{"id":516071,"date":"2021-11-09T18:20:45","date_gmt":"2021-11-09T17:20:45","guid":{"rendered":"https:\/\/www.albinfo.ch\/?p=516071"},"modified":"2021-11-10T23:21:35","modified_gmt":"2021-11-10T22:21:35","slug":"coronavirus-bundesrat-vereinfacht-zugang-zum-covid-zertifikat-fuer-genesene","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/coronavirus-bundesrat-vereinfacht-zugang-zum-covid-zertifikat-fuer-genesene\/","title":{"rendered":"Coronavirus: Bundesrat vereinfacht Zugang zum Covid-Zertifikat f\u00fcr Genesene"},"content":{"rendered":"<div class=\"contentHead\"><strong>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. November 2021 die Einf\u00fchrung eines \u00abSchweizer Covid-Zertifikats\u00bb beschlossen. Damit kann die G\u00fcltigkeitsdauer des Covid-Zertifikats f\u00fcr genesene Personen im Inland auf 12 Monate verl\u00e4ngert werden. Zudem k\u00f6nnen auch Personen mit einem aktuellen positiven Antik\u00f6rper-Test (serologischer Test) ein Schweizer Zertifikat erhalten. Dieses ist 90 Tage und nur in der Schweiz g\u00fcltig. Der Bundesrat hat zudem beschlossen, dass auch die Auffrischimpfung kostenlos ist und die Testkosten f\u00fcr Erstgeimpfte auch nach Ende November w\u00e4hrend sechs Wochen nach der Erstimpfung vom Bund \u00fcbernommen werden.<\/strong><\/div>\n<div class=\"mod mod-nsbnewsdetails\">\n<p>Der Bundesrat will den Zugang zum Zertifikat f\u00fcr die Benutzung im Inland erleichtern, insbesondere f\u00fcr genesene Personen. Zurzeit erhalten Personen, die ihre Genesung mit einem PCR-Test belegen k\u00f6nnen, ein Covid-Zertifikat mit G\u00fcltigkeitsdauer von sechs Monaten. Aktuelle wissenschaftliche Daten zeigen nun, dass Menschen nach einer Covid-Infektion ausreichend vor schwerer Erkrankung und Hospitalisation gesch\u00fctzt sind. Die G\u00fcltigkeitsdauer der Zertifikate f\u00fcr Genesene kann deshalb auf 12 Monate verl\u00e4ngert werden. Weiterhin wird genesenen Personen empfohlen, sich ab vier Wochen nach der Infektion einmal impfen zu lassen. In diesem Fall wird ein 12 Monate g\u00fcltiges Impfzertifikat ausgestellt.<\/p>\n<p>Die Anpassung tritt am 16. November in Kraft und gilt vorderhand nur in der Schweiz und f\u00fcr die R\u00fcckreise in die Schweiz. Auf europ\u00e4ischer Stufe gilt mit wenigen Ausnahmen weiterhin eine G\u00fcltigkeitsdauer von 180 Tagen.<\/p>\n<p><strong>Zertifikat f\u00fcr Genesene mit Antik\u00f6rpertest<\/strong><\/p>\n<p>Ab 16. November k\u00f6nnen Covid-Zertifikate auch f\u00fcr Personen ausgestellt werden, die mit einem aktuellen positiven Antik\u00f6rpertest (serologischer Test) belegen k\u00f6nnen, dass sie genesen und \u00fcber ausreichend Antik\u00f6rper verf\u00fcgen. Akzeptiert werden Antik\u00f6rpertests, die den WHO-Standards entsprechen, eine CE-Zertifizierung aufweisen und von einem durch Swissmedic zertifizierten Labor durchgef\u00fchrt werden. Der Test ist kostenpflichtig.<\/p>\n<p>Die G\u00fcltigkeitsdauer des Zertifikats ist auf 90 Tage beschr\u00e4nkt. Nach Ablauf dieser 90 Tage kann die betroffene Person einen weiteren Antik\u00f6rpertest durchf\u00fchren lassen. Ist dieser weiterhin positiv, kann ein weiteres Zertifikat ausgestellt werden. Ein Zertifikat f\u00fcr Antik\u00f6rpertest gilt nur in der Schweiz. In der EU werden solche Nachweise von den meisten L\u00e4ndern derzeit nicht anerkannt.