{"id":621384,"date":"2023-01-25T22:16:35","date_gmt":"2023-01-25T21:16:35","guid":{"rendered":"https:\/\/www.albinfo.ch\/?p=621384"},"modified":"2023-01-25T22:18:09","modified_gmt":"2023-01-25T21:18:09","slug":"neues-gesetz-und-weitere-massnahmen-fuer-bessere-arbeitsbedingungen-in-der-pflege","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/neues-gesetz-und-weitere-massnahmen-fuer-bessere-arbeitsbedingungen-in-der-pflege\/","title":{"rendered":"Neues Gesetz f\u00fcr bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege"},"content":{"rendered":"<p><strong>Der Bundesrat will die Pflege als wichtigen Pfeiler der medizinischen Versorgung st\u00e4rken und die Ende 2021 angenommene Pflegeinitiative rasch umsetzen. Im Mai 2022 hat er dazu bereits eine Ausbildungsoffensive verabschiedet. An seiner Sitzung vom 25. Januar 2023 hat er nun die Ausarbeitung eines neuen Bundesgesetzes sowie weitere Massnahmen in Auftrag gegeben, mit denen die Arbeitsbedingungen verbessert werden sollen. Damit soll insbesondere die Zahl der fr\u00fchzeitigen Berufsaustritte reduziert werden.<\/strong><\/p>\n<p>Die Pflege steht angesichts des Bev\u00f6lkerungswachstums und der Alterung der Bev\u00f6lkerung vor grossen Herausforderungen. Um die Qualit\u00e4t der Pflege erhalten zu k\u00f6nnen, m\u00fcssen mehr Pflegefachkr\u00e4fte ausgebildet und die Arbeitsbedingungen verbessert werden. Beides waren Forderungen der Volksinitiative \u00abF\u00fcr eine starke Pflege (Pflegeinitiative)\u00bb, die am 28. November 2021 an der Urne angenommen wurde.<\/p>\n<p>Der Bundesrat setzt die Initiative in zwei Etappen um. Die erste Etappe enth\u00e4lt eine Ausbildungsoffensive von Bund und Kantonen, f\u00fcr die w\u00e4hrend acht Jahren bis zu einer Milliarde Franken vorgesehen sind. Pflegefachpersonen sollen zudem bestimmte Leistungen direkt zulasten der Sozialversicherungen abrechnen k\u00f6nnen. Das entsprechende Bundesgesetz \u00fcber die F\u00f6rderung der Ausbildung im Bereich der Pflege wurde im Mai 2022 vom Bundesrat beschlossen und im Dezember 2022 vom Parlament verabschiedet. Damit k\u00f6nnen zentrale Forderungen der Initiative rasch umgesetzt werden.<\/p>\n<p>Der Bundesrat wird bis im Sommer 2023 die Kriterien f\u00fcr die Ausbildungsbeitr\u00e4ge des Bundes formulieren und in die Vernehmlassung schicken. Das Gesetz soll voraussichtlich Mitte 2024 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt und befristet auf acht Jahre k\u00f6nnen die Kantone Bundesbeitr\u00e4ge beantragen. Damit die Kantone von Bundesbeitr\u00e4gen profitieren k\u00f6nnen, m\u00fcssen sie entsprechende gesetzliche Grundlagen schaffen.<\/p>\n<p><strong>Neues Gesetz \u00fcber die anforderungsgerechten Arbeitsbedingungen in der Pflege<\/strong><\/p>\n<p>In einer zweiten Etappe will der Bundesrat nun die restlichen Elemente der neuen Verfassungsbestimmung umsetzen, insbesondere die anforderungsgerechten Arbeitsbedingungen und die besseren beruflichen Entwicklungsm\u00f6glichkeiten. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Januar 2023 das Departement des Innern beauftragt, bis im Fr\u00fchling 2024 in Zusammenarbeit mit dem BJ und SECO ein neues Bundesgesetz \u00fcber die anforderungsgerechten Arbeitsbedingungen in der Pflege zu entwerfen. Im Fokus stehen Massnahmen, um die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern.