{"id":635476,"date":"2023-03-23T00:29:19","date_gmt":"2023-03-22T23:29:19","guid":{"rendered":"https:\/\/www.albinfo.ch\/?p=635476"},"modified":"2023-03-23T00:30:01","modified_gmt":"2023-03-22T23:30:01","slug":"taskforce-will-mit-teilabgabe-von-medikamenten-engpaesse-ueberbruecken","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/taskforce-will-mit-teilabgabe-von-medikamenten-engpaesse-ueberbruecken\/","title":{"rendered":"Taskforce will mit Teilabgabe von Medikamenten Engp\u00e4sse \u00fcberbr\u00fccken"},"content":{"rendered":"<div class=\"contentHead\"><strong>Die \u00abTaskforce Engpass Medikamente\u00bb empfiehlt den Apotheken und den Arztpraxen, vermehrt die Verschreibung bzw. Abgabe von Teilmengen vorzunehmen. Die Massnahme gilt ab Donnerstag, 23. M\u00e4rz 2023, f\u00fcr gewisse Arzneimittel, bei denen der Mangel sehr gross ist. Es handelt sich um eine befristete Empfehlung, bis sich die Versorgungssituation stabilisiert hat. Eine zu diesem Zweck erstellte Liste umfasst die betroffenen Wirkstoffe.<\/strong><\/div>\n<div class=\"mod mod-nsbnewsdetails\">\n<p>Grunds\u00e4tzlich sind Arzneimittel in der f\u00fcr die Therapie kleinstm\u00f6glichen Originalpackung abzugeben. Die Abgabe von Teilmengen ist f\u00fcr Ausnahmef\u00e4lle vorgesehen und wird deshalb restriktiv angewandt. Aufgrund der aktuellen Versorgungsst\u00f6rungen kann nicht mehr sichergestellt werden, dass alle Packungsgr\u00f6ssen lieferbar sind. Es besteht die Gefahr, dass bei der Abgabe von Originalpackungen mehr Medikamente als f\u00fcr die Therapie notwendig abgegeben und die Restmengen anschliessend entsorgt werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Die Taskforce unter der Leitung der Wirtschaftlichen Landesversorgung WL empfiehlt daher, f\u00fcr Medikamente mit Versorgungsengp\u00e4ssen die Verschreibung bzw. Abgabe von Teilmengen gezielt anzuwenden, wenn die f\u00fcr eine Therapie korrekte Packungsgr\u00f6sse nicht lieferbar ist. Mit dieser Massnahme k\u00f6nnen die verf\u00fcgbaren Medikamente auf eine gr\u00f6ssere Anzahl Patientinnen und Patienten verteilt werden. Weiter wird verhindert, dass angebrauchte Packungen ungenutzt entsorgt werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p><b>Keine Mengenbeschr\u00e4nkung<\/b><\/p>\n<p>Die Menge der verschriebenen bzw. abgegebenen Arzneimitteln richtet sich weiterhin nach den therapeutischen Richtlinien. Der Bund macht keine Vorschriften \u00fcber die f\u00fcr eine Therapie abzugebende Menge. Dieser Entscheid liegt unver\u00e4ndert bei den medizinischen Fachpersonen und richtet sich nach der f\u00fcr einen Therapieerfolg notwendigen Menge. So kann auch bei Personen mit chronischen Beschwerden oder Erkrankungen auf die Abgabe von Teilmengen verzichtet werden, da bei ihnen keine Restmengen entstehen.<\/p>\n<p>Die Patientinnen und Patienten werden nach wie vor die f\u00fcr eine erfolgreiche Therapie notwendige Menge an Arzneimitteln erhalten.<\/p>\n<p><b>Einhaltung der Heilmittelsicherheit<\/b><\/p>\n<p>Aus Gr\u00fcnden der Heilmittelsicherheit eignen sich nicht alle Arzneimittel f\u00fcr die Abgabe von Teilmengen. Fl\u00fcssigkeiten, Brausetabletten oder auch Tabletten und Kapseln in Mehrdosenbeh\u00e4ltnissen kommen f\u00fcr eine Teilabgabe nicht in Frage. Tabletten und Kapseln, die in einem sogenannten \u00abBlister\u00bb verpackt sind &#8211; also in einer Durchdr\u00fcckpackung &#8211; d\u00fcrfen nicht aus diesem Blister herausgedr\u00fcckt werden. Der Blister ist der Patientin oder dem Patienten unversehrt zu \u00fcbergeben.