{"id":523356,"date":"2021-12-04T22:23:04","date_gmt":"2021-12-04T21:23:04","guid":{"rendered":"https:\/\/www.albinfo.ch\/?p=523356"},"modified":"2021-12-04T22:39:32","modified_gmt":"2021-12-04T21:39:32","slug":"coronavirus-bundesrat-verstaerkt-die-massnahmen-gegen-die-pandemie","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/coronavirus-bundesrat-verstaerkt-die-massnahmen-gegen-die-pandemie\/","title":{"rendered":"Coronavirus: Bundesrat verst\u00e4rkt die Massnahmen gegen die Pandemie"},"content":{"rendered":"<div class=\"contentHead\"><strong>Ab Montag, 6. Dezember 2021, wird in der Schweiz die Zertifikats- und Maskenpflicht ausgeweitet, die Home-Office-Empfehlung verst\u00e4rkt sowie die G\u00fcltigkeit von Antigen-Schnelltests verk\u00fcrzt. Ausserdem erhalten zertifikatspflichtige Veranstaltungen und Einrichtungen die M\u00f6glichkeit, den Zutritt auf geimpfte und genesene Personen zu beschr\u00e4nken und damit auf die Maskenpflicht zu verzichten. Dies hat der Bundesrat nach Konsultation der Kantone, der Sozialpartner und der zust\u00e4ndigen Parlamentskommissionen an seiner Sitzung vom 3. Dezember 2021 entschieden. Er reagiert damit auf die starke Zunahme von Covid-19-Patientinnen und -Patienten in den Spit\u00e4lern und auf das Auftreten der neuen Omikron-Virusvariante. Die neuen Massnahmen sind bis am 24. Januar 2022 befristet. Zudem gilt bei der Einreise eine versch\u00e4rfte Testpflicht. Daf\u00fcr werden ab morgen 4. Dezember 2021 alle L\u00e4nder von der aktuellen Quarant\u00e4neliste gestrichen.<\/strong><\/div>\n<div class=\"mod mod-nsbnewsdetails\">\n<p>Die Infektionen nehmen seit einigen Wochen stark zu. Neben lokalen Ausbr\u00fcchen haupts\u00e4chlich in Schulen sowie in Alters- und Pflegeheimen breitet sich das Virus auch wieder in der breiten Bev\u00f6lkerung aus. In den letzten Wochen ist auch die Zahl der schweren Erkrankungen und damit der Druck auf den Intensivstationen wieder stark gestiegen. Bei Geimpften und Genesenen ist der Verlauf der Infektion in der Regel milde.<\/p>\n<p>Der Bundesrat beurteilt die Situation derzeit als sehr kritisch. Das Auftreten der Omikron-Variante stellt zudem neue Anforderungen an die Pandemiebek\u00e4mpfung. Die Variante wurde am 26. November 2021 von der WHO als besorgniserregend eingestuft. Es ist davon auszugehen, dass sie hoch ansteckend ist, und es ist m\u00f6glich, dass auch Personen angesteckt werden k\u00f6nnen, die gegen die Delta-Variante immun sind. Unklar ist auch, wie gut die Impfung vor schweren Verl\u00e4ufen sch\u00fctzt und wie gef\u00e4hrlich die neue Variante ist.<\/p>\n<p><strong>Ziel: Spit\u00e4ler entlasten<br \/>\n<\/strong>Mit den verst\u00e4rkten Massnahmen will der Bundesrat die Ansteckungen mit der Delta-Variante reduzieren, damit die Spitalstrukturen so gut wie m\u00f6glich entlastet werden. Die Massnahmen sind vorerst bis am 24. Januar 2022 befristet. Um die Spit\u00e4ler zu entlasten, bleibt die Impfung das beste Mittel. Wichtig ist zudem die rasche Auffrischimpfung. Der Bundesrat hat folgende Massnahmen beschlossen:<\/p>\n<p><strong>Ausweitung der Zertifikatspflicht<br \/>\n<\/strong>Das Zertifikat belegt, dass jemand geimpft, genesen oder negativ getestet ist (3G). Es reduziert das \u00dcbertragungsrisiko stark. Die Zertifikatsplicht gilt neu in Innenr\u00e4umen f\u00fcr alle \u00f6ffentlichen Veranstaltungen sowie f\u00fcr alle sportlichen und kulturellen Aktivit\u00e4ten von Laien. Die bestehende Ausnahme f\u00fcr best\u00e4ndige Gruppen unter 30 Personen wird aufgehoben. Zudem gilt neu bei Veranstaltungen im Freien bereits ab 300 Teilnehmenden eine Zertifikatspflicht. Bisher lag die Grenze bei 1000 Teilnehmenden.