{"id":521995,"date":"2021-11-29T23:00:20","date_gmt":"2021-11-29T22:00:20","guid":{"rendered":"https:\/\/www.albinfo.ch\/?p=521995"},"modified":"2021-11-29T23:00:20","modified_gmt":"2021-11-29T22:00:20","slug":"schweiz-verschaerft-einreiseregeln-fuer-laender-mit-neuer-virusvariante","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/schweiz-verschaerft-einreiseregeln-fuer-laender-mit-neuer-virusvariante\/","title":{"rendered":"Schweiz versch\u00e4rft Einreiseregeln f\u00fcr L\u00e4nder mit neuer Virusvariante"},"content":{"rendered":"<p>Die neu entdeckte Virusvariante B.1.1.529 gibt Anlass zur Sorge. Sie weist mehr Mutationen auf, als der Wissenschaft von anderen besorgniserregenden Varianten bekannt sind. Die WHO hat diese neue Variante als besorgniserregend eingestuft. Es besteht die M\u00f6glichkeit, dass die bisherigen Impfstoffe weniger wirksam sind. Der Bund hat umgehend Massnahmen ergriffen, um die Verbreitung der neuen Variante in der Schweiz nach M\u00f6glichkeit zu verhindern oder zumindest zu verlangsamen. So werden alle direkten Fl\u00fcge aus der Region des s\u00fcdlichen Afrikas verboten. Bei der Einreise aus der Region S\u00fcdafrika, aus Hongkong, Israel und Belgien m\u00fcssen zudem alle Personen ab 26.11.2021, 20 Uhr, einen negativen Covid-19-Test vorlegen und sich f\u00fcr 10 Tage in Quarant\u00e4ne begeben. Eine Einreise aus diesen L\u00e4ndern &#8211; ausgenommen Belgien &#8211; ist f\u00fcr Personen, die nicht Schweizer B\u00fcrgerinnen oder B\u00fcrger sind oder \u00fcber eine Aufenthaltsgenehmigung in der Schweiz oder im Schengenraum verf\u00fcgen, nicht mehr m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Die Eigenschaften der neuen Virusvariante werden von der Wissenschaft als besorgniserregend eingestuft. Es wird davon ausgegangen, dass die Variante leichter \u00fcbertragbar ist als die derzeit in der Schweiz vorherrschende Variante Delta. Zudem besteht die M\u00f6glichkeit, dass die bisherigen Impfstoffe weniger wirksam sind. Auch die WHO hat heute anl\u00e4sslich einer ausserordentlichen Sitzung die neue Variante als besorgniserregend und potentiell immunevasiv eingestuft.<\/p>\n<p>Um eine Verbreitung der neuen Virusvariante B.1.1.529 in der Schweiz zu verhindern bzw. zu verlangsamen, hat der Bund umgehend folgende Massnahmen beschlossen, die am 26.11.2021, 20 Uhr, in Kraft treten:<\/p>\n<p>S\u00e4mtliche Fl\u00fcge aus Botsuana, Eswatini, Lesotho, Mosambik, Namibia, Simbabwe und S\u00fcdafrika sind f\u00fcr unbestimmte Zeit verboten. F\u00fcr Schweizerinnen und Schweizer sowie Personen mit einem Aufenthaltstitel der Schweiz sowie Liechtenstein, die sich derzeit in diesen L\u00e4ndern befinden, gilt f\u00fcr die Heimreise auf privater Basis eine Ausnahmeregelung. Die Fluggesellschaften \u2013 und nicht die Flugpassagiere \u2013 sind verpflichtet, beim Bundesamt f\u00fcr Zivilluftfahrt eine Bewilligung f\u00fcr den Einflug in den Schweizer Luftraum einzuholen. Es wird keine durch die Eidgenossenschaft organisierten R\u00fcckf\u00fchrungsfl\u00fcge geben. Ratsuchende Flugpassagiere sollen sich in erster Linie an die entsprechende Fluggesellschaft wenden.<\/p>\n<p>Bisher wurde die Virusvariante in mehreren L\u00e4ndern des s\u00fcdlichen Afrikas, in Hong Kong, Israel und Belgien nachgewiesen. Reisende aus der Region S\u00fcdafrika und den vorgenannten L\u00e4ndern m\u00fcssen beim Boarding und bei der Einreise einen negativen Covid-19-Test vorweisen k\u00f6nnen, auch wenn sie geimpft oder genesen sind. F\u00fcr alle Einreisenden aus diesen L\u00e4ndern wird zudem eine 10-t\u00e4gige Quarant\u00e4ne verf\u00fcgt. Der Transport vom Flughafen nach Hause soll nicht durch den \u00f6ffentlichen Verkehr erfolgen. Diese Test- und Quarant\u00e4nepflicht soll auf weitere L\u00e4nder ausgedehnt werden, in denen die neue Virusvariante nachgewiesen wird. Ausgenommen sind die Nachbarl\u00e4nder der Schweiz.<\/p>\n<p><strong>Situation in der Schweiz<\/strong><\/p>\n<p>Die Variante B.1.1.529 wurde in der Schweiz mit dem Gensequenzierungs-\u00dcberwachungsprogramm bis jetzt nicht nachgewiesen. Der Bund weist die Kantone und Fluggesellschaften an, s\u00e4mtliche Personen, die in den letzten zwei Wochen aus dem s\u00fcdlichen Afrika in die Schweiz eingereist sind, pers\u00f6nlich zu kontaktieren. Diesen Personen wird die Durchf\u00fchrung eines PCR-Tests dringlich empfohlen. Positive Resultate werden sequenziert.<\/p>\n<p>Das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit BAG steht in engem Kontakt mit der WHO, der EU und den europ\u00e4ischen Nachbarn. Die Massnahmen werden laufend den neuen Erkenntnissen angepasst. F\u00fcr Reiseplanungen resp. \u00c4nderungen von bestehenden Buchungen in den n\u00e4chsten Wochen (namentlich \u00fcber Weihnachten) empfiehlt der Bund, die Erkenntnisse der kommenden Tage abzuwarten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.bag.admin.ch\/bag\/de\/home.html\">bag.admin.ch<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die neu entdeckte Virusvariante B.1.1.529 gibt Anlass zur Sorge. Sie weist mehr Mutationen auf, als der Wissenschaft von anderen besorgniserregenden Varianten bekannt sind. Die WHO hat diese neue Variante als besorgniserregend eingestuft. Es besteht die M\u00f6glichkeit, dass die bisherigen Impfstoffe weniger wirksam sind. 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