{"id":511002,"date":"2021-10-20T01:15:54","date_gmt":"2021-10-19T23:15:54","guid":{"rendered":"https:\/\/www.albinfo.ch\/?p=511002"},"modified":"2021-10-20T00:56:48","modified_gmt":"2021-10-19T22:56:48","slug":"keine-hinweise-auf-systematische-gewalt-in-den-bundesasylzentren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.albinfo.at\/de\/keine-hinweise-auf-systematische-gewalt-in-den-bundesasylzentren\/","title":{"rendered":"Keine Hinweise auf systematische Gewalt in den Bundesasylzentren"},"content":{"rendered":"<div class=\"contentHead\"><strong>Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Rechte von Asylsuchenden in den Bundesasylzentren systematisch missachtet werden. Die Grund- und Menschenrechte werden grunds\u00e4tzlich eingehalten. Zu diesem Schluss kommt Alt-Bundesrichter Niklaus Oberholzer, der im Auftrag des Staatssekretariates f\u00fcr Migration (SEM) untersucht hat, ob Mitarbeitende der Sicherheitsdienste unverh\u00e4ltnism\u00e4ssigen Zwang anwenden. Dies trifft in einzelnen untersuchten F\u00e4llen zu, bei denen eine Strafuntersuchung eingeleitet worden ist. In seinem Bericht empfiehlt Oberholzer dem SEM unter anderem, die Ausbildung des Sicherheitspersonals zu \u00fcberpr\u00fcfen und zu verbessern sowie Schl\u00fcsselpositionen in diesem Bereich mit eigenen Mitarbeitenden zu besetzen.<\/strong><\/div>\n<div class=\"mod mod-nsbnewsdetails\">\n<p>Im Fr\u00fchling 2021 haben einzelne Medien und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) den Vorwurf erhoben, in den Bundesasylzentren (BAZ) komme es zu exzessiver und systematischer Gewaltanwendung durch die Mitarbeitenden der Sicherheitsdienste. Im Auftrag des SEM hat Alt-Bundesrichter Niklaus Oberholzer sieben Vorf\u00e4lle untersucht, in denen angeblich unverh\u00e4ltnism\u00e4ssiger Zwang gegen Asylsuchende ausge\u00fcbt wurde. Er hat weiter untersucht, ob sich aufgrund der Ergebnisse dieser Abkl\u00e4rungen ein konkreter Handlungsbedarf in Bezug auf das Sicherheitsregime und das Betriebskonzept in den BAZ ergibt.<\/p>\n<h3>Foltervorwurf ist unberechtigt und falsch<\/h3>\n<p>In seinem Bericht kommt Niklaus Oberholzer zum Schluss, dass es keine Hinweise auf eine systematische Missachtung der Rechte von Asylsuchenden oder eine generelle Voreingenommenheit der Mitarbeitenden der Sicherheitsdienste gibt. Der ebenfalls erhobene Vorwurf der Folter sei unberechtigt und falsch. Er teilt die Einsch\u00e4tzung der nationalen Kommission zur Verh\u00fctung von Folter (NKVF) und des UNHCR Schweiz, dass die Menschen- und Grundrechte in den BAZ grunds\u00e4tzlich eingehalten werden. Zudem weist Niklaus Oberholzer darauf hin, dass in sechs von sieben untersuchten Vorf\u00e4llen eine Strafuntersuchung eingeleitet worden ist und deshalb Gew\u00e4hr f\u00fcr eine unabh\u00e4ngige und unvoreingenommene Untersuchung durch die Justizbeh\u00f6rden gegeben ist. Aufgrund seiner Abkl\u00e4rungen ist er zum Schluss gekommen, dass Mitarbeitende der Sicherheitsdienste in drei der sieben F\u00e4lle unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig und eventuell auch rechtswidrig auf eine Konfliktsituation reagiert haben. In drei weiteren F\u00e4llen war der angewendete Zwang verh\u00e4ltnism\u00e4ssig und gerechtfertigt, weil er auf die erhebliche Gewaltbereitschaft eines einzelnen, meist in hohem Mass alkoholisierten oder unter Drogeneinfluss stehenden Asylsuchenden zur\u00fcckzuf\u00fchren war. In einem Fall bestehen Zweifel, ob die Reaktion auf eine Konfliktsituation ad\u00e4quat war.<\/p>\n<p>Diese Zahl kritischer Vorf\u00e4lle mit einigen wenigen beteiligten Sicherheitsmitarbeitenden muss laut Oberholzer in Relation gesetzt werden zur Gesamtzahl der insgesamt rund 700 Sicherheitsmitarbeitenden, die in den BAZ eingesetzt werden, und den mehr als 2000 Asylsuchenden, die sich gleichzeitig in den Bundesasylzentren aufhalten. Die Vorf\u00e4lle w\u00fcrden zudem verdeutlichen, mit welch schwierigen Situationen Mitarbeitende des Sicherheits-, aber auch des Betreuungsdienstes konfrontiert sein k\u00f6nnen.