{"id":536563,"date":"2022-01-31T10:00:55","date_gmt":"2022-01-31T09:00:55","guid":{"rendered":"https:\/\/www.albinfo.ch\/?p=536563"},"modified":"2022-01-31T01:05:33","modified_gmt":"2022-01-31T00:05:33","slug":"covid-19-bundesrat-beschliesst-massnahmen-im-bereich-der-kurzarbeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/covid-19-bundesrat-beschliesst-massnahmen-im-bereich-der-kurzarbeit\/","title":{"rendered":"Covid-19: Bundesrat beschliesst Massnahmen im Bereich der Kurzarbeit"},"content":{"rendered":"<div class=\"contentHead\"><strong>Der Bundesrat hat am 26. Januar 2022 das summarische Abrechnungsverfahren f\u00fcr Kurzarbeitsentsch\u00e4digung (KAE) sowie die Erh\u00f6hung der H\u00f6chstbezugsdauer von KAE auf 24 Monate verl\u00e4ngert. Zudem hat er f\u00fcr alle Betriebe die Karenzzeit und die Beschr\u00e4nkung auf vier Abrechnungsperioden f\u00fcr Arbeitsausf\u00e4lle von \u00fcber 85 Prozent aufgehoben. F\u00fcr Betriebe, die von der 2G+-Pflicht betroffen sind, wurde der Anspruch auf KAE f\u00fcr Personen in unterschiedlichen Arbeitsverh\u00e4ltnissen unter bestimmten Bedingungen wieder eingef\u00fchrt.<\/strong><\/div>\n<div class=\"mod mod-nsbnewsdetails\">\n<p>Bereits am 17. Dezember 2021 hatte der Bundesrat versch\u00e4rfte Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus angeordnet, welche sich einschr\u00e4nkend auf die wirtschaftliche T\u00e4tigkeit auswirken k\u00f6nnen. Zur Unterst\u00fctzung der betroffenen Unternehmen hat der Bundesrat am 26. Januar 2022 die Anpassung der Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung beschlossen.<\/p>\n<p><b>Weiterf\u00fchrung des summarischen Abrechnungsverfahrens und der H\u00f6chstbezugsdauer von 24 Monaten<\/b><\/p>\n<p>Das summarische Abrechnungsverfahren wurde im Fr\u00fchjahr 2020 eingef\u00fchrt, um eine rasche Bearbeitung und Auszahlung der KAE zu erm\u00f6glichen. In Anbetracht der Entwicklungen seit Dezember 2021 kann ein erneuter Anstieg von Betrieben in Kurzarbeit nicht ausgeschlossen werden. Um die Betriebe und die Arbeitslosenkassen weiterhin zu entlasten sowie eine rasche Auszahlung von KAE zu gew\u00e4hrleisten, wird das summarische Abrechnungsverfahren bis am 31. M\u00e4rz 2022 weitergef\u00fchrt. Im Zusammenhang mit dem summarischen Abrechnungsverfahren m\u00fcssen auch die Mehrstunden, welche sich ausserhalb von Kurzarbeitsphasen angesammelt haben, weiterhin nicht abgezogen werden. Zudem wird nach wie vor das Einkommen aus Zwischenbesch\u00e4ftigungen nicht an die KAE angerechnet.<\/p>\n<p>Die H\u00f6chstbezugsdauer von KAE von 24 Monaten w\u00e4hrend der Rahmenfrist von zwei Jahren war bisher bis zum 28. Februar 2022 befristet und wird nun bis zum 30. Juni 2022 verl\u00e4ngert. So k\u00f6nnen s\u00e4mtliche Betriebe ohne Anspruchsl\u00fccke weiterhin KAE geltend machen. Dies stellt sicher, dass auch Betriebe, die erst sp\u00e4ter Kurzarbeit eingef\u00fchrt haben, nicht benachteiligt sind. Am 1. Juli 2022 tritt f\u00fcr alle Betriebe wieder die ordentliche H\u00f6chstbezugsdauer von zw\u00f6lf Monaten pro Rahmenfrist in Kraft.<\/p>\n<p><b>Aufhebung der Karenzzeit und der Beschr\u00e4nkung auf vier Abrechnungsperioden bei einem Arbeitsausfall von \u00fcber 85 Prozent<\/b><\/p>\n<p>Mit der Aufhebung der Karenzzeit wird die Liquidit\u00e4t der Betriebe in Kurzarbeit verbessert und somit die Wahrscheinlichkeit von Entlassungen zus\u00e4tzlich reduziert. Infolge der angespannten epidemiologischen Lage und den damit verbundenen wirtschaftlichen Einschr\u00e4nkungen wird die Karenzzeit vom 1.\u00a0Januar 2022 bis am 31. M\u00e4rz 2022 f\u00fcr alle Betriebe aufgehoben.<\/p>\n<p>Mit der Aufhebung der Beschr\u00e4nkung auf vier Abrechnungsperioden f\u00fcr Arbeitsausf\u00e4lle von \u00fcber 85 Prozent k\u00f6nnen Betriebe zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. M\u00e4rz 2022 erneut unabh\u00e4ngig vom Umfang des Arbeitsausfalls KAE geltend machen. Die Abrechnungsperioden, die in diesem Zeitraum einen Arbeitsausfall von \u00fcber 85 Prozent aufweisen, werden ab dem 1.\u00a0April 2022 f\u00fcr die Berechnung des H\u00f6chstanspruchs von vier Abrechnungsperioden w\u00e4hrend der zweij\u00e4hrigen Rahmenfrist nicht ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p><b>Anspruch nur bei 2G+-Pflicht<\/b><\/p>\n<p>Aufgrund der wirtschaftlichen Einschr\u00e4nkungen in Zusammenhang mit der im Dezember 2021 eingef\u00fchrten 2G+-Pflicht f\u00fcr gewisse Betriebe kann ausnahmsweise erneut ein Anspruch auf KAE f\u00fcr Personen in befristeten Arbeitsverh\u00e4ltnissen, Lernende und Arbeitnehmende auf Abruf in unbefristeten Arbeitsverh\u00e4ltnissen geltend gemacht werden. Dieser Anspruch gilt nur f\u00fcr Betriebe, die der 2G+-Pflicht beh\u00f6rdlich unterstellt sind. Diese Regelung gilt r\u00fcckwirkend ab dem 20. Dezember 2021 und ist grunds\u00e4tzlich bis zum 31. M\u00e4rz 2022 befristet. Die erw\u00e4hnten Personengruppen haben faktisch solange einen Anspruch auf KAE, wie auch die Regelung zur 2G+-Pflicht in Kraft ist, jedoch l\u00e4ngstens bis zum 31. M\u00e4rz 2022.<\/p>\n<p>Die \u00c4nderung der Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung tritt per sofort in Kraft.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>F\u00fcr Betriebe, die von der 2G+-Pflicht betroffen sind, wurde der Anspruch auf KAE f\u00fcr Personen in unterschiedlichen Arbeitsverh\u00e4ltnissen unter bestimmten Bedingungen wieder eingef\u00fchrt<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":505704,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1141,1140],"tags":[],"vendi":[],"content_country":[29888,31836,31837],"class_list":["post-536563","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-themen","category-leben-in-der-schweiz","content_country-zvicer","content_country-austria-de","content_country-germany-de"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/536563","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=536563"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/536563\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/505704"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=536563"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=536563"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=536563"},{"taxonomy":"vendi","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/vendi?post=536563"},{"taxonomy":"content_country","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/wp-json\/wp\/v2\/content_country?post=536563"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}