<\/p>\n<p>Im neuen Bundesgesetz werden all jene Punkte geregelt, die einheitlich f\u00fcr den gesamten Pflegebereich gelten sollen. Dazu geh\u00f6ren etwa strengere Vorgaben zur Erstellung von Dienstpl\u00e4nen. H\u00e4ufige kurzfristige und ungeplante Arbeitseins\u00e4tze sind f\u00fcr Pflegende sehr belastend und werden auch h\u00e4ufig als Grund genannt, den Pflegeberuf zu verlassen. Um die Planbarkeit zu erh\u00f6hen, sollen Dienstpl\u00e4ne k\u00fcnftig mindestens vier statt bisher zwei Wochen im Voraus festgelegt werden. Kurzfristige Anpassungen der Dienstpl\u00e4ne sollen zwar weiterhin m\u00f6glich bleiben. Die Arbeitgeber sollen dann aber verpflichtet werden, Lohnzuschl\u00e4ge zu zahlen. Je kurzfristiger der Arbeitseinsatz ist, desto h\u00f6her soll der Lohnzuschlag sein.<\/p>\n<p>Die Spital-, Heim- und Spitexverb\u00e4nde sollen zudem verpflichtet werden, f\u00fcr die verschiedenen Versorgungssettings (Akutspit\u00e4ler, Psychiatrie, station\u00e4re und ambulante Langzeitpflege) Empfehlungen f\u00fcr sogenannte Skill-Grade-Mixes auszuarbeiten. Diese bezeichnen die optimale Zusammensetzung von Pflegeteams aus Personen mit verschiedenen Kompetenzen, Erfahrungen (Skills) und Bildungsabschl\u00fcssen (Grade).<br \/>\n<strong><br \/>\nMassnahmen: Verhandlungspflicht f\u00fcr Gesamtarbeitsvertr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr all jene Massnahmen, die spezifisch f\u00fcr einzelne Pflegebereiche oder Institutionen gelten, sind auch nach Annahme der Pflegeinitiative die Kantone, Betriebe und Sozialpartner zust\u00e4ndig. Sie kennen die Anforderungen und Verh\u00e4ltnisse vor Ort am besten. Der Bundesrat will die Sozialpartner als zus\u00e4tzliche Massnahme aber neu dazu verpflichten, Gespr\u00e4che zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen aufzunehmen und \u00fcber Gesamtarbeitsvertr\u00e4ge (GAV) zu verhandeln. Vereinbart werden k\u00f6nnten etwa h\u00f6here Mindestl\u00f6hne, eine Reduktion der w\u00f6chentlichen Arbeitszeiten in psychosozial besonders belastenden Arbeitssituationen, eine St\u00e4rkung der Mitwirkungsrechte bei der Organisation der Dienstplanung oder ein vom Arbeitgeber (mit-)finanziertes 24-Stunden Krippenangebot. Ob die GAV-Verhandlungspflicht neben den privatrechtlichen auch f\u00fcr \u00f6ffentlich-rechtliche Leistungserbringer (Kantone, Gemeinden) gelten soll, l\u00e4sst der Bundesrat pr\u00fcfen.<\/p>\n<p>Die Organisation und Koordination des Vollzugs sollen im neuen Bundesgesetz explizit geregelt werden. Zudem wird das WBF beauftragt, zu pr\u00fcfen, wie der Vollzug des Arbeitsgesetzes optimiert werden kann.<\/p>\n<p>Der Bundesrat will im Weiteren pr\u00fcfen, ob die Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause sowie in den Spit\u00e4lern und Pflegeheimen verpflichtet werden k\u00f6nnen, entweder einen internen Personalpool zu bilden, oder eine externe L\u00f6sung \u00fcber einen Personalverleih vorzusehen.