{"id":637407,"date":"2023-03-29T18:50:52","date_gmt":"2023-03-29T16:50:52","guid":{"rendered":"https:\/\/www.albinfo.ch\/?p=637407"},"modified":"2023-03-29T18:51:23","modified_gmt":"2023-03-29T16:51:23","slug":"bundesrat-will-weniger-geld-ausgeben","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/bundesrat-will-weniger-geld-ausgeben\/","title":{"rendered":"Bundesrat will weniger Geld ausgeben"},"content":{"rendered":"<p>Der Bundesrat hat am 25. Januar und am 15. Februar 2023 Entscheide zur Entlastung des Haushalts gef\u00e4llt. F\u00fcr 2024 hat er bereits Bereinigungsmassnahmen von 2 Milliarden Franken beschlossen. Da diese Massnahmen jedoch nicht ausreichen, um die strukturellen Defizite ab 2025 zu beseitigen, will er auch bei den stark gebundenen Ausgaben ansetzen. An seiner Sitzung vom 29. M\u00e4rz 2023 hat der Bundesrat diesen Beschluss konkretisiert: Er sieht befristete Senkungen der Bundesbeitr\u00e4ge an die ALV, den Bahninfrastrukturfonds sowie eine Senkung des Kantonsanteils an der Direkten Bundessteuer vor. Die Vernehmlassungsvorlage ist f\u00fcr den Juni geplant. Leistungsseitige Massnahmen in der AHV insbesondere im Bereich der Witwenrenten sollen mit einer separaten Vorlage an die Hand genommen werden und den Bundeshaushalt ab 2026 entlasten. Mit diesem Massnahmenpaket soll der Bundeshaushalt ab 2025 mit rund 600 bis 700 Millionen pro Jahr entlastet werden. Es verbleibt damit in den Finanzplanjahren weiterhin ein Defizit.<\/p>\n<p>Der Bundeshaushalt weist ab 2025 hohe strukturelle Defizite auf. Ursache daf\u00fcr sind wachsende sowie neue, nicht gegenfinanzierte Ausgaben. Das Massnahmenpaket zur Abwendung eines Ausfalls der Credit Suisse, das n\u00f6tig war, um enorme volkswirtschaftliche Sch\u00e4den von der Schweiz abzuwenden, hat keinen Einfluss auf den ordentlichen Finanzhaushalt und erh\u00f6ht damit auch in keiner Weise den Bereinigungsbedarf. Der Bundesrat hat bereits verschiedene gezielte Massnahmen sowie lineare K\u00fcrzungen bei den schwach gebundenen Ausgaben beschlossen, mit denen der Haushalt um bis zu 2 Milliarden pro Jahr entlastet wird. Trotz dieser Massnahmen verbleiben ab 2025 Fehlbetr\u00e4ge von \u00fcber 1 Milliarde pro Jahr. Da fast zwei Drittel der Bundesausgaben gesetzlich gebunden sind, will der Bundesrat jetzt Gesetzes\u00e4nderungen in die Wege leiten, um die Haushaltskonsolidierung ab 2025 auf breiterer Basis vornehmen zu k\u00f6nnen. Das Paket umfasst folgende Massnahmen:<\/p>\n<p>Der Bundesbeitrag an die\u00a0Arbeitslosenversicherungsoll \u2013 befristet auf f\u00fcnf Jahre \u2013 um\u00a0250 Millionenpro Jahr gek\u00fcrzt werden. Die ausserordentlichen Bundesbeitr\u00e4ge von insgesamt 16\u00a0Milliarden w\u00e4hrend der Covid-Pandemie haben dazu beigetragen, dass sich die ALV in diesen Jahren trotz starkem Ausbau der Kurzarbeitsentsch\u00e4digungen nicht verschulden musste und das Kapital des ALV-Fonds in den kommenden Jahren kontinuierlich steigen d\u00fcrfte. Deshalb soll die ALV vor\u00fcbergehend einen Beitrag an die Entlastung des Bundeshaushalts leisten. Eine Ventilklausel sorgt daf\u00fcr, dass die ALV bei einer starken Zunahme der Arbeitslosigkeit aufgrund der K\u00fcrzung nicht in eine finanzielle Schieflage ger\u00e4t.