{"id":568585,"date":"2022-06-13T13:32:59","date_gmt":"2022-06-13T11:32:59","guid":{"rendered":"https:\/\/www.albinfo.ch\/?p=568585"},"modified":"2022-06-13T13:34:10","modified_gmt":"2022-06-13T11:34:10","slug":"covid-19-bundesrat-ermoeglicht-einfachen-zugang-zu-reiseimpfung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/covid-19-bundesrat-ermoeglicht-einfachen-zugang-zu-reiseimpfung\/","title":{"rendered":"Covid-19: Bundesrat erm\u00f6glicht einfachen Zugang zu Reiseimpfung"},"content":{"rendered":"<div class=\"contentHead\"><strong>Die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus bewegt sich aktuell auf tiefem Niveau. Wie die Schweiz haben auch andere L\u00e4nder die meisten Massnahmen aufgehoben \u2013 f\u00fcr Reisen in die Schweiz braucht es kein Zertifikat. F\u00fcr Reisen ins Ausland kann es in Einzelf\u00e4llen aber notwendig sein, eine weitere Auffrischimpfung zu erhalten. Der Bundesrat hat deshalb an seiner Sitzung vom 10. Juni entschieden, den Zugang zu einer Auffrischimpfung aus nicht-medizinischen Zwecken zu erm\u00f6glichen. Dabei handelt sich in erster Linie um Reiseimpfungen. Bezahlt wird diese Impfung von den Reisenden selber.<\/strong><\/div>\n<div class=\"mod mod-nsbnewsdetails\">\n<p>Wer vollst\u00e4ndig geimpft oder geimpft und genesen ist, ist gem\u00e4ss aktuellen Daten und in der aktuellen Lage nach wie vor gut gegen eine schwere Covid-19-Erkrankung gesch\u00fctzt. Mit Ausnahme von Personen mit einem stark geschw\u00e4chten Immunsystem besteht aus medizinischer und epidemiologischer Sicht zum aktuellen Zeitpunkt keine Notwendigkeit f\u00fcr eine weitere Auffrischimpfung. Auch f\u00fcr besonders gef\u00e4hrdete Personen ist es sinnvoller, die weitere Auffrischimpfung erst dann durchzuf\u00fchren, wenn die Infektionszahlen wieder ansteigen, weil der Impfschutz in den Wochen und Monate nach der Impfung am h\u00f6chsten ist. F\u00fcr den Herbst ist deshalb eine Erweiterung des Personenkreises, f\u00fcr welche eine weitere Auffrischimpfung empfohlen wird, wahrscheinlich.<\/p>\n<p>Noch vor den Sommerferien werden das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) und die Eidgen\u00f6ssische Kommission f\u00fcr Impffragen (EKIF) \u00fcber den aktuellsten Informationsstand betreffend Impfempfehlungen f\u00fcr den Herbst und Winter 2022\/23 informieren.<\/p>\n<h2>Auffrischimpfung f\u00fcr internationale Reisen<\/h2>\n<p>Jedes Land bestimmt die Voraussetzungen f\u00fcr die Einreise selbst\u00e4ndig. F\u00fcr Reisen ins Ausland kann es deshalb trotzdem n\u00f6tig sein, eine weitere Auffrischimpfung zu erhalten. Diese soll k\u00fcnftig in Impfstellen, die von den Kantonen bestimmt werden, erh\u00e4ltlich sein. Die Kosten m\u00fcssen von den Reisenden selber getragen werden. Der Preis wird von den Kantonen und Impfstellen festgelegt werden. Alle empfohlenen Impfungen \u2013 wie die zweite Auffrischimpfung f\u00fcr Personen mit geschw\u00e4chtem Immunsystem &#8211; werden weiterhin kostenlos bleiben.<\/p>\n<p>Die reisebedingte weitere Auffrischimpfung erfolgt ausserhalb der Zulassung von Swissmedic (off-label) und ohne Empfehlung des BAG und EKIF. Sie kann von der behandelnden \u00c4rztin oder vom behandelnden Arzt unter Einhaltung der Sorgfaltspflicht verabreicht werden.<\/p>\n<h2>\u00dcbernahme der EU-Verordnungen zum Zertifikat<\/h2>\n<p>F\u00fcr die internationale Reiset\u00e4tigkeit mit Schweizer Covid-Zertifikaten ist es von Bedeutung, dass diese mit internationalen Vorgaben kompatibel sind. In diesem Kontext hat der Bundesrat heute entschieden, zwei neue Verordnungen der Europ\u00e4ischen Union (EU) zum digitalen Covid-Zertifikat der EU zu \u00fcbernehmen, welche die EU Ende Juni verabschieden wird. Mit diesen wird die rechtliche Grundlage des digitalen Covid-Zertifikats der EU bis zum 30. Juni 2023 verl\u00e4ngert.<\/p>\n<p class=\"nsbtextkasten\"><b>Hinweise f\u00fcr Reisende<\/b><br \/>\nF\u00fcr die Einreise in die Schweiz bestehen aktuell keine Einschr\u00e4nkungen, ein Zertifikat ist nicht n\u00f6tig.<br \/>\nJedes Land bestimmt die Voraussetzungen (z.B. Test, Impfung, maximale Dauer seit letzter Impfung und Anforderungen an Dokumentation) eigenst\u00e4ndig. Reisenden wird empfohlen, sich vor der Einreise zeitnah \u00fcber die entsprechenden Anforderungen zu informieren. Wenn ein Land eine l\u00e4ngere Zeitspanne nach der Impfung als 270 Tage akzeptiert, ist das in der Schweiz ausgestellte Zertifikat weiterhin g\u00fcltig.<br \/>\nViele L\u00e4nder ausserhalb Europas akzeptieren die elektronischen Zertifikate oder die schweizerische Zertifikats-App nicht. Das Covid-Zertifikat muss daher immer auch ausgedruckt in Papierform mitgef\u00fchrt werden. Zudem ist abzukl\u00e4ren, ob das Reiseland allenfalls den internationalen Impfausweis (gelb) f\u00fcr die Einreise verlangt.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. 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