{"id":522525,"date":"2021-12-02T02:42:35","date_gmt":"2021-12-02T01:42:35","guid":{"rendered":"https:\/\/www.albinfo.ch\/?p=522525"},"modified":"2021-12-02T12:05:22","modified_gmt":"2021-12-02T11:05:22","slug":"bundesrat-startet-konsultation-zur-wiedereinfuehrung-von-verstaerkten-massnahmen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/bundesrat-startet-konsultation-zur-wiedereinfuehrung-von-verstaerkten-massnahmen\/","title":{"rendered":"Bundesrat startet Konsultation zur Wiedereinf\u00fchrung von verst\u00e4rkten Massnahmen"},"content":{"rendered":"<div class=\"contentHead\"><strong>Der Bundesrat hat am 30. November 2021 an einer ausserordentlichen Sitzung die neue Lage der Pandemie seit der Entdeckung der neuen Virusvariante Omikron analysiert. Der Kenntnisstand \u00fcber die neue Variante ist noch tief. Es ist davon auszugehen, dass sie hoch ansteckend ist, und es ist m\u00f6glich, dass auch Personen angesteckt werden k\u00f6nnen, die gegen die Delta-Variante immun sind. Die Kombination der derzeit hohen Viruszirkulation und der neuen Variante k\u00f6nnte f\u00fcr die Schweiz problematisch sein. Der Bundesrat hat deshalb entschieden, vorsorglich eine Konsultation zu verst\u00e4rkten Massnahmen zu starten. Diese sollen bis am 24. Januar 2022 befristet sein.<\/strong><\/div>\n<div class=\"mod mod-nsbnewsdetails\">\n<p>Die Neuinfektionen und \u2013 zeitversetzt dazu \u2013 auch die Hospitalisationen sowie die Auslastung der Intensivpflegestationen nehmen stark zu. Setzt sich die Entwicklung mit der Geschwindigkeit der vergangenen Wochen fort, kann eine schweizweite \u00dcberlastung der Intensivpflegestationen nicht ausgeschlossen werden. Die neue Virusvariante Omikron k\u00f6nnte die Situation weltweit versch\u00e4rfen. Sie wurde letzte Woche entdeckt und am 26. November 2021 von der WHO als besorgniserregend eingestuft. Die neue Variante weist mehr Mutationen auf als fr\u00fchere besorgniserregende Varianten. Es besteht die Gefahr, dass die bisherigen Impfstoffe weniger wirksam sind und eine durchgemachte Infektion mit SARS-CoV-2 weniger vor einer erneuten Infektion sch\u00fctzt. Unklar ist auch, wie gut die Impfung vor schweren Verl\u00e4ufen sch\u00fctzt und wie gef\u00e4hrlich die neue Variante ist. Gesicherte Daten d\u00fcrften in rund sechs Wochen vorliegen.<\/p>\n<p><b>Bund hat sofort auf neue Variante reagiert<\/b><\/p>\n<p>Der Bund hat nach Bekanntwerden der neuen Variante am 25. November 2021 umgehend Massnahmen ergriffen, um die Einschleppung und damit die Verbreitung der neuen Variante in der Schweiz nach M\u00f6glichkeit zu verz\u00f6gern. So wurden am 26. November 2021 alle direkten Fl\u00fcge aus der Region des s\u00fcdlichen Afrikas verboten. Bei der Einreise aus L\u00e4ndern, in denen die neue Virusvariante aufgetreten ist, m\u00fcssen zudem alle Personen (auch geimpfte und genesene Personen, sowie Berufsreisende) einen negativen Covid-19-Test vorlegen und sich f\u00fcr zehn Tage in Quarant\u00e4ne begeben.<\/p>\n<p><b>Bundesrat will rasch handeln<\/b><\/p>\n<p>Der Bundesrat hat an seiner ausserordentlichen Sitzung beschlossen, vorsorglich eine Konsultation zur Wiedereinf\u00fchrung bestimmter Massnahmen durchzuf\u00fchren. Die Kombination einer raschen Zirkulation der Omikron-Variante und der bereits hohen Belastung der Spit\u00e4ler k\u00f6nnte problematisch sein. Ziel der Massnahmen ist es, die Zirkulation der Delta-Variante zu reduzieren und die Verbreitung der Omikron-Variante in der Schweiz zu verlangsamen, um eine l\u00e4ngerfristige \u00dcberlastung der Spitalstrukturen zu vermeiden. In Erg\u00e4nzung dazu sollen die grenzsanitarischen Massnahmen und Einreisebeschr\u00e4nkungen laufend an die aktuelle Situation angepasst werden.<\/p>\n<p>Bis Mittwochabend, 1. Dezember 2021, werden die Kantone, die Sozialpartner sowie zust\u00e4ndigen Parlamentskommissionen konsultiert zur Wiedereinf\u00fchrung gewisser Massnahmen, die sich in der Vergangenheit bew\u00e4hrt hatten.