{"id":647667,"date":"2023-05-14T09:20:30","date_gmt":"2023-05-14T07:20:30","guid":{"rendered":"https:\/\/www.albinfo.ch\/?p=647667"},"modified":"2023-05-14T09:21:12","modified_gmt":"2023-05-14T07:21:12","slug":"revision-der-fuehrerausweisvorschriften-bundesrat-setzt-zweites-paket-in-kraft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/revision-der-fuehrerausweisvorschriften-bundesrat-setzt-zweites-paket-in-kraft\/","title":{"rendered":"Revision der F\u00fchrerausweisvorschriften: Bundesrat setzt zweites Paket in Kraft"},"content":{"rendered":"<div class=\"contentHead\"><strong>An seiner Sitzung vom 10. Mai 2023 hat der Bundesrat ein zweites Umsetzungspaket zur Optimierung der Aus- und Weiterausbildung von Fahrzeuglenkenden beschlossen. Pr\u00e4zisiert werden unter anderem Regelungen bei verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchungen, bei praktischen Pr\u00fcfungen sowie beim Entzug eines F\u00fchrerausweises. Das Paket tritt gestaffelt ab dem 15. Juli 2023 in Kraft.<\/strong><\/div>\n<div class=\"mod mod-nsbnewsdetails\">\n<p>Der Bundesrat hat 2017 in einer Vernehmlassung Massnahmen zur Optimierung der Aus- und Weiterausbildung von Fahrzeuglenkenden vorgeschlagen. Am 14. Dezember 2018 hat er ein erstes Paket beschlossen und gestaffelt bis am 1. Januar 2021 umgesetzt. Kernpunkte waren die K\u00fcrzung der Weiterausbildung w\u00e4hrend der Probezeit auf einen Tag und die M\u00f6glichkeit, den Lernfahrausweis f\u00fcr Personenwagen bereits mit 17 Jahren zu erwerben. Nun setzt der Bundesrat das zweite Paket in Kraft.<\/p>\n<p>Die wichtigsten \u00c4nderungen sind:<\/p>\n<ul>\n<li>Umtausch des blauen Papierf\u00fchrerausweises: Der Bundesrat hat die Frist zum Umtausch in einen Ausweis im Kreditkartenformat verl\u00e4ngert. Neu endet sie am 31. Oktober 2024 (bisher: 31. Januar 2024). Inkrafttreten: 15. Juli 2023<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Nachvollzug von EU-Recht bei den F\u00fchrerausweiskategorien: Der Begriff \u00abSitzpl\u00e4tze\u00bb wird einheitlich durch \u00abPl\u00e4tze\u00bb ersetzt. Diese \u00c4nderung hat Auswirkungen auf die Fahrberechtigung der Ausweisunterkategorie D1. Zuk\u00fcnftige Inhaberinnen und Inhaber der Unterkategorie D1 d\u00fcrfen keine Kleinbusse und Gesellschaftswagen mehr f\u00fchren, die zwar nur 16 \u00abSitzpl\u00e4tze\u00bb, zus\u00e4tzlich aber auch noch Stehpl\u00e4tze aufweisen. Die Stehpl\u00e4tze sind k\u00fcnftig auf die Anzahl \u00abPl\u00e4tze\u00bb anzurechnen. Stehpl\u00e4tze sind nur bei Gesellschaftswagen und Kleinbussen im regionalen fahrplanm\u00e4ssigen Verkehr konzessionierter Transportunternehmen zugelassen. Wer daher die erw\u00e4hnten Fahrzeuge im regionalen fahrplanm\u00e4ssigen Verkehr f\u00fchren will, muss k\u00fcnftig die Kategorie D erwerben. Wer heute die Unterkategorie D1 besitzt, muss die Kategorie D nicht erwerben (Besitzstandsgarantie). Inkrafttreten: 15. Juli 2023<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Angleichung der Altersgrenzen f\u00fcr die verkehrsmedizinische Untersuchung: Wer 75 und \u00e4lter ist und erstmals ein Gesuch um einen Lernfahr- oder F\u00fchrerausweis stellt, muss sich einer verkehrsmedizinischen Untersuchung unterziehen. Bisher lag die Altersgrenze daf\u00fcr bei 65 Jahren. Mit dieser Erh\u00f6hung gilt das gleiche Alter wie f\u00fcr die erste Kontrolluntersuchung von Personen, die beispielsweise die Ausweiskategorie B (Personenwagen) besitzen. Inkrafttreten 1. M\u00e4rz 2024<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Abbau von Doppelspurigkeiten bei den Sehtests und den verkehrsmedizinischen Untersuchungen: Wer bereits einen Lernfahr- oder F\u00fchrerausweis besitzt und eine neue Ausweiskategorie erwerben will, muss neu keinen zus\u00e4tzlichen Sehtest mehr machen. Ausweisinhaberinnen und -inhaber m\u00fcssen die Anforderungen an das Sehverm\u00f6gen stets erf\u00fcllen. Ebenfalls keinen Sehtest mehr ben\u00f6tigen sollen Personen, die eine berufsm\u00e4ssige Ausweiskategorie erwerben wollen. Ihr Sehverm\u00f6gen wird bei der verkehrsmedizinischen Untersuchung gepr\u00fcft. Inkrafttreten 1. M\u00e4rz 2024.