<\/p>\n<p><strong>Berufliche Entwicklung f\u00f6rdern<\/strong><\/p>\n<p>Neben den Arbeitsbedingungen sollen auch die beruflichen Entwicklungsm\u00f6glichkeiten verbessert werden. Der Bundesrat will pr\u00fcfen, ob die Masterstufe und die Rolle der spezialisierten Pflegefachpersonen (Advanced Practice Nurse APN) im Bereich der Pflege reguliert werden sollen. Damit soll die Versorgungsqualit\u00e4t erh\u00f6ht werden. \u00dcber eine entsprechende \u00c4nderung des Gesundheitsberufegesetzes soll das Parlament bis Ende 2025 entscheiden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Seit 2018 f\u00fchren die Kantone und das SBFI Wiedereinstiegsprogramme f\u00fcr Pflegefachpersonen durch. Diese Programme sollen verl\u00e4ngert werden. Bund und Kantone sollen sich weiterhin zu gleichen Teilen an den Kurskosten beteiligen.<\/p>\n<p><strong>Monitoring Pflege<\/strong><br \/>\nOb die verschiedenen Massnahmen von Bund und Kantonen im Bereich Pflege langfristig eine positive Wirkung zeigen, soll ein Monitoring zeigen. Kantone, Gesundheitsinstitutionen, Bildungseinrichtungen und Pflegeverb\u00e4nde unterst\u00fctzen die Einf\u00fchrung eines solchen Monitorings. \u00dcber das weitere Vorgehen wird der Dialog Nationale Gesundheitspolitik von Bund und Kantonen am 1. Juni 2023 entscheiden.<\/p>\n<p><strong>Situation der Pflege in der Schweiz<\/strong><br \/>\nDank der intensiven Anstrengungen von Bund und Kantonen konnte in den letzten Jahren die Zahl der Ausbildungsabschl\u00fcsse auf allen Stufen deutlich erh\u00f6ht werden. Zwischen 2012 und 2019 hat die Zahl der Pflege- und Betreuungspersonen um 19 Prozent zugenommen. Die Zunahme betrifft haupts\u00e4chlich die Fachfrauen\/Fachm\u00e4nner Gesundheit FaGe (+13 800) und in etwas geringeren Masse die diplomierten Pflegefachfrauen und -m\u00e4nner (+10 700).<\/p>\n<p>Von den rund 185 600 Personen, die 2019 im Bereich Pflege und Betreuung in Schweizer Gesundheitsinstitutionen t\u00e4tig waren, arbeiteten 45 Prozent in Spit\u00e4lern und Kliniken, 39 Prozent in Alters- und Pflegeheimen und 17 Prozent in Spitex-Diensten. Die Zusammensetzung der Personalbest\u00e4nde variiert je nach Institutionstyp: Der Anteil diplomierter Pflegefachkr\u00e4fte betr\u00e4gt in Spit\u00e4lern 70 Prozent, in der Spitex 42 Prozent und in den Alters- und Pflegeheimen 28 Prozent.<\/p>\n<p>Das Verh\u00e4ltnis zwischen der Anzahl Pflegenden und der Anzahl Patientinnen und Patienten hat sich in den letzten Jahren in Spit\u00e4lern sowie in Alters- und Pflegeheimen etwas verbessert, d.h. es stehen mehr Pflegende pro Patientin bzw. Patient im Einsatz. Die aktuellen Bedarfsprognosen zeigen indes, dass vor allem f\u00fcr die Alters- und Langzeitpflege in den kommenden Jahren deutlich mehr Pflegefachkr\u00e4fte n\u00f6tig sein werden, um die Qualit\u00e4t und Sicherheit der Pflege zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.admin.ch\/gov\/de\/start\/dokumentation\/medienmitteilungen.msg-id-92653.html\">\/admin.ch\/<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Bundesrat will die Pflege als wichtigen Pfeiler der medizinischen Versorgung st\u00e4rken und die Ende 2021 angenommene Pflegeinitiative rasch umsetzen. Im Mai 2022 hat er dazu bereits eine Ausbildungsoffensive verabschiedet. An seiner Sitzung vom 25. 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