<\/p>\n<p>Erfahrungen zeigen, dass das Risiko einer Ansteckung im privaten Rahmen betr\u00e4chtlich ist. Bei Treffen im Familien- und Freundeskreis in Innenbereichen gilt k\u00fcnftig ab 11 Personen die dringliche Empfehlung, das Zertifikat einzusetzen. F\u00fcr den Bundesrat ist es wichtig, dass die Bev\u00f6lkerung im privaten Bereich, insbesondere an Familienanl\u00e4ssen, besonders vorsichtig ist.<\/p>\n<p><strong>Ausweitung der Maskenpflicht<br \/>\n<\/strong>Die Maske hat sich als einfaches und kosteng\u00fcnstiges Mittel bew\u00e4hrt, um die \u00dcbertragung des Virus zu verhindern. Eine Maskenpflicht gilt drinnen neu \u00fcberall dort, wo eine Zertifikatspflicht gilt &#8211; ausser bei privaten Treffen.<\/p>\n<p><strong>M\u00f6glichkeit zur Beschr\u00e4nkung auf 2G<br \/>\n<\/strong>Wo Maskentragen nicht m\u00f6glich ist, ist besondere Vorsicht geboten. Es gelten deshalb Ersatzmassnahmen: eine Sitzpflicht f\u00fcr die Konsumation im Restaurant oder das Erheben der Kontaktdaten bei Kultur- und Sportaktivit\u00e4ten wie Chorproben oder Hallentrainings.<\/p>\n<p>Alle \u00f6ffentlichen Einrichtungen mit Zertifikatspflicht sowie alle Veranstaltungen innen und aussen haben zudem die M\u00f6glichkeit, den Zutritt auf geimpfte und genesene Personen (2G) zu beschr\u00e4nken und auf eine Maskenpflicht zu verzichten Geimpfte und genesene Personen sind deutlich weniger ansteckend und nach einer Ansteckung mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit von einem schweren Verlauf oder einer Hospitalisation gesch\u00fctzt. Zu diesem Zweck muss die Pr\u00fcf-App f\u00fcr die Covid-Zertifikate erweitert werden. Diese Anpassung wird erst per 13. Dezember 2021 zur Verf\u00fcgung stehen. Bis dann m\u00fcssen die Betreiber der Einrichtungen oder die Veranstalter manuell pr\u00fcfen, ob die entsprechende Person geimpft oder genesenen ist. Ein freiwilliger Einsatz der 2G-Regel wurde in der Konsultation gew\u00fcnscht, unter anderem weil etwa in Discos ein Betrieb mit Sitzpflicht bei Konsumation nicht wirtschaftlich sei.<\/p>\n<p><strong>Dringliche Home-Office-Empfehlung<br \/>\n<\/strong>Um die Kontakte am Arbeitsplatz zu reduzieren, gilt eine dringliche Home-Office-Empfehlung. Zudem m\u00fcssen alle Mitarbeitende in Innenr\u00e4umen eine Maske tragen, in denen sich mehrere Personen aufhalten. Die grosse Mehrheit der Kantone und der Sozialpartner hat sich gegen eine Home-Office-Pflicht ausgesprochen. Eine verbindliche Regelung h\u00e4tte epidemiologisch den st\u00e4rkeren Effekt als die Empfehlung.<\/p>\n<p><strong>Beschr\u00e4nkung der G\u00fcltigkeitsdauer der Testzertifikate<br \/>\n<\/strong>Die G\u00fcltigkeitsdauer der Antigen-Schnelltests wird von 48 Stunden auf 24 Stunden reduziert &#8211; ab dem Zeitpunkt der Probeentnahme. Die k\u00fcrzere G\u00fcltigkeit erh\u00f6ht die Aussagekraft der Testresultate; die Zeitdauer, in welcher Personen mit g\u00fcltigem Testzertifikat infekti\u00f6s werden k\u00f6nnen, wird dadurch stark reduziert. PCR-Tests sind nach wie vor 72 Stunden g\u00fcltig.