<\/p>\n<p>Das Parlament ber\u00e4t derzeit eine\u00a0parlamentarische Initiative zur familienerg\u00e4nzenden Kinderbetreuung, die den Bund ab 2025 gegen 800 Millionen pro Jahr kostet. Es besteht ein starkes Ausgabenwachstum in den Folgejahren. Weil es sich um eine kantonale Aufgabe handelt, lehnt der Bundesrat die Vorlage grunds\u00e4tzlich ab. \u00a0Er beantragte daher, die Vorlage stark zu redimensionieren (Halbierung der Beitr\u00e4ge an die Eltern, Verzicht auf Programmvereinbarungen). Zudem sollen sich die Kantone an der Finanzierung beteiligen. Daf\u00fcr schl\u00e4gt der Bundesrat eine\u00a0Senkung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuerum 0,7 Prozentpunkte auf 20,5 Prozent vor. Dies entspricht rund\u00a0200 Millionen. Zudem ist die Option auf eine Senkung um weitere 0,4 Prozentpunkte vorzusehen, wenn die Vorlage den Bund trotz Senkung des Kantonsanteils aufgrund der steigenden Kosten dereinst um mehr als 200 Millionen belasten sollte.<\/p>\n<p>Die Einlage in den\u00a0Bahninfrastrukturfondssoll befristet f\u00fcr drei Jahre um mindestens\u00a0150 Millionenpro Jahr gek\u00fcrzt werden. Dies kann ohne Gesetzes\u00e4nderung umgesetzt werden. Dabei soll der geplante Ausbau der Infrastruktur nicht in Frage gestellt werden. Auch hier ist eine Sicherung vorgesehen: Gem\u00e4ss der Vernehmlassungsvorlage zur\u00a0<em>Nachhaltigen Finanzierung der SBB<\/em>\u00a0sollen die Mittel des Bundes aus der Leistungsabh\u00e4ngigen Schwerverkehrsabgabe k\u00fcnftig vollst\u00e4ndig in den BIF eingelegt werden, bis dessen Reserven mindestens 300 Millionen erreichen. Die K\u00fcrzung der BIF-Einlage kann gest\u00fctzt darauf daher nur umgesetzt werden, wenn die Vorgabe einer ausreichenden Reserve von 300 Millionen erf\u00fcllt ist.<\/p>\n<p>Bei der\u00a0AHV\u00a0besteht Handlungsbedarf in Zusammenhang mit einem Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs f\u00fcr Menschenrechte. Um die Ungleichbehandlung von Witwern gegen\u00fcber Witwen zu beseitigen, sollen insbesondere die Witwenrenten in Anlehnung an die heutige Regelung f\u00fcr Witwer befristet werden: Grunds\u00e4tzlich sollen k\u00fcnftig Witwen und Witwer nur noch solange Anspruch auf eine Rente haben, bis das j\u00fcngste Kind 25 Jahre alt ist. Zudem werden Anpassungen bei den Kinderrenten f\u00fcr Pensionierte gepr\u00fcft. \u00dcbergangsfristen f\u00fcr bestehende Renten sollen eine m\u00f6glichst sozialvertr\u00e4gliche Umsetzung erlauben. Ziel der Reform sind ausgabenseitige Entlastungen f\u00fcr die AHV von mindestens 500 Millionen und f\u00fcr den Bund von mindestens 100 Millionen ab 2026. Die konkreten Massnamen werden vom EDI erarbeitet.<\/p>\n<p>Dieses Massnahmenpaket wird nicht ausreichen, um die strukturellen Defizite vollst\u00e4ndig und nachhaltig zu beseitigen. Das erwartete hohe Ausgabenwachstum in der sozialen Wohlfahrt (insbesondere AHV, Erg\u00e4nzungsleistungen und Pr\u00e4mienverbilligungen, neu auch familienexterne Kinderbetreuung) und bei den Armeeausgaben sowie die hohe Unsicherheit \u00fcber die Migrationsausgaben d\u00fcrften sp\u00e4testens ab 2025 weitere Bereinigungsmassnahmen n\u00f6tig machen. Der Bundesrat ist \u00fcberzeugt, dass er, unter Ber\u00fccksichtigung der bereits beschlossenen Massnahmen, ein ausgewogenes Paket pr\u00e4sentiert. Die Vernehmlassung soll im Juni 2023 er\u00f6ffnet werden.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.admin.ch\/gov\/de\/start\/dokumentation\/medienmitteilungen.msg-id-94037.html\">\/admin.ch\/<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Bundesrat hat am 25. Januar und am 15. Februar 2023 Entscheide zur Entlastung des Haushalts gef\u00e4llt. F\u00fcr 2024 hat er bereits Bereinigungsmassnahmen von 2 Milliarden Franken beschlossen. 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