{"id":542318,"date":"2022-02-23T22:20:35","date_gmt":"2022-02-23T21:20:35","guid":{"rendered":"https:\/\/www.albinfo.ch\/?p=542318"},"modified":"2022-02-23T22:03:52","modified_gmt":"2022-02-23T21:03:52","slug":"organspende-bundesrat-und-parlament-befuerworten-widerspruchsloesung-mit-einbezug-der-angehoerigen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/organspende-bundesrat-und-parlament-befuerworten-widerspruchsloesung-mit-einbezug-der-angehoerigen\/","title":{"rendered":"Organspende: Bundesrat und Parlament bef\u00fcrworten Widerspruchsl\u00f6sung mit Einbezug der Angeh\u00f6rigen"},"content":{"rendered":"<div class=\"contentHead\"><strong>Bundesrat und Parlament m\u00f6chten die Chance von Patientinnen und Patienten erh\u00f6hen, ein Organ zu erhalten, und deshalb die Organspende neu regeln: Wer seine Organe nicht spenden m\u00f6chte, muss dies zu Lebzeiten festhalten (Widerspruchsl\u00f6sung). Am 15. Mai 2022 entscheiden die Stimmb\u00fcrgerinnen und Stimmb\u00fcrger \u00fcber eine entsprechende \u00c4nderung des Transplantationsgesetzes. Es regelt auch die Rechte der Angeh\u00f6rigen: Sie k\u00f6nnen eine Organspende ablehnen, wenn sie wissen oder vermuten, dass die betroffene Person sich dagegen entschieden h\u00e4tte. Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen.<\/strong><\/div>\n<div class=\"mod mod-nsbnewsdetails\">\n<p>Eine Organspende kann die Gesundheit und die Lebensqualit\u00e4t von Menschen, die auf ein gespendetes Organ angewiesen sind, entscheidend verbessern. Etliche von ihnen k\u00f6nnen \u00fcberhaupt nur dank eines gespendeten Organs weiterleben. In den vergangenen f\u00fcnf Jahren haben in der Schweiz j\u00e4hrlich im Schnitt rund 450 Menschen ein oder mehrere Organe einer verstorbenen Person erhalten. Der Bedarf ist allerdings deutlich gr\u00f6sser: Ende 2021 befanden sich in der Schweiz 1434 Menschen auf der Warteliste. Je nach Organ betr\u00e4gt die Wartezeit mehrere Monate, manchmal sogar Jahre.<\/p>\n<p><strong>Heute gilt die Zustimmungsl\u00f6sung<br \/>\n<\/strong>Heute gilt in der Schweiz die Zustimmungsl\u00f6sung. Das heisst: Die Spende von Organen, Gewebe oder Zellen kommt nur in Frage, wenn eine Zustimmung dazu vorliegt. H\u00e4ufig ist der Wille der betroffenen Person nicht bekannt. Liegt keine \u00c4usserung vor, m\u00fcssen die Angeh\u00f6rigen im Sinne der betroffenen Person entscheiden. In dieser Situation lehnen die Angeh\u00f6rigen in einer Mehrheit der F\u00e4lle eine Organspende ab. Weil die Angeh\u00f6rigen einbezogen werden, spricht man auch von \u00aberweiterter Zustimmungsl\u00f6sung\u00bb.<\/p>\n<p><strong>Einf\u00fchrung der Widerspruchsl\u00f6sung<br \/>\n<\/strong>Mit der \u00c4nderung des Transplantationsgesetzes soll die Widerspruchsl\u00f6sung eingef\u00fchrt werden. Damit gilt: Wer seine Organe nicht spenden m\u00f6chte, muss dies zu Lebzeiten festhalten. Liegt kein dokumentierter Wille vor, wird davon ausgegangen, dass die Person mit der Organspende grunds\u00e4tzlich einverstanden ist.<\/p>\n<p><strong>Angeh\u00f6rige auch k\u00fcnftig einbezogen<br \/>\n<\/strong>Die Angeh\u00f6rigen werden auch k\u00fcnftig einbezogen, falls jemand seinen Willen zu Lebzeiten nicht festgehalten hat (\u00aberweiterte Widerspruchsl\u00f6sung\u00bb). Sie werden gefragt, ob ihnen der Wille der Person bekannt ist, etwa aus Gespr\u00e4chen. Sie k\u00f6nnen eine Organentnahme ablehnen, wenn sie wissen oder vermuten, dass die betroffene Person sich dagegen entschieden h\u00e4tte. Sind keine Angeh\u00f6rigen erreichbar und hat die Person ihren Willen nicht festgehalten, d\u00fcrfen keine Organe entnommen werden.