{"id":553085,"date":"2022-04-08T23:41:16","date_gmt":"2022-04-08T21:41:16","guid":{"rendered":"https:\/\/www.albinfo.ch\/?p=553085"},"modified":"2022-04-08T23:42:49","modified_gmt":"2022-04-08T21:42:49","slug":"die-schweiz-braucht-alle","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/die-schweiz-braucht-alle\/","title":{"rendered":"Die Schweiz braucht alle!"},"content":{"rendered":"<div class=\"contentHead\"><strong>Junge Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder, deren Grosseltern bereits in der Schweiz gelebt haben und die selber in der Schweiz geboren sind, k\u00f6nnen sich seit Februar 2018 erleichtert einb\u00fcrgern lassen. Bis zum 15. Februar 2023 besteht diese M\u00f6glichkeit auch noch f\u00fcr Personen, die \u00e4lter als 25 und j\u00fcnger als 40 Jahre alt sind. Die EKM fordert darum diese Gruppe speziell dazu auf, die M\u00f6glichkeit der erleichterten Einb\u00fcrgerung im verbleibenden Zeitraum noch zu nutzen. Denn um die Zukunft der Schweiz zu gestalten, braucht es die Mitsprache und das politische Engagement aller \u2013 und insbesondere auch derjenigen Personen, die als Einheimische ohne Schweizer Pass bereits l\u00e4ngst im Sozial- und Arbeitsleben integriert sind.<\/strong><\/div>\n<div class=\"mod mod-nsbnewsdetails\">\n<p>Ein Viertel aller erwachsenen Bewohnerinnen und Bewohner der Schweiz sind wegen des fehlenden Schweizer Passes von der politischen Mitbestimmung ausgeschlossen. Davon sind rund 350\u00a0000 Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder, die hier geboren sind, zirka 35\u00a0000 von ihnen geh\u00f6ren zur dritten Generation.<\/p>\n<p>Die Personen der dritten Ausl\u00e4ndergeneration sind in der Schweiz geboren, f\u00fchlen sich selbstverst\u00e4ndlich als Teil der Gesellschaft und nehmen am beruflichen und sozialen Leben teil. Sie sind Einheimische &#8211; ohne Schweizer Pass. In ihren politischen Rechten sind sie eingeschr\u00e4nkt. Auf Bundesebene und in vielen Kantonen und Gemeinden haben sie kein Stimm- und Wahlrecht und f\u00fcr politische \u00c4mter k\u00f6nnen sie sich nicht zur Verf\u00fcgung stellen. Dies ist aus Sicht der EKM verlorenes Potenzial. Walter Leimgruber, Pr\u00e4sident der Eidgen\u00f6ssischen Migrationskommission EKM ist \u00fcberzeugt: \u00abDie Schweiz funktioniert besser, wenn diese Menschen auch politisch mitreden, mitgestalten und mitentscheiden k\u00f6nnten. Sie sollen nicht nur hier leben, sie sollen sich auch f\u00fcr die Schweiz engagieren k\u00f6nnen.\u00bb<\/p>\n<h3>Die Schweiz braucht alle!<\/h3>\n<p>2017 haben mehr als 60 Prozent der Stimmberechtigten und zwei Drittel der Kantone einen Verfassungsartikel gutgeheissen, der es Personen der dritten Generation erm\u00f6glichen soll, die Schweizer Staatsangeh\u00f6rigkeit in einem erleichterten Verfahren zu erwerben. Allerdings wird die erleichterte Einb\u00fcrgerung durch eine Altersgrenze stark eingeschr\u00e4nkt. Erleichtert eingeb\u00fcrgert werden Personen der dritten Ausl\u00e4ndergeneration nur, wenn sie das Gesuch und die n\u00f6tigen Unterlagen vor dem vollendeten 25. Altersjahr einreichen. Bis zum 15. Februar 2023 gelten jedoch noch \u00dcbergangsbestimmungen: Personen, die \u00fcber 25 Jahre alt sind, k\u00f6nnen die erleichterte Einb\u00fcrgerung beantragen, wenn sie bis zu diesem Zeitpunkt ihr 40. Altersjahr noch nicht erreicht haben.<\/p>\n<p>Walter Leimgruber hofft, dass eine grosse Zahl von Personen der dritten Generation von den \u00dcbergangsbestimmungen, die noch knapp ein Jahr in Kraft sind, Gebrauch machen werden. Denn f\u00fcr ihn ist klar: \u00abDie Schweiz braucht alle\u00bb.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bis zum 15. Februar 2023, Personen, die \u00fcber 25 Jahre alt sind, k\u00f6nnen die erleichterte Einb\u00fcrgerung beantragen, wenn sie bis zu diesem Zeitpunkt ihr 40. 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