<\/p>\n<p><strong>Aufhebung der Kapazit\u00e4tsbeschr\u00e4nkungen<br \/>\n<\/strong>Gem\u00e4ss einer Vorgabe des Covid-19-Gesetzes sind Kapazit\u00e4tsbeschr\u00e4nkungen f\u00fcr \u00f6ffentlich zug\u00e4ngliche Einrichtungen und Betriebe sowie Veranstaltungen und private Zusammenk\u00fcnfte aufzuheben, sobald der impfwillige erwachsene Teil der Bev\u00f6lkerung \u00abausreichend geimpft\u00bb ist. Diese Bestimmung hat das Parlament im Rahmen der Beratungen in der Sommersession 2021 beschlossen. Nach den Anstrengungen der Kantone und des Bundes im Zusammenhang mit der Impfwoche, muss davon ausgegangen werden, dass die impfwilligen Personen ab 12 Jahren in der Schweiz geimpft sind. Dem Bundesrat ist es aufgrund der Vorgabe des Covid-19-Gesetzes nicht mehr m\u00f6glich, aus epidemischer Sicht w\u00fcnschenswerte Kapazit\u00e4tsbeschr\u00e4nkungen anzuordnen, namentlich in Innenr\u00e4umen. Deshalb werden die verbleibenden Kapazit\u00e4tsbeschr\u00e4nkungen aufgehoben, etwa f\u00fcr religi\u00f6se Zusammenk\u00fcnfte, im Bildungsbereich und f\u00fcr Veranstaltungen draussen. Die Kantone k\u00f6nnen weiterhin Kapazit\u00e4tsbeschr\u00e4nkungen vorsehen.<\/p>\n<p><strong>Verzicht Testpflicht an Schulen<br \/>\n<\/strong>Der Bundesrat verzichtet nach der Konsultation darauf, alle Schulen der obligatorischen Schulen und der Sekundarstufe II zu verpflichten, repetitive Tests anzubieten. 17 von 26 Kantonen lehnten eine solche Verpflichtung ab. Der Bundesrat ist von der Wirksamkeit repetitiver Tests \u00fcberzeugt. Mit diesen k\u00f6nnen Ansteckungen fr\u00fch entdeckt und \u00dcbertragungsketten unterbrochen werden. Damit wird auch die Gefahr reduziert, dass Schulen geschlossen oder ganze Klassen in den Fernunterricht geschickt werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p><strong>Zusammenarbeit von Bund und Kantonen best\u00e4tigt<br \/>\n<\/strong>Fast alle Kantone sind mit den strategischen Grunds\u00e4tzen der Zusammenarbeit von Bund und Kantonen, die im Oktober 2020 vereinbart wurden, weiterhin einverstanden. Eine grosse Mehrheit ist zudem bereit, weitergehende Massnahmen zu ergreifen, falls die Massnahmen auf Bundeseben aufgrund von regional ausgepr\u00e4gten Ver\u00e4nderungen nicht ausreichen sollten.<\/p>\n<p><strong>Einreise: Quarant\u00e4ne aufgehoben , Testpflicht verst\u00e4rkt<br \/>\n<\/strong>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung auch die Einreisebestimmungen ge\u00e4ndert. Ab morgen Samstag, 4. Dezember 2021, werden s\u00e4mtliche L\u00e4nder von der Quarant\u00e4neliste gestrichen. Um die Einschleppung der neuen Omikron-Variante weiterhin m\u00f6glichst zu verhindern, gilt bei s\u00e4mtlichen Einreisen in die Schweiz neu ein versch\u00e4rftes Testregime. Diese Testpflicht gilt auch f\u00fcr geimpfte und genesene Personen. Neben einem PCR-Test vor der Einreise ist ein zweiter Test (PCR-Test oder Antigenschnelltest) zwischen dem vierten und dem siebten Tag nach der Einreisedurchzuf\u00fchren. Mit diesem Test wird sichergestellt, dass infizierte Personen, die sich kurz vor oder w\u00e4hrend der Reise mit dem Virus<br \/>\nangesteckt haben, erkannt werden. Die Testkosten m\u00fcssen von den Einreisenden selber getragen werden.<\/p>\n<p>Nicht geimpften Drittstaatsangeh\u00f6rigen, die aus Risikol\u00e4ndern oder -regionen in den Schengen-Raum einreisen wollen, wird die Einreise in die Schweiz f\u00fcr vor\u00fcbergehende Aufenthalte ohne Erwerbst\u00e4tigkeit bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen &#8211; abgesehen von gewissen Ausnahmen (H\u00e4rtef\u00e4lle) &#8211; verweigert. Betroffen sind insbesondere Tourismus- und Besuchsaufenthalte. Die Liste der Risikol\u00e4nder und Regionen ist im Anhang 1 der Covid-19-Verordnung 3 aufgef\u00fchrt. Sie wird unter Ber\u00fccksichtigung der Empfehlungen der EU-Kommission f\u00fcr die Schengen-Staaten laufend aktualisiert.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die neuen Massnahmen sind bis am 24. Januar 2022 befristet. 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