<\/p>\n<p>Apotheken und Arztpraxen mit Patientenapotheke m\u00fcssen die in Teilmengen abgegebenen Medikamente gem\u00e4ss der Originalpackung beschriften, kontrollieren und dokumentieren. Durch die Dokumentation ist auch die R\u00fcckverfolgbarkeit der Teilmenge sichergestellt, falls es zu einem R\u00fcckruf des Arzneimittels kommen sollte. Den Patientinnen und Patienten sind mit der Teilmenge die mit der Originalpackung erh\u00e4ltlichen Informationen, konkret die Patienteninformation (\u00abBeipackzettel\u00bb) abzugeben.<\/p>\n<p>Zu beachten ist, dass nicht alle Kantone das System der sogenannten \u00abSelbstdispensation\u00bb, also der direkten Abgabe von Medikamenten durch die Arztpraxen, kennen. In diesem Bereich ist das kantonale Recht massgebend. \u00c4rztinnen und \u00c4rzte, welche zur Selbstdispensation berechtigt sind, sind jedoch ebenfalls aufgefordert, Teilmengen abzugeben.<\/p>\n<p><b>Bund und Berufsverb\u00e4nde publizieren Wirkstoff-Liste<\/b><\/p>\n<p>Das Bundesamt f\u00fcr wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) publiziert die \u00abWirkstoffliste Teilmengenabgabe\u00bb auf der BWL-Website (Aktuelle Versorgungsst\u00f6rungen) und in den sozialen Medien. Apotheken und \u00c4rzteschaft werden von ihren Berufsverb\u00e4nden \u00fcber \u00c4nderungen in dieser Liste informiert. Die Liste wird monatlich aktualisiert.<\/p>\n<p>Neben der neuen Teilmengenliste werden auf der BWL-Website weiterhin Listen von lebenswichtigen Arzneimitteln sowie Impfstoffen publiziert, welche von Versorgungsst\u00f6rungen betroffen sind. Mit diesen Listen informiert die Meldestelle Heilmittel der WL seit 2015 die verschiedenen Akteure wie Apotheken, \u00c4rzteschaft oder Spit\u00e4ler \u00fcber Versorgungsprobleme und allf\u00e4llige Alternativen.<\/p>\n<p><b>Weiterhin angespannte Situation bei den Medikamenten<\/b><\/p>\n<p>In den letzten Monaten hat sich die bereits angespannte Versorgungssituation bei Arzneimitteln weiter versch\u00e4rft und zunehmend auch den ambulanten Bereich beeintr\u00e4chtigt. Der Fachbereich Heilmittel der WL stufte die Situation Ende Januar 2023 als problematisch ein und setzte die \u00abTaskforce Engpass Medikamente\u00bb ein. In der Taskforce sind Bund, Kantone und Industrie vertreten; sie deckt sowohl die Human- wie auch die Tiermedizin ab.<\/p>\n<p>Im Rahmen dieser Taskforce werden kurzfristige Massnahmen zu einer Entlastung der Situation gepr\u00fcft. F\u00fcr die langfristige St\u00e4rkung der Versorgung mit Arzneimitteln konkretisieren das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) und das BWL zudem die Massnahmen, die dem Bundesrat mit dem Versorgungsbericht 2022 vorgeschlagen worden sind.<\/p>\n<p>Die nun vorliegende Empfehlung zur Teilabgabe von Medikamenten wird mit Bick auf das Patientenwohl auch vom Berufsverband der \u00c4rzteschaft FMH und vom Schweizerischen Apothekerverbands pharmaSuisse mitgetragen, die ebenfalls Mitglied der Taskforce sind. Dies ist wichtig, da die \u00c4rztinnen und \u00c4rzte sowie die Apothekerinnen und Apotheker den aus der Empfehlung entstehenden Mehraufwand zu leisten haben.<\/p>\n<p>Die Massnahme ist zeitlich beschr\u00e4nkt und wird mit einer Stabilisierung der Versorgungssituation f\u00fcr die betroffenen Wirkstoffe wieder aufgehoben. Die Wirtschaftliche Landesversorgung wird entsprechend informieren.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Massnahme gilt ab Donnerstag, 23. 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