<\/p>\n<p><strong>Bund schafft neues Register<br \/>\n<\/strong>Um den Willen einfach, sicher und datenschutzkonform festzuhalten, wird der Bund ein neues Register schaffen. Darin kann sich jede Person eintragen, wenn sie eine Organspende nach dem Tod ablehnt. Es ist aber auch m\u00f6glich, die Zustimmung festzuhalten oder die Zustimmung auf bestimmte Organe einzuschr\u00e4nken. Der Eintrag kann jederzeit ge\u00e4ndert werden.<\/p>\n<p><strong>Umfassende und regelm\u00e4ssige Information<br \/>\n<\/strong>Die Bev\u00f6lkerung muss \u00fcber den Wechsel zur Widerspruchsl\u00f6sung informiert sein. Deshalb schreibt das Gesetz eine umfassende und regelm\u00e4ssige Information \u00fcber die neue Regelung vor. Die Information muss alle Bev\u00f6lkerungsgruppen erreichen und so aufbereitet sein, dass sie f\u00fcr alle Menschen zug\u00e4nglich und verst\u00e4ndlich ist.<\/p>\n<p><strong>Im Ausland bew\u00e4hrt<br \/>\n<\/strong>In den meisten europ\u00e4ischen L\u00e4ndern gilt die Widerspruchsl\u00f6sung. Beispiele sind \u00d6sterreich, Italien, Frankreich oder Spanien. In diesen L\u00e4ndern ist der Anteil der Personen, die nach dem Tod ihre Organe spenden, im Schnitt h\u00f6her als in L\u00e4ndern mit der Zustimmungsl\u00f6sung. L\u00e4nder mit einer Zustimmungsl\u00f6sung wie die Schweiz, Deutschland oder Irland weisen deutlich tiefere Spenderaten auf. Neben dem Spendemodell k\u00f6nnen auch andere Faktoren die Zahl der Organspenden erh\u00f6hen, etwa die Ressourcen in den Spit\u00e4lern und die Ausbildung des Fachpersonals. Um diese Faktoren zu verbessern, hat der Bundesrat 2013 den Aktionsplan \u00abMehr Organe f\u00fcr Transplantationen\u00bb lanciert. Damit konnte die Zahl der gespendeten Organe erh\u00f6ht werden. Im Vergleich mit anderen westeurop\u00e4ischen L\u00e4ndern ist sie jedoch nach wie vor tief.<\/p>\n<p><strong>Argumente der Gegner: Recht auf Selbstbestimmung verletzt<br \/>\n<\/strong>Laut dem Komitee gibt es mit dem neuen Gesetz immer Personen, die nicht wissen, dass sie sich gegen eine Organspende aussprechen m\u00fcssten. So w\u00fcrde hingenommen, dass Menschen gegen ihren Willen Organe entnommen w\u00fcrden. Das verletze das Recht auf Selbstbestimmung und k\u00f6rperliche Unversehrtheit.<\/p>\n<p><strong>Argumente von Bundesrat und Parlament: Angeh\u00f6rige werden entlastet<br \/>\n<\/strong>Eine Organspende kann Leben retten. Bundesrat und Parlament wollen mit dem Wechsel zur Widerspruchsl\u00f6sung die Chancen jener Menschen verbessern, die auf ein Organ warten. Wichtig ist deshalb, dass die Organe all jener, die sie nach dem Tod spenden k\u00f6nnen und m\u00f6chten, auch wirklich transplantiert werden. Das neue Vorgehen sichert den Einbezug der Angeh\u00f6rigen und entlastet sie in einer schwierigen Situation.<\/p>\n<p><strong>Indirekter Gegenvorschlag zu Initiative<br \/>\n<\/strong>Das ge\u00e4nderte Transplantationsgesetz ist ein indirekter Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament zur Volksinitiative \u00abOrganspende f\u00f6rdern &#8211; Leben retten\u00bb. Diese verlangt ebenfalls die Einf\u00fchrung der Widerspruchsl\u00f6sung, regelt aber die Rolle der Angeh\u00f6rigen nicht. Sie wurde vom Initiativkomitee unter der Bedingung zur\u00fcckgezogen, dass der Gegenvorschlag in Kraft tritt.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 15. Mai 2022 entscheiden die Stimmb\u00fcrgerinnen und Stimmb\u00fcrger \u00fcber eine entsprechende \u00c4nderung des Transplantationsgesetzes. 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