf\u00fcgung steht (\u00d6kosystem). So sollen Dokumente wie Wohnsitzbest\u00e4tigungen, Betriebsregisterausz\u00fcge, Diplome, Tickets oder Mitgliederausweise, die heute meist physisch oder allenfalls als PDF-Dokument ausgestellt werden, k\u00fcnftig auch als digitale Nachweise auf dem Smartphone verwaltet werden k\u00f6nnen. Damit schafft der Bund die Grundlage f\u00fcr die digitale Transformation der Schweiz.<\/p>\n<h3><strong>E-ID garantiert den bestm\u00f6glichen Datenschutz<\/strong><\/h3>\n<p>Die Nutzerinnen und Nutzer der k\u00fcnftigen staatlich anerkannten E\u2011ID sollen die gr\u00f6sstm\u00f6gliche Kontrolle \u00fcber ihre Daten haben (Self-Sovereign Identity). Der Datenschutz soll erstens durch das System selber (Privacy by Design), zweitens durch die Minimierung der n\u00f6tigen Datenfl\u00fcsse (Prinzip der Datensparsamkeit) und drittens durch die ausschliessliche Speicherung der E-ID auf dem Smartphone der Nutzerin oder des Nutzers (dezentrale Datenspeicherung) gew\u00e4hrleistet werden. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz schl\u00e4gt der Bundesrat aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse eine weitere Massnahme vor: Um dem Prinzip der Datensparsamkeit Nachdruck zu verleihen, soll \u00f6ffentlich gemacht werden, wenn jemand mehr E-ID-Daten verlangt, als im konkreten Fall notwendig.<\/p>\n<p>Um auf technische und gesellschaftliche Entwicklungen reagieren zu k\u00f6nnen, ist das Gesetz technologieneutral formuliert. Schliesslich soll das Schweizer E-ID-System internationale Standards einhalten. Damit soll sichergestellt werden, dass die E-ID k\u00fcnftig auch im Ausland anerkannt und eingesetzt werden k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>Der Bundesrat plant, die E-ID ab 2026 anzubieten. Um diesen Zeitplan einzuhalten, wurden die Vorarbeiten f\u00fcr den Aufbau der notwendigen Infrastruktur bereits eingeleitet. Insgesamt werden im Zeitraum 2023 bis 2028 f\u00fcr die Entwicklung und den Betrieb der Vertrauensinfrastruktur, die Ausgabe der E-ID und die Pilotprojekte rund 182 Millionen Franken ben\u00f6tigt. Die Betriebskosten ab 2029 werden mit rund 25 Millionen Franken pro Jahr veranschlagt.<\/p>\n<p>Ein erstes E-ID-Gesetz war in der Volksabstimmung vom 7. M\u00e4rz 2021 gescheitert. Im Gegensatz zur neuen Vorlage war darin vorgesehen gewesen, dass die E-ID nicht vom Bund, sondern von Privaten herausgegeben wird.<\/p>\n<p><strong>Erkl\u00e4rung der Fachbegriffe<\/strong><\/p>\n<p><em>Self-Sovereign Identity<\/em>\u00a0(<em>selbstbestimmte Identit\u00e4t<\/em>): Gr\u00f6sstm\u00f6gliche Kontrolle der Nutzerinnen und Nutzer \u00fcber ihre Daten. So wird die E-ID beispielsweise nur auf dem Smartphone gespeichert. Die Nutzerin oder der Nutzer bestimmt, wann und wo die E-ID zum Einsatz kommt.<\/p>\n<p><em>Privacy by Design (Datenschutzfreundliche Hard- und Software):<\/em>\u00a0Der Datenschutz wird bei der Entwicklung des Gesamtsystems ab Entwicklungsbeginn mitgedacht. So hat beispielsweise die Ausstellerin der E-ID keine Kenntnisse, wann und wo jemand seine E-ID nutzt.<\/p>\n<p><em>Datensparsamkeit:\u00a0<\/em>Nur die f\u00fcr einen bestimmten Zweck unbedingt erforderlichen E-ID-Daten werden bei der Nutzung \u00fcbermittelt. So erh\u00e4lt beispielsweise ein Webshop bei einem Kauf, der ein Mindestalter von 18 Jahren voraussetzt, nur die Information, dass die Kundin oder der Kunde dieses Mindestalter erreicht hat. Andere pers\u00f6nliche Daten wie das Geburtsdatum werden nicht \u00fcbermittelt.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.admin.ch\/gov\/de\/start\/dokumentation\/medienmitteilungen.msg-id-98758.html\">\/admin.ch\/<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit der neuen elektronischen Identit\u00e4t (E-ID) des Bundes sollen sich Nutzerinnen und Nutzer k\u00fcnftig sicher, schnell und unkompliziert digital ausweisen k\u00f6nnen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. November 2023 die Botschaft zum neuen Bundesgesetz \u00fcber den elektronischen Identit\u00e4tsnachweis und andere elektronische Nachweise (E ID-Gesetz, BGEID) verabschiedet. 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