{"id":656253,"date":"2023-06-21T13:48:55","date_gmt":"2023-06-21T11:48:55","guid":{"rendered":"https:\/\/www.albinfo.ch\/?p=656253"},"modified":"2023-06-21T13:48:55","modified_gmt":"2023-06-21T11:48:55","slug":"finanzielle-unterstuetzung-von-kantonalen-ausreisezentren-durch-den-bund","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/finanzielle-unterstuetzung-von-kantonalen-ausreisezentren-durch-den-bund\/","title":{"rendered":"Finanzielle Unterst\u00fctzung von kantonalen Ausreisezentren durch den Bund"},"content":{"rendered":"<p><strong>Der Bund wird kantonale Ausreisezentren finanziell unterst\u00fctzen k\u00f6nnen. Das Parlament hat eine entsprechende \u00c4nderung des Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetzes (AIG) am 16. Dezember 2022 verabschiedet. Die Umsetzung dieser Gesetzes\u00e4nderung erfordert Ausf\u00fchrungsbestimmungen in der Verordnung \u00fcber den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausl\u00e4ndischen Personen (VVWAL). An seiner Sitzung vom 21. Juni 2023 hat der Bundesrat die Vernehmlassung dazu er\u00f6ffnet.<\/strong><\/p>\n<p>K\u00fcnftig kann der Bund Grenzkantone w\u00e4hrend eines befristeten Zeitraums finanziell unterst\u00fctzen, die bei einer ausserordentlich hohen Zahl von illegalen Grenz\u00fcbertritten sowie von Personenkontrollen kantonale Ausreisezentren zur Unterbringung von Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern betreiben. Voraussetzung ist, dass die Personen gest\u00fctzt auf ein R\u00fcck\u00fcbernahmeabkommen an einen Nachbarstaat r\u00fcck\u00fcbergeben werden k\u00f6nnen. Zudem wurde eine gesetzliche Grundlage f\u00fcr die kurzfristige Festhaltung in einem solchen Ausreisezentrum geschaffen.<\/p>\n<p>H\u00f6he des Pauschalbetrags<\/p>\n<p>Die revidierte VVWAL definiert, wann eine ausserordentlich hohe Zahl von illegalen Grenz\u00fcbertritten vorliegt. Der Bund kann zudem k\u00fcnftig bei einer kurzfristigen Festhaltung in einem kantonalen Ausreisezentrum einen Pauschalbetrag von h\u00f6chstens 100 Franken pro Tag und Person ausrichten.<\/p>\n<p>Eine Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten eines Ausreisezentrums h\u00e4ngt von verschiedenen Bedingungen ab. Es muss insbesondere eine Ausnahmesituation im Grenzraum vorliegen. Die Finanzierungsbestimmung ist zudem eine \u00abKann-Bestimmung\u00bb. Dies bedeutet, dass der Bund von einer finanziellen Beteiligung absehen kann, selbst wenn s\u00e4mtliche Voraussetzungen f\u00fcr eine Beteiligung gegeben sind. Das ist zum Beispiel denkbar, wenn der Bund den Kanton auf andere Weise unterst\u00fctzt. Zum Beispiel indem er mehr Personal des Bundesamtes f\u00fcr Zoll und Grenzsicherheit einsetzt.<\/p>\n<p>Finanzielle Auswirkung<\/p>\n<p>Wenn sich der Bund an den Betriebskosten kantonaler Ausreisezentren beteiligt, werden ihm Mehrkosten entstehen. Diese sind jedoch schwierig abzusch\u00e4tzen.<\/p>\n<p>Derzeit ist erneut eine hohe Zahl von illegalen Grenz\u00fcbertritten sowie von Personenkontrollen zu verzeichnen. Der Kanton Tessin hat ein kantonales Ausreisezentrum in Stabio in Betrieb genommen. Nach der Inkraftsetzung der gesetzlichen Bestimmungen k\u00f6nnte eine finanzielle Unterst\u00fctzung dieses Ausreisezentrums durch den Bund erfolgen, sofern die notwendigen Voraussetzungen erf\u00fcllt sind.