<\/p>\n<p><strong>Zertifikat f\u00fcr Personen, die sich nicht impfen und testen lassen k\u00f6nnen<\/strong><\/p>\n<p>Personen, die sich aus medizinischen Gr\u00fcnden weder impfen noch testen lassen k\u00f6nnen, erhalten bereits heute ein \u00e4rztlich ausgestelltes Attest und damit Zugang zu Betrieben, Einrichtungen und Veranstaltungen mit Covid-Zertifikatspflicht. Ab Mitte Dezember 2021 erhalten sie auf Antrag ein Schweizer Covid-Zertifikat, das 365 Tage g\u00fcltig ist. Der Kreis der nicht impf- und nicht testbaren Personen ist klein.<\/p>\n<p><strong>30 Tage-Zertifikat f\u00fcr Touristinnen und Touristen<\/strong><\/p>\n<p>Aktuell erhalten Touristinnen und Touristen, die im Ausland mit einem von Swissmedic oder der EMA zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, ein Covid-Zertifikat, das in der Schweiz und in der EU g\u00fcltig ist. Ab Ende November 2021 erhalten jene Touristinnen und Touristen Zugang zu einem Schweizer Zertifikat, die mit einem nur von der WHO zugelassenen Impfstoff geimpft wurden. Aktuell betrifft dies die Impfstoffe Sinovac und Sinopharm. Die G\u00fcltigkeitsdauer ist auf 30 Tage beschr\u00e4nkt. Das Zertifikat ist nur in der Schweiz g\u00fcltig.<\/p>\n<p><strong>Unbefristete \u00dcbernahme der Testkosten f\u00fcr Erstgeimpfte<\/strong><\/p>\n<p>Seit 11. Oktober 2021 finanziert der Bund die Tests (Antigen-Schnelltests und Speichel-PCR-Pool-Tests) von Personen, die eine erste Impfung, aber noch kein Covid-Zertifikat erhalten haben. Der Bundesrat hat entschieden, dass die Tests f\u00fcr diese Personen bis maximal sechs Wochen nach der Erstimpfung weiterhin \u00fcbernommen werden. Wartet eine Person l\u00e4nger mit der Zweitimpfung, muss sie Kosten f\u00fcr die Tests selber tragen. Die Kosten\u00fcbernahme war urspr\u00fcnglich auf Ende November befristet. Damit nimmt der Bundesrat ein Anliegen der nationalr\u00e4tlichen Gesundheitskommission auf.<\/p>\n<p><strong>Test-Qualit\u00e4t wird sichergestellt<\/strong><\/p>\n<p>Um ein zuverl\u00e4ssiges Testresultat zu erhalten, ist die Qualit\u00e4t der Probe entscheidend. Da die Qualit\u00e4t der Proben von nasalen Abstrichen ungen\u00fcgend ist, sollen solche Tests nicht mehr zu einem Covid-Zertifikat f\u00fchren. Zugelassen sind nur Antigen-Schnelltest mit einem Nasen-Rachen-Abstrich. Damit wird die Zuverl\u00e4ssigkeit des Resultats erh\u00f6ht und das Risiko gesenkt, dass infizierte Personen aufgrund eines falsch negativen Testergebnisses ein Zertifikat erhalten.<\/p>\n<p><strong>Tarifanpassung f\u00fcr Schnelltests<\/strong><\/p>\n<p>Der Bundesrat hat im Weiteren die Kosten\u00fcbernahme f\u00fcr die Antigen-Schnelltests durch den Bund angepasst und von aktuell 47 Franken auf maximal 36 Franken gesenkt. Dem Bund darf weiterhin maximal der Betrag verrechnet werden, der der selbstzahlenden Person in Rechnung gestellt wird. Damit kosten die Antigen-Schnelltests neu maximal gleich viel wie die neu verf\u00fcgbaren und qualitativ besseren gepoolten Speichel-PCR-Tests f\u00fcr Einzelpersonen.<\/p>\n<p><strong>Auffrischimpfungen kostenlos<\/strong><\/p>\n<p>Der Bundesrat hat im Weiteren Anpassungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) und der Epidemienverordnung zugestimmt. Damit k\u00f6nnen die Kosten der Covid-19-Auffrischimpfung \u2013 wie bereits die Erst- und Zweitimpfungen \u2013 von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) und dem Bund \u00fcbernommen werden, sofern sie gem\u00e4ss Impf-Empfehlung erfolgen.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ab 16. 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