<br \/>\nWer bereits eine berufsm\u00e4ssige Ausweiskategorie oder eine Bewilligung zum berufsm\u00e4ssigen Personentransport (BPT-Bewilligung) besitzt, muss sich zum Erwerb einer weiteren berufsm\u00e4ssigen F\u00fchrerausweiskategorie oder der BPT-Bewilligung keiner weiteren verkehrsmedizinischen Untersuchung mehr unterziehen. Die Fahreignung wird bei den regelm\u00e4ssigen Kontrolluntersuchungen gepr\u00fcft. Inkrafttreten 1. M\u00e4rz 2024<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Umsetzung eines Bundesgerichtsentscheids: Der Zeitpunkt f\u00fcr das Aufgebot zur erstmaligen verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchung und der Untersuchungsrhythmus wird einheitlich vorgeschrieben. Damit wird einem Entscheid des Bundesgerichts Rechnung getragen und sichergestellt, dass die kantonalen Beh\u00f6rden betroffene Personen gleichbehandeln. Inkrafttreten 1. M\u00e4rz 2024<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Gleichbehandlung beim Entzug des Lernfahr- oder F\u00fchrerausweises: W\u00e4hrend eines Entzuges des Lernfahr- oder des F\u00fchrerausweises kann neu keine Ausweiskategorie mehr erteilt werden, die \u2013 w\u00e4re sie vor dem Entzug bereits erworben gewesen \u2013 h\u00e4tte entzogen werden m\u00fcssen. Inkrafttreten 1. M\u00e4rz 2024<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Steigerung der Qualit\u00e4t der praktischen F\u00fchrerpr\u00fcfung f\u00fcr den Erwerb eines F\u00fchrerausweises f\u00fcr Motorr\u00e4der (Kat. A) und f\u00fcr Personenwagen (Kat. B): Die Pr\u00fcfungen f\u00fcr die Kategorie A und B m\u00fcssen neu mindestens 45 Minuten im \u00f6ffentlichen Strassenverkehr gefahren werden. Daher dauert die praktische F\u00fchrerpr\u00fcfung f\u00fcr den Erwerb eines Motorradf\u00fchrerausweises k\u00fcnftig l\u00e4nger (60 Minuten pro Kandidatin oder Kandidat statt bisher 30 Minuten). Inkrafttreten 1. M\u00e4rz 2024<\/li>\n<\/ul>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Pr\u00e4zisiert werden unter anderem Regelungen bei verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchungen, bei praktischen Pr\u00fcfungen sowie beim Entzug eines F\u00fchrerausweises<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":638700,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1188,1141,1140],"tags":[],"vendi":[],"content_country":[29888,31836,31837],"class_list":["post-647667","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-shkurt-ch-de","category-themen","category-leben-in-der-schweiz","content_country-zvicer","content_country-austria-de","content_country-germany-de"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/647667","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=647667"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/647667\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/638700"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=647667"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=647667"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=647667"},{"taxonomy":"vendi","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/vendi?post=647667"},{"taxonomy":"content_country","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/content_country?post=647667"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}