{"id":652965,"date":"2023-06-07T09:00:19","date_gmt":"2023-06-07T07:00:19","guid":{"rendered":"https:\/\/www.albinfo.ch\/?p=652965"},"modified":"2023-06-07T04:41:16","modified_gmt":"2023-06-07T02:41:16","slug":"flankierende-massnahmen-und-bekaempfung-der-schwarzarbeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/flankierende-massnahmen-und-bekaempfung-der-schwarzarbeit\/","title":{"rendered":"Flankierende Massnahmen und Bek\u00e4mpfung der Schwarzarbeit"},"content":{"rendered":"<div class=\"contentHead\"><strong>Die Vollzugsstellen haben im Rahmen der flankierenden Massnahmen (FlaM) und des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA) im vergangenen Jahr ihre Kontrollt\u00e4tigkeit erh\u00f6ht. Das Jahr 2022 stand im Zeichen der Aufhebung der coronabedingten Einschr\u00e4nkungen. Das FlaM-Mindestkontrollziel wurde erneut erreicht und die Kontrollt\u00e4tigkeit weiter erh\u00f6ht. Die festgestellten Lohnverst\u00f6sse und -unterbietungen verblieben auf \u00e4hnlichem Niveau wie vor der Krise.<\/strong><\/div>\n<div class=\"mod mod-nsbnewsdetails\">\n<p>Die Kontrollt\u00e4tigkeit im FlaM-Bereich konnte im Vorjahresvergleich erh\u00f6ht werden. Die Vollzugsorgane kontrollierten 2022 die Lohn- und Arbeitsbedingungen von 165 845 Personen und dies in 37 134 Unternehmungen. Dies sind 4 % mehr Unternehmen als noch ein Jahr zuvor. Sie kontrollierten 7 % der Schweizer Arbeitgeber, 27 % der Entsandten und 32 % der selbst\u00e4ndigen Dienstleistungserbringer. Die in der Entsendeverordnung festgelegte Zielgr\u00f6sse von 35 000 Kontrollen wurde \u00fcberschritten. Die Vollzugsorgane wenden bei ihrer Kontrollt\u00e4tigkeit eine risikobasierte Strategie an. Die auf diese Weise berechneten Quoten von Lohnunterbietungen und von Verst\u00f6ssen gegen die Mindestl\u00f6hne sind daher nicht repr\u00e4sentativ f\u00fcr die Gesamtsituation auf dem Arbeitsmarkt und m\u00fcssen mit Vorsicht interpretiert werden.<\/p>\n<p>In den Branchen mit allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen (ave GAV) betrug die Verstossquote gem\u00e4ss den Parit\u00e4tischen Kommissionen im Entsendebereich 17 % (2021 21 %). Die kantonalen tripartiten Kommissionen (TPK) stellten bei Entsandten in Branchen ohne verbindliche Mindestl\u00f6hne eine leichte Zunahme der Lohnunterbietungen von 13 % auf 16 % fest. Bei den Schweizer Arbeitgebern verblieb die von den TPK festgestellte Lohnunterbietungsquote stabil bei 10 %. Im Bereich der selbst\u00e4ndigen Dienstleistungserbringer aus dem EU-\/EFTA-Raum wurde \u00fcber alle Branchen hinweg bei 7 % der 4492 Kontrollen eine Scheinselbst\u00e4ndigkeit vermutet (2021: 6 % von 4596 Kontrollen). Aufgrund einer Unterbietung der \u00fcblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen wurden im Jahr 2022 1581 Verst\u00e4ndigungsverfahren er\u00f6ffnet. 87 % der Verfahren mit Entsendebetrieben konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Bei Verfahren mit Schweizer Arbeitgebern lag diese Quote bei 60 %. Im Vergleich zum Vorjahr wurden mehr Verfahren erfolgreich abgeschlossen (82 % bzw. 60 % im Jahr 2021).<\/p>\n<p>Die flankierenden Massnahmen bilden ein zentrales Dispositiv zum Schutz der Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz. Die Kontrollorgane der staatlichen Stellen und der Sozialpartner arbeiten eng zusammen und sorgen f\u00fcr einen umfassenden Lohnschutz.<br \/>\n<b><br \/>\nBek\u00e4mpfung der Schwarzarbeit f\u00fcr einen fairen Schweizer Arbeitsmarkt<\/b><br \/>\nIm Rahmen der Schwarzarbeitsbek\u00e4mpfung haben die kantonalen Kontrollorgane das Kontrollvolumen im Jahr 2022 ebenfalls deutlich erh\u00f6ht. Die Betriebskontrollen nahmen im Vorjahresvergleich mit 13 761 Kontrollen um 14 % und die Personenkontrollen mit 41 925 Kontrollen um 23 % zu. Die Betriebs- und Personenkontrollen \u00fcberstiegen somit auch das Vorkrisenniveau von 2019. Die Kontrollschwerpunkte lagen generell erneut im Bauhaupt-, Bauneben- und Gastgewerbe sowie im Handel. Im Nachgang an diese Kontrollen haben die kantonalen Kontrollorgane im Jahr 2022 insgesamt 13 147 Verdachtsmomente an die zust\u00e4ndigen Fachbeh\u00f6rden zur weiteren Abkl\u00e4rung \u00fcbermittelt. Dies entspricht einer minimalen Abnahme von rund einem Prozent gegen\u00fcber dem Vorjahr.<\/p>\n<p>Bei der Anzahl R\u00fcckmeldungen der Spezialbeh\u00f6rden an die kantonalen Kontrollorgane \u00fcber getroffene Massnahmen und verh\u00e4ngte Sanktionen im Nachgang an die Kontrollen war mit 3044 R\u00fcckmeldungen ebenfalls eine Abnahme festzustellen (R\u00fcckgang um rund 7 % gegen\u00fcber dem Vorjahr). Die gr\u00f6sste Abnahme war dabei im Bereich des Sozialversicherungsrechts zu beobachten (-11 %).<\/p>\n<p>Die Zahl der Nutzer des vereinfachten Verfahrens zur Abrechnung der Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge und Steuern bei geringen Lohnvolumen entwickelte sich im Jahr 2022 r\u00fcckl\u00e4ufig. Sie sank gegen\u00fcber dem Jahr 2021 von 98 305 auf 73 779 Arbeitgebende. Diese Abnahme k\u00f6nnte auf die Anpassung des Gesch\u00e4ftsmodells eines marktf\u00fchrenden Plattformunternehmens in der Reinigungsbranche zur\u00fcckzuf\u00fchren sein.<\/p>\n<p>Die Schwarzarbeitskontrollorgane leisten einen wichtigen Beitrag zur effektiven Bek\u00e4mpfung der Schwarzarbeit und somit zu einem gesunden und fairen Schweizer Wirtschafts- und Arbeitsmarkt.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Jahr 2022 stand im Zeichen der Aufhebung der coronabedingten Einschr\u00e4nkungen. 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