<\/p>\n<p><b>Ausweitung der Zertifikatspflicht im Innenbereich<\/b><\/p>\n<p>Die Zertifikatsplicht soll auf alle \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Veranstaltungen in Innenr\u00e4umen und auf alle sportlichen und kulturellen Aktivit\u00e4ten von Laien in Innenr\u00e4umen ausgeweitet werden. Damit w\u00fcrde die bestehende Ausnahme f\u00fcr best\u00e4ndige Gruppen unter 30 Personen aufgehoben. Auch bei privaten Treffen im Familien- und Freundeskreis in Innenbereichen soll k\u00fcnftig ab 11 Personen eine Zertifikatspflicht gelten. Des Weiteren soll die Zertifikatspflicht bei Veranstaltungen im Freien auf Veranstaltungen ab 300 Teilnehmenden (aktuell ab 1000 Teilnehmenden) ausgeweitet werden.<\/p>\n<p><b>Ausweitung der Maskenpflicht<\/b><\/p>\n<p>F\u00fcr alle Innenbereiche von \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Betrieben und Einrichtungen mit Zertifikatspflicht einschliesslich der zertifikatspflichtigen Veranstaltungen im Innern soll zus\u00e4tzlich eine Maskenpflicht eingef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>In Einrichtungen, in denen das Maskentragen nicht m\u00f6glich ist, sollen Ersatzmassnahmen gelten: so soll f\u00fcr Gastronomieangebote in Innenbereichen (auch in Diskotheken oder im Rahmen von Veranstaltungen) eine Sitzpflicht f\u00fcr die Konsumation gelten. Kann bei Kultur- und Sportaktivit\u00e4ten keine Maske getragen werden, sind Kontaktdaten zu erheben (so wie das aktuell zum Beispiel f\u00fcr Diskotheken bereits gilt).<\/p>\n<p><b>Massnahmen am Arbeitsplatz<\/b><\/p>\n<p>Zur Einschr\u00e4nkung der Kontakte am Arbeitsplatz und zur Reduktion des Personenaufkom-mens im \u00f6ffentlichen Verkehr unterbreitet der Bundesrat im Rahmen der Konsultationen drei Varianten:<\/p>\n<p>Variante 1 sieht eine Maskenpflicht f\u00fcr alle Mitarbeitende in Innenr\u00e4umen vor, in denen sich mehrere Personen aufhalten.<\/p>\n<p>Variante 2 sieht eine Home-Office-Pflicht f\u00fcr Mitarbeitende vor, die weder geimpft noch genesen sind. Ist ein Arbeiten f\u00fcr diese Personen von zu Hause aus nicht m\u00f6glich, besteht f\u00fcr sie eine Maskenpflicht in Innenr\u00e4umen.<\/p>\n<p>Variante 3 sieht eine generelle Home-Office-Pflicht vor. Ist ein Arbeiten von zu Hause aus nicht m\u00f6glich, besteht eine Maskenpflicht in Innenr\u00e4umen, in denen sich mehrere Personen aufhalten. Zudem sollen bei Variante 3 Betriebe verpflichtet werden, repetitive Testungen f\u00fcr die Mitarbeitenden anzubieten.<\/p>\n<p><b>Repetitive Testungen an Schulen<\/b><\/p>\n<p>Alle Schulen der obligatorischen Schulen und der Sekundarstufe II sollen verpflichtet werden, repetitive Tests anzubieten.<\/p>\n<p><b>Beschr\u00e4nkung der G\u00fcltigkeitsdauer der Testzertifikate<\/b><\/p>\n<p>Die Covid-19-Verordnung Zertifikate soll so angepasst werden, dass PCR-Tests nicht mehr 72 Stunden, sondern nur noch 48 Stunden g\u00fcltig sind. Die G\u00fcltigkeitsdauer der Antigen-Schnelltests wird von 48 Stunden auf 24 Stunden reduziert. Diese Verk\u00fcrzung der G\u00fcltigkeitsdauern erh\u00f6ht die Sicherheit der Testresultate.<\/p>\n<p>Die Massnahmen sollen vorerst bis am 24. Januar 2022 befristet sein.<\/p>\n<p><b>Kapazit\u00e4tsbeschr\u00e4nkungen werden aufgehoben<\/b><\/p>\n<p>Nach der Impfwoche geht der Bundesrat davon aus, dass der impfwillige erwachsene Teil der Bev\u00f6lkerung ausreichend geimpft ist, wie es Artikel 1a Absatz 2 des Covid-19-Gesetzes vorschreibt. Dem Bundesrat ist es aufgrund dieser Vorgabe nicht mehr m\u00f6glich, aus epidemischer Sicht angezeigte Kapazit\u00e4tsbeschr\u00e4nkungen namentlich in Innenr\u00e4umen anzuordnen.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Kombination der derzeit hohen Viruszirkulation und der neuen Variante k\u00f6nnte f\u00fcr die Schweiz problematisch sein. 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