<\/p>\n<p><strong>Der Bund wird kantonale Ausreisezentren finanziell unterst\u00fctzen k\u00f6nnen. Das Parlament hat eine entsprechende \u00c4nderung des Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetzes (AIG) am 16. Dezember 2022 verabschiedet. Die Umsetzung dieser Gesetzes\u00e4nderung erfordert Ausf\u00fchrungsbestimmungen in der Verordnung \u00fcber den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausl\u00e4ndischen Personen (VVWAL). An seiner Sitzung vom 21. Juni 2023 hat der Bundesrat die Vernehmlassung dazu er\u00f6ffnet.<\/strong><\/p>\n<p>K\u00fcnftig kann der Bund Grenzkantone w\u00e4hrend eines befristeten Zeitraums finanziell unterst\u00fctzen, die bei einer ausserordentlich hohen Zahl von illegalen Grenz\u00fcbertritten sowie von Personenkontrollen kantonale Ausreisezentren zur Unterbringung von Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern betreiben. Voraussetzung ist, dass die Personen gest\u00fctzt auf ein R\u00fcck\u00fcbernahmeabkommen an einen Nachbarstaat r\u00fcck\u00fcbergeben werden k\u00f6nnen. Zudem wurde eine gesetzliche Grundlage f\u00fcr die kurzfristige Festhaltung in einem solchen Ausreisezentrum geschaffen.<\/p>\n<h3>H\u00f6he des Pauschalbetrags<\/h3>\n<p>Die revidierte VVWAL definiert, wann eine ausserordentlich hohe Zahl von illegalen Grenz\u00fcbertritten vorliegt. Der Bund kann zudem k\u00fcnftig bei einer kurzfristigen Festhaltung in einem kantonalen Ausreisezentrum einen Pauschalbetrag von h\u00f6chstens 100 Franken pro Tag und Person ausrichten.<\/p>\n<p>Eine Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten eines Ausreisezentrums h\u00e4ngt von verschiedenen Bedingungen ab. Es muss insbesondere eine Ausnahmesituation im Grenzraum vorliegen. Die Finanzierungsbestimmung ist zudem eine \u00abKann-Bestimmung\u00bb. Dies bedeutet, dass der Bund von einer finanziellen Beteiligung absehen kann, selbst wenn s\u00e4mtliche Voraussetzungen f\u00fcr eine Beteiligung gegeben sind. Das ist zum Beispiel denkbar, wenn der Bund den Kanton auf andere Weise unterst\u00fctzt. Zum Beispiel indem er mehr Personal des Bundesamtes f\u00fcr Zoll und Grenzsicherheit einsetzt.<\/p>\n<h3>Finanzielle Auswirkung<\/h3>\n<p>Wenn sich der Bund an den Betriebskosten kantonaler Ausreisezentren beteiligt, werden ihm Mehrkosten entstehen. Diese sind jedoch schwierig abzusch\u00e4tzen.<\/p>\n<p>Derzeit ist erneut eine hohe Zahl von illegalen Grenz\u00fcbertritten sowie von Personenkontrollen zu verzeichnen. Der Kanton Tessin hat ein kantonales Ausreisezentrum in Stabio in Betrieb genommen. Nach der Inkraftsetzung der gesetzlichen Bestimmungen k\u00f6nnte eine finanzielle Unterst\u00fctzung dieses Ausreisezentrums durch den Bund erfolgen, sofern die notwendigen Voraussetzungen erf\u00fcllt sind.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Bund wird kantonale Ausreisezentren finanziell unterst\u00fctzen k\u00f6nnen. Das Parlament hat eine entsprechende \u00c4nderung des Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetzes (AIG) am 16. Dezember 2022 verabschiedet. Die Umsetzung dieser Gesetzes\u00e4nderung erfordert Ausf\u00fchrungsbestimmungen in der Verordnung \u00fcber den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausl\u00e4ndischen Personen (VVWAL). An seiner Sitzung vom 21. 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