<\/p>\n<h3>Zahl der Eskalationen konnte deutlich reduziert werden<\/h3>\n<p>Das im M\u00e4rz 2019 eingef\u00fchrte neue Asylgesetz brachte grundlegende organisatorische Ver\u00e4nderungen mit sich: die Beherbergungsstrukturen wurden gr\u00f6sser, die Zahl der involvierten Akteure erh\u00f6hte sich und die Aufenthaltsdauer der Asylsuchenden in den Asylzentren des Bundes wurde l\u00e4nger. Dieses neue Setting d\u00fcrfte das Konfliktpotenzial erh\u00f6ht haben; erst recht ab 2020, als sich die Ausbreitung des Covid-Virus auch auf die Unterbringung und Betreuung der Asylsuchenden in der Schweiz auswirkte.<\/p>\n<p>Das SEM hat deshalb bereits eine Reihe von Massnahmen umgesetzt, um die Zahl der Eskalationen in den Bundesasylzentren so weit als m\u00f6glich zu reduzieren. So wurde ein umfassendes Gewaltpr\u00e4ventionskonzept erarbeitet, das in allen BAZ umgesetzt wird und jeder Form von Gewalt vorbeugen soll. In den BAZ werden zus\u00e4tzliche Konfliktpr\u00e4ventionsbetreuende eingesetzt, die aktiv auf Asylsuchende zugehen, um Konflikte zu vermeiden oder zumindest zu deeskalieren. Zudem wurde die Rapportierung von Vorf\u00e4llen angepasst und die Schaffung einer unabh\u00e4ngigen Beschwerdestelle eingeleitet. Diese Massnahmen wirken sich positiv aus: im zweiten Quartal 2021 konnte die Zahl der Eskalationen und Polizeieins\u00e4tze gegen\u00fcber dem ersten Quartal um rund 40 Prozent reduziert werden. Konflikte lassen sich in den Bundesasylzentren, so Oberholzer, trotz aller pr\u00e4ventiven Massnahmen aber nicht in jedem Fall verhindern.<\/p>\n<p>Niklaus Oberholzer macht in seinem Bericht eine Reihe von Empfehlungen f\u00fcr weitere Verbesserungen im Sicherheitsbereich. So soll etwa die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden der Sicherheitsdienste \u00fcberpr\u00fcft und verbessert werden \u2013 diese Forderung erhebt auch die NKVF. Zu pr\u00fcfen sei auch, ob das SEM die Schl\u00fcsselpositionen in den BAZ mit polizeilich ausgebildeten, eigenen Mitarbeitenden besetzen sollte. Die Mitarbeitenden der privaten Sicherheitsdienste w\u00fcrden in diesem Fall eine unterst\u00fctzende Funktion einnehmen. Dar\u00fcber hinaus empfiehlt Oberholzer dem SEM, die Anwendung disziplinarischer Massnahmen und den Einsatz der Besinnungsr\u00e4ume pr\u00e4ziser zu regeln sowie die gesetzliche Grundlage f\u00fcr die Anwendung polizeilichen Zwangs oder polizeilicher Massnahmen zum Schutz der Asylsuchenden und Mitarbeitenden in den BAZ zu pr\u00fcfen. Zudem sollen die Abl\u00e4ufe bei der Rapportierung von Vorf\u00e4llen verbessert werden.<\/p>\n<p>Das SEM wird die noch nicht umgesetzten Empfehlungen aus dem Bericht von Alt-Bundesrichter Oberholzer pr\u00fcfen und nach M\u00f6glichkeit umsetzen. Als Sofortmassnahme soll eine Regelung des Einsatzes der Besinnungsr\u00e4ume in der Verordnung \u00fcber den Betrieb der Bundesasylzentren aufgenommen werden. Es muss sichergestellt sein, dass die Besinnungsr\u00e4ume ausschliesslich in Notsituationen und nach Avisierung der Polizei eingesetzt werden. Zudem wird das SEM die Ausgestaltung der Disziplinarmassnahmen und den Einsatz der Besinnungsr\u00e4ume generell \u00fcberpr\u00fcfen, allenfalls pr\u00e4zisieren und die Frage kl\u00e4ren, ob es zus\u00e4tzliche Bestimmungen auf Gesetzesebene braucht.<\/p>\n<h3>SEM-internes Audit kommt zu \u00e4hnlichen Erkenntnissen<\/h3>\n<p>Im Vorfeld zur Untersuchung von Alt-Bundesrichter Niklaus Oberholzer hat das SEM ein internes Audit zu den Abl\u00e4ufen und Zust\u00e4ndigkeiten im Sicherheitsbereich gestartet. Dieses hat Verbesserungsbedarf in verschiedenen Bereichen aufgezeigt. Empfohlen wird unter anderem, die Rollen der verschiedenen Akteurinnen und Akteure in diesem Bereich noch klarer zu definieren und den Austausch unter ihnen zu intensivieren, die Qualit\u00e4t der Ausbildung der Sicherheitsmitarbeitenden systematischer zu \u00fcberpr\u00fcfen und diese allenfalls zu verbessern, die Nachbearbeitung der Rapporte zu Zwischenf\u00e4llen klarer zu regeln und die Anweisungen zum Einsatz der Besinnungsr\u00e4ume zu pr\u00e4zisieren. Auch in diesem Bericht wird empfohlen, die Pr\u00e4senz von SEM-Mitarbeitenden zu erh\u00f6hen. Zudem wird der bereits eingeleitete Aufbau einer unabh\u00e4ngigen Meldestelle f\u00fcr Beschwerden und Anliegen der Asylsuchenden empfohlen.<\/p>\n<p>Auch diese Empfehlungen werden, wo dies nicht schon erfolgt ist, vom SEM gepr\u00fcft und wenn m\u00f6glich umgesetzt.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Grund- und Menschenrechte werden grunds\u00e4tzlich eingehalten. 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